Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einbürgerung mit Demenz (Gelesen: 3.800 mal)
Bajo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Demenz
19.04.2017 um 16:39:40
 
Ich habe eine Frage wegen meinem Vater, vielleicht kann mir hier bitte einer Helfen. Er wohnt schon seit knapp 40 Jahren in Ulm und hat die albanische Staatsbürgerschaft mit einer unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Er würde sich gerne einbürgern lassen, würde aber niemals den Test mit dem Fragenkatalog bestehen, weil er ist schon über 80 Jahre alt und hat eine Demenz. Gibt es Ausnahmen wann  man diesen nicht machen muss?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #1 - 19.04.2017 um 16:43:22
 
Bajo schrieb am 19.04.2017 um 16:39:40:
Gibt es Ausnahmen wann  man diesen nicht machen muss?

Ja, siehe § 10 Abs. 6 StAG:

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__10.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bajo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #2 - 19.04.2017 um 17:12:06
 
dim4ik schrieb am 19.04.2017 um 16:43:22:


Vielen Dank, für meinen Vater ist das dann wohl kein Problem, weil er ist wegen seiner Demenz schon lange bei einem Neurologen in Behandlung und hat deshalb auch einen Schwerbehindertenausweis.

Kannst du  mir vielleicht bitte sagen, meine Mutter lernt gerade für den Test, sie ist 72 Jahre alt, hat auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, lebt auch seit knapp 40 Jahren in Deutschland ist aber überhaupt nicht behindert.

Trotzdem ist das für sie in Ihrem Alter sehr schwer. Im Gesetz steht nur "altersbedingt", ohne genaue Altersangabe. Reichen hier 72 Jahre aus um den Test nicht machen zu müssen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #3 - 19.04.2017 um 17:55:49
 
Du könntest die Befreiung für beide Personen bei der EBH doch jetzt beantragen.
Könntest erklären, was mit dem Vater und mit der Mutter ist.
Die EBH wird dir bzw. den Eltern dann auf den Antrag antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bajo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #4 - 19.04.2017 um 18:20:43
 
KaGe schrieb am 19.04.2017 um 17:55:49:
Du könntest die Befreiung für beide Personen bei der EBH doch jetzt beantragen.
Könntest erklären, was mit dem Vater und mit der Mutter ist.
Die EBH wird dir bzw. den Eltern dann auf den Antrag antworten.


Das hab ich nicht gewusst das man das vorab machen kann. Ich dachte man muss zuerst den Test bestehen, um überhaupt die Voraussetzungen für den Antrag zu erfüllen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #5 - 19.04.2017 um 18:21:25
 
Mach mit Deinen Eltern einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde ab. Das "altersbedingt" wird in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert: Bei uns in SH gibt es einen Runderlass, dass das ab dem 65. Lebensjahr gilt.

Je südlicher, desto strenger.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #6 - 19.04.2017 um 18:40:39
 
Bajo schrieb am 19.04.2017 um 18:20:43:
um überhaupt die Voraussetzungen für den Antrag zu erfüllen.

Du hast aber Absatz 7 gelesen?
Die EBH sollte wissen, wer da nun endlich eingebürgert werden will und warum evtl. der *Leben-in D*-Test nicht gemacht werden muß.
Also vereinbare einen Termin, wie @reinhard empfohlen hat.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bajo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #7 - 19.04.2017 um 19:20:35
 
KaGe schrieb am 19.04.2017 um 18:40:39:
Du hast aber Absatz 7 gelesen?
Die EBH sollte wissen, wer da nun endlich eingebürgert werden will und warum evtl. der *Leben-in D*-Test nicht gemacht werden muß.
Also vereinbare einen Termin, wie @reinhard empfohlen hat.



Sowohl Abs 1. Nr. 7 als auch Abs. 7. Ich werde wie empfohlen mich an die Ausländerbehörde wenden. Vielen Dank für eure Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #8 - 19.04.2017 um 19:52:11
 
Warum denn zur Ausländerbehörde?
Zur Einbürgerung wendet man sich an die EBH.
Deine Eltern wollen doch gerade nicht mehr Ausländer sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
2Chevaux
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #9 - 19.04.2017 um 20:26:21
 
Daten für Ba-Wü: Über 60 Jahre, seit mindestens 12 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt bedeutet Befreiung von Deutsch- und EB-Test; im Gespräch wird die Fähigkeit geprüft, sich auf einfach Art deutsch zu verständigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bajo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #10 - 19.04.2017 um 20:34:44
 
Zitat:
Daten für Ba-Wü: Über 60 Jahre, seit mindestens 12 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt bedeutet Befreiung von Deutsch- und EB-Test; im Gespräch wird die Fähigkeit geprüft, sich auf einfach Art deutsch zu verständigen.


Vielen Dank für den Hinweis, der hilft mir sehr weiter. Finde ich diesen vielleicht irgendwo auch in schriftlicher Form?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #11 - 19.04.2017 um 23:03:05
 
Bajo schrieb am 19.04.2017 um 20:34:44:
Finde ich diesen vielleicht irgendwo auch in schriftlicher Form?

Hier auf der Seite 50. Der Wortlaut unterscheidet sich allerdings etwas von dem, wie 2Chevaux es formuliert hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
2Chevaux
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #12 - 20.04.2017 um 07:51:12
 
Der Wortlaut unterscheidet sich allerdings etwas von dem, wie 2Chevaux es formuliert hat.

Stimmt, denn ich rede von etwas anderem ! Und zwar Nr. 8.1.3.7 VwV StAG. Schönen guten Morgen !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #13 - 20.04.2017 um 08:12:29
 
Zitat:
Stimmt, denn ich rede von etwas anderem ! Und zwar Nr. 8.1.3.7 VwV StAG.

Meinst Du damit, dass eine Einbürgerung nach § 10 StAG in so einem Fall ausgeschlossen ist und der Ausländer nur nach Ermessen eingebürgert werden kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
2Chevaux
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Demenz
Antwort #14 - 20.04.2017 um 08:41:57
 
Ein Blick auf das Verfahren insgesamt hilft, denn ich lese hier auch immer wieder mehr oder weniger verzweifelte Anfragen über Dinge, die doch bestimmt im Antrag stehen müssen...

Mir wird ein Antrag vorgelegt und ich prüfe generell die Voraussetzungen - Mindestaufenthalt, Lebensunterhalt, Vorstrafen usw.

Ich schreibe den Ast. z.B. an, daß aktuell die Aufenthaltszeiten nicht erfüllt sind und bitte ggfs. um Rücknahme des Antrags, falls zuviel Zeit fehlt. Sonst setze ich das Verfahren bis zum Tag X aus, wo die Zeiten erfüllt sein werden.

Bei Deutschkenntnissen verlange ich Nachweise, soweit erforderlich UND möglich. Werden sie nicht nachgewiesen, lehne ich den Antrag schlimmstenfalls ab, sofern auch keine Ermessensentscheidung in Betracht kommt. Beispiel Ehepaar über 60, Aufenthaltszeiten erfüllt: Liegen keine anderen Nachweise vor, lade ich zum Gespräch ein. Kann ich mit beiden reden, habe ich für beide den Nachweis. Redet ausschließlich er und läßt seine Frau nicht zu Wort kommen, lade ich sie nochmals alleine vor. Taucht er dann wieder mit ihr auf oder sie kommt nicht, lehne ich wegen verweigerter Mitwirkung ab.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema