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Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe (Gelesen: 7.494 mal)
Mojo Jojo
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Antwort #15 - 20.04.2017 um 23:33:48
 
Deine Frau wird nur abgeschoben, wenn sie nicht freiwillig ausreist. Damit sie das Visum beantragen kann, soll sie ja eben freiwillig ausreisen und es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen. Denn wenn sie abgeschoben wird, verzögert sich ihre wiedereinreise erheblich wegen der Sperre. Die bekommt sie aber nur, wenn sie bis zur Abschiebung wartet - nicht wenn sie freiwillig ausreist. Verstehst du?
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Antwort #16 - 20.04.2017 um 23:48:32
 
Mojo Jojo schrieb am 20.04.2017 um 23:33:48:
Deine Frau wird nur abgeschoben, wenn sie nicht freiwillig ausreist. Damit sie das Visum beantragen kann, soll sie ja eben freiwillig ausreisen und es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen. Denn wenn sie abgeschoben wird, verzögert sich ihre wiedereinreise erheblich wegen der Sperre. Die bekommt sie aber nur, wenn sie bis zur Abschiebung wartet - nicht wenn sie freiwillig ausreist. Verstehst du?


OK, Vielen Dank für die Info.
Im moment, hat meine Frau eine Duldung bis 01.06.2017.

Andererseits, haben wir von Ausländerbehörde bekommen, dass den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird und die Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG ist auch nicht mehr bei uns vorliegen.

So, was das bedutet? darf meine Frau bis ende die Duldung hier bleiben, denn muss sie freiwillig ausreisen, oder nicht?
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Antwort #17 - 21.04.2017 um 01:24:18
 
Du musst eines verstehen: Eine Duldung ist nix.

Es steht zwar Aussetzung der Abschiebung drauf, aber die ABH ist nicht verpflichtet den Ausländer über die "Wiederaufnahme" der Abschiebung zu informieren.

Mit einer Duldung kann aber der Ausländer bei der Polizei nachweisen, dass er schon ausländerrechtlich erfasst ist und darum nicht nochmal intensiv überprüft werden muss. Oder bei Sozialleistungsbedarf kann der Ausländer Asylbewerberleistungen beziehen.

Mehr fällt mir auch nicht ein wozu das überhaupt notwendig ist...

Also in diesem Sinne, sollte man auch nicht darauf solchen Wert legen...

Habt ihr schon einen Termin bei der Botschaft in Libanon beschafft?

Der einzige Hebel den ich hier sehe ist, wenn ihr euch tatsächlich und nachweislich um einen Termin bemüht.

Wie man es machen könnte:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht...

Also mit der ABH vereinbaren, dass man ausreisen möchte sobald es einen Termin für den Visumantrag gibt.
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Mojo Jojo
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Antwort #18 - 21.04.2017 um 08:48:33
 
Welche Logik steckt denn dahinter, dass deine Frau jetzt nicht nach Hause reisen soll, weil sie schwanger ist (und es bis zur Geburt ganz evtl nicht zurück nach Deutschland schafft), ihr aber an die "gültigkeit" der Duldung festhaltet?

In 06/17 wird deine Frau, so gelobe Gott, nicht weniger schwanger sein.

Ich habe Probleme diese Denkweise deiner Frau zu verstehen.
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Antwort #19 - 21.04.2017 um 08:48:41
 
Aras schrieb am 21.04.2017 um 01:24:18:
Du musst eines verstehen: Eine Duldung ist nix.

Es steht zwar Aussetzung der Abschiebung drauf, aber die ABH ist nicht verpflichtet den Ausländer über die "Wiederaufnahme" der Abschiebung zu informieren.

Mit einer Duldung kann aber der Ausländer bei der Polizei nachweisen, dass er schon ausländerrechtlich erfasst ist und darum nicht nochmal intensiv überprüft werden muss. Oder bei Sozialleistungsbedarf kann der Ausländer Asylbewerberleistungen beziehen.

Mehr fällt mir auch nicht ein wozu das überhaupt notwendig ist...

Also in diesem Sinne, sollte man auch nicht darauf solchen Wert legen...

Habt ihr schon einen Termin bei der Botschaft in Libanon beschafft?

Der einzige Hebel den ich hier sehe ist, wenn ihr euch tatsächlich und nachweislich um einen Termin bemüht.

Wie man es machen könnte:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht...

Also mit der ABH vereinbaren, dass man ausreisen möchte sobald es einen Termin für den Visumantrag gibt.


