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Welche finanzielle Unterstützung bei deutscher Ehefrau mit voller Erwerbsunfähigkeitsrente ?? (Gelesen: 3.692 mal)
Mewiase79
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche finanzielle Unterstützung bei deutscher Ehefrau mit voller Erwerbsunfähigkeitsrente ??
19.04.2017 um 14:03:10
 
Hi,
ich habe bereits versucht, mich zu informieren, bin aber nicht weit gekommen
und habe diesbezügliche keine Ahnung, da ich nie vom Amt gelebt habe, ausser dem Wohngeld seit der Geburt meines Sohnes.
Ausserdem habe ich gehört, das alles dann anders berechnet wird, wenn einer EU-Rentner ist.

Mein Ehemann lebt noch in Ghana, ich lebe mit meinem 2 jährigen Sohn von meiner vollen Erwerbsminderungsrente (1035€), Kindergeld (192€), Wohngeld (93€) und Unterhaltsvorschuss (150€), welcher wegfallen wird, sobald mein Mann mit uns zusammen lebt..

Meine Fragen wären:

- Wird das Geld des Kindes mit einberechnet (Kindergeld)??
- Steht uns mehr Wohngeld zu, oder bekommen wir/er eine andere Form von Unterstützung ??
- Wie und über welches Amt würde das laufen (Jobcenter, Sozialamt) ??
- Ist die Berechnung des Haushaltsbedarfes anders, da ich EU-Rentnerin bin??
- Gibt es da auch einen Online Berechner ??


Ich bin Dankbar für jede Hilfe, Erklärung, Erläuterung

Liebe Grüße
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Antwort #1 - 19.04.2017 um 15:47:11
 
Da dein Einkommen für dann 3 Personen LU und Miete nicht mehr reichen wird , wird es auf ALG2 (Jobcenter) hinauslaufen die euch unterstützen werden sofern dein Mann Arbeitsfähig ist.
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Antwort #2 - 19.04.2017 um 16:04:23
 
Wenn du dauerhaft und voll erwerbsgemindert bist, und wenn das Einkommen zu gering ist, könnt ihr ergänzende Leistungen vom Sozialamt erhalten.

Das sind Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII (wegen v+d Erwerbsminderung) für dich. Für dich als Kindergeldberechtigte gibt es weiterhin Kindergeld, uU gibt es ergänzende Leistungen vom Sozialamt für dein Kind.
Unterhaltsvorschuss wird es weiterhin geben, wenn dein Ehemann nicht unterhaltsfähig ist.
Das Wohngeld entfällt, wenn es Leistungen vom Sozialamt gibt.
Ist deine Rente allerdings zeitlich befristet, dann würde für dich das Jobcenter mit Hartz 4=Alg2 zuständig werden.
Dein Ehemann ist wahrscheinlich erwerbsfähig, so daß für ihn das Jobcenter mit Leistungen nach SGB II zuständig wird. Er bekäme dann Hartz 4 als ergänzende Leistung.

Es kommt eben auf euren gemeinsamen Bedarf und deinen Rentenstatus an. Du schreibst ja nur was zum Einkommen.

Ja, es gibt auch online-Rechner. Im Internet ganz einfach zu finden.

Ja, Rente, Kindergeld und UHV werden auf die Leistungen angerechnet.
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Antwort #3 - 19.04.2017 um 19:08:03
 
Unterhaltsvorschuss gibt es nicht bei verheirateten oder wenn die Alleinerziehende Mutter neu heiratet, da musst du dich irren.
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Mewiase79
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Antwort #4 - 19.04.2017 um 19:51:01
 

okatomy schrieb am 19.04.2017 um 15:47:11:
Da dein Einkommen für dann 3 Personen LU und Miete nicht mehr reichen wird , wird es auf ALG2 (Jobcenter) hinauslaufen die euch unterstützen werden sofern dein Mann Arbeitsfähig ist.


Ja, er will und kann auch arbeiten.
Nur wird er erst einen Integrationskurs und das B1 Zertifikat machen.
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Mewiase79
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Antwort #5 - 19.04.2017 um 20:01:02
 
KaGe schrieb am 19.04.2017 um 16:04:23:
Wenn du dauerhaft und voll erwerbsgemindert bist, und wenn das Einkommen zu gering ist, könnt ihr ergänzende Leistungen vom Sozialamt erhalten.

Das sind Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII (wegen v+d Erwerbsminderung) für dich. Für dich als Kindergeldberechtigte gibt es weiterhin Kindergeld, uU gibt es ergänzende Leistungen vom Sozialamt für dein Kind.
Unterhaltsvorschuss wird es weiterhin geben, wenn dein Ehemann nicht unterhaltsfähig ist.
Das Wohngeld entfällt, wenn es Leistungen vom Sozialamt gibt.
Ist deine Rente allerdings zeitlich befristet, dann würde für dich das Jobcenter mit Hartz 4=Alg2 zuständig werden.
Dein Ehemann ist wahrscheinlich erwerbsfähig, so daß für ihn das Jobcenter mit Leistungen nach SGB II zuständig wird. Er bekäme dann Hartz 4 als ergänzende Leistung.

Es kommt eben auf euren gemeinsamen Bedarf und deinen Rentenstatus an. Du schreibst ja nur was zum Einkommen.

Ja, es gibt auch online-Rechner. Im Internet ganz einfach zu finden.

