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Niederlassung Erlaubnis (Gelesen: 632 mal)
tajinder
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Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassung Erlaubnis
20.04.2017 um 13:59:02
 
Hallo Zusamman,

ich bin in Deutschland seit 3 Jahren :

2014 July - 2016 April    hatte ich Aufenthaltserlaubnis
2016 April - bis jetzt besitze ich Blaue karte.

Ich bin schon informiert dass Einwanderungserlaubnis zubekommen Mann 21 Monaten (mit B1) warten muss.
In dem Fall  besitze ich blaue karte seit 12 Monaten.
Ich arbeite seit 2.5 Jahren.

Darf ich überhaupt für NE jetzt antragen oder muss ich unbedingt 21 Monaten(mit Blaue Karte) warten ?


Ich danke euch im Voraus !!

Grüße
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Aras
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Beiträge: 3.768

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.04.2017 um 15:16:57
 
Es muss eine bluecardfähige Arbeit 21 Monate ausgeübt worden sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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