Nein, leider konnte ich noch immer keinen Termin bei dem Botschaft in Libanon beschaffen. Ich habe jetzt schon vier Mals mit den Mitarbeiter da telefonisch gesprochen / beantragt; jedes Mal wurde ich gesagt, das kein Termin noch möglich ist.
Das Online-Terminvergabesystem geht nicht mehr für Libanesen; nur telefonisch oder  bei persönlicher Vorsprache an der Deutschen Botschaft.

Wie habe ich verstanden, ist derzeit sehr schwierig ein Termine für Familienzusammenführung bei der Deutsche-Botschaft im Libanon zu vergeben, wegen der Problematik mit den Flüchtlingen aus Syrien.

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Antwort #20 - 21.04.2017 um 11:14:25
 
tobi82 schrieb am 21.04.2017 um 08:48:41:
Wie habe ich verstanden, ist derzeit sehr schwierig ein Termine für Familienzusammenführung bei der Deutsche-Botschaft im Libanon zu vergeben, wegen der Problematik mit den Flüchtlingen aus Syrien.


EIne Frage habe ich an dich: Machst du das mit Absicht? Also irgendwie kraft- und saftlos zu klingen?

Also was sind deine nächsten Schritte? Erzähl mal? Kopf in den Sand?
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Antwort #21 - 21.04.2017 um 13:56:57
 
Aras schrieb am 21.04.2017 um 11:14:25:
EIne Frage habe ich an dich: Machst du das mit Absicht? Also irgendwie kraft- und saftlos zu klingen?

Also was sind deine nächsten Schritte? Erzähl mal? Kopf in den Sand?



Was ?!!!
Ich habe genau was passiert bei mir erzählt und für etwas Hilfe gebeten.
Hier ist das Terminvergabesystem der Deutsche-Botschaft Interentseite:

http://www.beirut.diplo.de/termine

Einfach prüfen ?!! oder rufen Sie die Botschaft und dort fragen !!.

Trotzdem, möchte ich Ihnen für die paar Info danken.
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Antwort #22 - 21.04.2017 um 14:55:41
 
Wenn Deine Frau einen Termin nur bei persönlicher Vorsprache bekommt, sollte sie möglichst schnell einen Termin beantragen. Sie sollte nicht warten, sonst kann sie eventuell wegen der Schwangerschaft gar nicht mehr nach Deutschland fliegen.
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Antwort #23 - 21.04.2017 um 15:26:14
 
In Anlehnung an @reinhard nochmal meine nicht rhetorische Frage, einfach weil ich den Sinn verstehen möchte:

Warum fährt die Frau nicht jetzt nach Hause und erledigt ihre Sachen? Warum will sie das ganze womöglich machen, wenn sie hochschwanger ist?

Je früher sie fliegt, desto größer der zeitliche Spielraum, desto stressfreier der gesamte Ablauf. 

Ihr wisst doch, dass es zu Wartezeiten bei der Antragsstellung kommt. Wieso provoziert ist also noch größeren Zeitdruck?

Steh ich auf'm Schlauch???
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Antwort #24 - 21.04.2017 um 15:45:12
 
Mojo Jojo schrieb am 21.04.2017 um 15:26:14:
In Anlehnung an @reinhard nochmal meine nicht rhetorische Frage, einfach weil ich den Sinn verstehen möchte:

Warum fährt die Frau nicht jetzt nach Hause und erledigt ihre Sachen? Warum will sie das ganze womöglich machen, wenn sie hochschwanger ist?

Je früher sie fliegt, desto größer der zeitliche Spielraum, desto stressfreier der gesamte Ablauf. 

Ihr wisst doch, dass es zu Wartezeiten bei der Antragsstellung kommt. Wieso provoziert ist also noch größeren Zeitdruck?

Steh ich auf'm Schlauch???


Ich dachte wenn möglich, warte ich noch bis 05.05.2017, damit kann miene Frau die A1-Prüfung teilnehmen. Sie braucht sowieso ein A1-Nachweis für die FZF Visum. Sie ist schon für die Prüfung angemeldet und die Gebühren ist bezahlt.

Der erste mögliche "Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1" Termin in Libanon ist am 07.06.2017.
https://www.goethe.de/ins/lb/de/spr/prf/gzsd1.html

Was glauben Sie? geht das?!
Vielen Dank.

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Antwort #25 - 21.04.2017 um 15:47:05
 
tobi82 schrieb am 21.04.2017 um 13:56:57:
Einfach prüfen ?!! oder rufen Sie die Botschaft und dort fragen !!.



Ja und? Brauche ich etwa einen Termin? Nein. Braucht deine Frau einen Termin? JA.

Also sollte man nicht ewig rumheulen, dass die Terminvergabe problematisch sei weil es die Flüchtlingsproblematik gibt.

