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Vormundschaft Dublin Fall (Gelesen: 1.645 mal)
Themen Beschreibung: Vormundschaft Dublin Fall
Merkur
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.04.2017 um 13:32:40
 
Guten Tag,

es geht um folgende Situation: Zwei Brüder aus Afghanistan reisen nach Deutschland ein und stellen einen Asylantrag, der eine ist minderjähgrig (14 Jahre), der andere volljährig (23 Jahre). Die Vormundschaft für den Minderjährigen hat das Jugendamt übernommen, jedoch wohnt er bei seinem älteren Bruder. Nun wurde dem Jungen der subsidiäre Schutz zuerkannt.
Der ältere Bruder ist jedoch ein Dublin Fall (Ungarn). Auch wenn eine Überstellung nach Ungarn (auf Grund der dortigen mangelhaften Asylverfahren/Unterbringung) meines Wissens nach sehr unwahrscheinlich ist, möchte der ältere Bruder nichts riskieren.

Daher die Frage: Wie würde es sich verhalten, wenn der ältere Bruder nun die Vormundschaft für seinen minderjährigen Bruder übernehmen würde? Ich kann mir kaum vorstellen, dass dann noch eine Überstellung möglich wäre, da der Junge ja einen AT besitzt.
Darüber hinaus rechne ich dem Asylverfahren des Bruder große Chancen zu: Er ist sehr gebildet und war Dolmetscher der NATO Truppen in Afghanistan.

Beste Grüße
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.04.2017 um 14:29:48
 
Da müsste zu allererst auch das Gericht und das Jugendamt zustimmen bevor er Vormund wird. Ich glaube kaum dass man jemanden ohne gefestigten Aufenthalt in Deutschland die Vormundschaft gibt.
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Merkur
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.04.2017 um 14:44:05
 
Ich habe schon einige Geschwisterpaare gesehen, bei denen während dem Asylverfahren die Vormundschaft der ältere Teil innehatte, scheint möglich zu sein.
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reinhard
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Beiträge: 15.172

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.04.2017 um 15:36:52
 
Jemand, der gerade abgeschoben werden soll, wird die Vormundschaft nicht erhalten.

Einfacher: Der Betroffene soll einen Brief an das BAMF (Nürnberg) schreiben und um "Selbsteintritt" bitten. Er schildert einfach, dass sein jüngerer Bruder hier ist und ihn braucht. Du schreibst heute einen Brief zur Unterstützung, ihr schickt beide Briefe morgen früh im gleichen Umschlag ab.

Ist ein formloses Verfahren, kostet 15 Minuten + 70 Cent.
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Merkur
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.04.2017 um 16:41:27
 
reinhard schrieb am 20.04.2017 um 15:36:52:
Jemand, der gerade abgeschoben werden soll, wird die Vormundschaft nicht erhalten.

Einfacher: Der Betroffene soll einen Brief an das BAMF (Nürnberg) schreiben und um "Selbsteintritt" bitten. Er schildert einfach, dass sein jüngerer Bruder hier ist und ihn braucht. Du schreibst heute einen Brief zur Unterstützung, ihr schickt beide Briefe morgen früh im gleichen Umschlag ab.

Ist ein formloses Verfahren, kostet 15 Minuten + 70 Cent. 



Besten Dank!
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