Ja, Rente, Kindergeld und UHV werden auf die Leistungen angerechnet.



Ich bin voll-und unbefristet Erwerbsunfähig.

Miete inklusive Heizung und Wasser sind 513€

Er ist nicht der Erzeuger meines Sohnes und der Unterhaltsvorschuss wird wegfallen.

Vielen Dank für Deine Auskunft.
Da ich keine Ahnung habe, wusste ich nicht, an wem man sich wenden muss.

Lg
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Antwort #6 - 19.04.2017 um 20:05:50
 
Ja, danke für den Hinweis. Ich habe mich geirrt.
Wer mit seinem Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt lebt, hat keinen Anspruch auf UHV.
Der Unterhalt wird dann durch die evtl. notwendigen ergänzenden Leistungen für das Kind gesichert.
Da entfällt diese Summe von 150,- auf deiner Einkommensseite.

Es bleibt dann aber trotzdem bei der gemischten BG aus erwerbsfähigem und voll erwerbsgeminderten Partnern. Wenn du auch dauerhaft erwerbsgemindert bist.
Ihr bekommt dann Leistungen von 2 unterschiedlichen Trägern.

Könnte dein Mann auch in Ghana den B1 machen?
http://www.goethe.de/ins/gh/de/spr/prf/anm.html
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Antwort #7 - 21.04.2017 um 09:59:18
 
Könnte dein Mann auch in Ghana den B1 machen?
http://www.goethe.de/ins/gh/de/spr/prf/anm.html [/quote]

Ja, aber es dauert eh schon so lange und witd auch noch Monate dauern, dann möchten wir so schnell wie möglich zusammen leben.

Lg
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Antwort #8 - 21.04.2017 um 10:39:11
 
Eben, weil es so lange dauert, hatte ich gefragt.
Er wartet dort und könnte inzwischen den Kurs machen.
Wenn er dann endlich in D ist, würde er auch warten und nicht sofort einen B1-Kurs-Platz erhalten.
Dann würde es noch viel mehr Wartezeit werden.
Ob er auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Job bekommt, ist fraglich.
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Antwort #9 - 21.04.2017 um 22:25:17
 
KaGe schrieb am 21.04.2017 um 10:39:11:
Eben, weil es so lange dauert, hatte ich gefragt.
Er wartet dort und könnte inzwischen den Kurs machen.
Wenn er dann endlich in D ist, würde er auch warten und nicht sofort einen B1-Kurs-Platz erhalten.
Dann würde es noch viel mehr Wartezeit werden.
Ob er auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Job bekommt, ist fraglich.



Er macht gerade den A1 Kurs bis Ende Mai
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Antwort #10 - 23.04.2017 um 08:56:48
 
Mewiase79 schrieb am 21.04.2017 um 22:25:17:
Er macht gerade den A1 Kurs bis Ende Mai 

Er könnte sich schon jetzt für den A2-Kurs in Ghana anmelden.

Fragen:
-Wie lange wartet ihr überhaupt schon auf die Papiere zur FZF?
-Und wo klemmts?
-seid ihr nach deutschem Recht ein Ehepaar?

Der sozialrechtliche Bedarf für 3 Personen ist
368,- für jeden der Ehepartner
237,- für das Kind
513,- für die Wohnkosten
zusammen 1486,-
angerechnet wird das Einkommen
1053,- EM-Rente
192,- Kindergeld
Bleibt ein Bedarf von 241,- monatlich.
Der würde vom JC (nach SGB II, Hartz 4) und nicht vom Sozialamt kommen, weil du und dein Kind mit Rente+Kindergeld nicht hilfebedürftig wärst.
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Antwort #11 - 25.04.2017 um 19:53:41
 
KaGe schrieb am 23.04.2017 um 08:56:48:
Er könnte sich schon jetzt für den A2-Kurs in Ghana anmelden.

Fragen:
-Wie lange wartet ihr überhaupt schon auf die Papiere zur FZF?
-Und wo klemmts?
-seid ihr nach deutschem Recht ein Ehepaar?

Der sozialrechtliche Bedarf für 3 Personen ist
368,- für jeden der Ehepartner
237,- für das Kind
513,- für die Wohnkosten
zusammen 1486,-
angerechnet wird das Einkommen
1053,- EM-Rente
192,- Kindergeld
Bleibt ein Bedarf von 241,- monatlich.
Der würde vom JC (nach SGB II, Hartz 4) und nicht vom Sozialamt kommen, weil du und dein Kind mit Rente+Kindergeld nicht hilfebedürftig wärst.

Hi

-Um das FZF Visum beantragen zu können, braucht er ja erst das A1 Zertifikat.
Erst, wenn alle benötigten Dokumente vollständig sind, kann er zur Botschaft gehen.

-Nein, wir haben in Accra geheiratet und können die Ehe erst registrieren lassen hier bei meinem Standesamt, wenn er in Deutschland ist.

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Antwort #12 - 25.04.2017 um 20:20:26
 
Mewiase79 schrieb am 25.04.2017 um 19:53:41:
-Nein, wir haben in Accra geheiratet und können die Ehe erst registrieren lassen hier bei meinem Standesamt, wenn er in Deutschland ist.

Steht so nicht im Gesetz. Die Registrierung der Ehe kann durch einen einzigen Ehegatten beantragt werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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