Bis jetzt hast du ja nicht erklärt was du machen willst. Nur dass du paarmals angerufen hast und es ja die Flüchtlingsproblematik gäbe.

ALSO was sind deine nächsten Schritte? Abwarten bis die Duldung abläuft?
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Antwort #26 - 21.04.2017 um 15:53:56
 
Das kann hier keiner beantworten ob die Behörden bis nach dem  05.05. still halten werden.
Wenn ihr es riskieren wollt: Buche ein Ticket für den 06. oder 07.05. für sie. Und schicke eine Kopie davon zusammen mit einer Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung am 05.05. an die ABH.  Und dann könnt ihr nur hoffen, dass das reicht.
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Antwort #27 - 21.04.2017 um 16:02:35
 
tobi82 schrieb am 18.04.2017 um 21:02:05:
Ich beabsichtige daher Ihren Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen.
Gemäß § 50 Abs. 1 AufenthG wären Sie zur Ausreise verpflichtet, wenn Sie einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzen.
Die beabsichtigte Versagung der Aufenthaltserlaubnis hat für Sie zur Folge. Dass sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssten.
Für den Fall, dass Sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, beabsichtige ich, Ihnen gem. § 59 i.V.m. § 58 AufenthG die Abschiebung in den Libanon oder in einen anderen Staat, in den sie ausreisen können oder zu ihrer Aufnahme verpflichtet ist, anzudrohen.


Das heißt doch aber letztendlich, dass der Antrag NOCH NICHT abgelehnt wurde. Solange der Antrag nicht abgelehnt wurde (und wenn er abgelehnt wird bekommt man dann eine kurze Frist um auszureisen?) wird sie auch nicht ausgewiesen/abgeschoben werden. Also könnte das zumindest mit dem 05.05. noch klappen.

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Antwort #28 - 21.04.2017 um 16:06:06
 
Aras schrieb am 21.04.2017 um 15:47:05:
Ja und? Brauche ich etwa einen Termin? Nein. Braucht deine Frau einen Termin? JA.

Also sollte man nicht ewig rumheulen, dass die Terminvergabe problematisch sei weil es die Flüchtlingsproblematik gibt.

Bis jetzt hast du ja nicht erklärt was du machen willst. Nur dass du paarmals angerufen hast und es ja die Flüchtlingsproblematik gäbe.

ALSO was sind deine nächsten Schritte? Abwarten bis die Duldung abläuft? 

Nochmal danke für Ihre Kommentar. Ja nätürlich brauchen Sie keinen Termin bei der Deutsche Botschaft in Libanon, oder !!!.

Nein, ich möchte nicht warte bis die Duldung abgläfut ist. Deswegen habe ich hier diese Diskussion gestellet.

Ich habe viel Mals einen Termin für FZF bei der Deutsche Botschaft telefonisch beantragt, leider köntte ich noch nicht beschaffen.

reinhard schrieb am 21.04.2017 um 14:55:41:
Wenn Deine Frau einen Termin nur bei persönlicher Vorsprache bekommt, sollte sie möglichst schnell einen Termin beantragen. Sie sollte nicht warten, sonst kann sie eventuell wegen der Schwangerschaft gar nicht mehr nach Deutschland fliegen.

Ja, ich hoffe auch.

lottchen schrieb am 21.04.2017 um 15:53:56:
Das kann hier keiner beantworten ob die Behörden bis nach dem05.05. still halten werden.
Wenn ihr es riskieren wollt: Buche ein Ticket für den 06. oder 07.05. für sie. Und schicke eine Kopie davon zusammen mit einer Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung am 05.05. an die ABH.Und dann könnt ihr nur hoffen, dass das reicht. 

Vielen Dank für die Info. Ich versuche das zu machen. OK, Ich buche einen Ticket für 07.05 und schicke ich die Kopie an die ABH.
Die Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung habe ich schon an die ABH verschickt.

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Antwort #29 - 21.04.2017 um 16:18:09
 
lottchen schrieb am 21.04.2017 um 16:02:35:
Das heißt doch aber letztendlich, dass der Antrag NOCH NICHT abgelehnt wurde. Solange der Antrag nicht abgelehnt wurde (und wenn er abgelehnt wird bekommt man dann eine kurze Frist um auszureisen?) wird sie auch nicht ausgewiesen/abgeschoben werden. Also könnte das zumindest mit dem 05.05. noch klappen.

Sie hat eine normale Schwangerschaft? Keine Risikoschwangerschaft? 


Ok, das ist gut.
Wir war nur einaml bei Frauenarzt und sie hat uns gesagt dass alles ok ist. So, glaube ich keine Risikoschwangerschaft.
Vielen Dank.
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