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FZF zu in DE lebendem Ausländer – genaue Voraussetzungen? (Gelesen: 885 mal)
Balidoen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.04.2017 um 17:42:30
 
Hallo zusammen,

ich lese schon länger mit und habe mich jetzt angemeldet, weil ich einen anerkannten Flüchtling aus Eritrea bei der FZF unterstütze und im Netz nicht auf alle Fragen Antworten gefunden habe. Der Mann möchte seine Frau und die beiden Kinder (Alter kenne ich nicht, aber wahrscheinlich schulpflichtig) nachholen.

Nachdem er 2015 anerkannt wurde, hat er die FZF nicht innerhalb der ersten 3 Monate angemeldet, so daß er jetzt die normalen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen muss. Hierzu hab ich ein paar Fragen:

1.      Ehefrau muss Deutsch A1-Niveau nachweisen (Prüfung Goethe-Institut) – muß vor Ort gemacht werden – soweit klar.

2.      Lebensunterhalt für die gesamte Familie muß gesichert sein.
Ich gehe davon aus, daß die Ehefrau erstmal keine Arbeit in DE hat, also muß der Ehemann soviel verdienen, daß er die Familie ernähren kann. Er hat einen Job, bei dem er ca. 1300,- EUR netto verdient. Der Job ist allerdings befristet.

=> Wie hoch muß das Einkommen mindestens sein? Reicht es aus, wenn es soviel, oder minimal mehr, wäre als der Hartz4-Satz für die gesamte Familie?

=> Muß der Arbeitsvertrag unbefristet sein?

3.      Ausreichend große Wohnung muß vorhanden sein
=> wieviel qm muß die Wohnung mindestens haben? Ich hab mal was von 12qm pro Person gelesen, ist das richtig?

4.      Krankenversicherung muß gesichert sein
=> da er schon einen Job hat, könnte er Frau und Kinder über die Familienversicherung versichern, reicht das als Nachweis aus?

5.      Hab ich was vergessen?

6.      Wann müssen alle diese Nachweise vorgelegt werden?
Ich frage deshalb, weil im Moment die FZFn, die über die Botschafen im Sudan oder Äthiopien beantragt werden, 1-3 Jahre dauern. Man bekommt frühestens nach 9 Monaten einen Termin zur Visumsbeantragung. Wegen der Überlastung der Botschaften kann die eigentliche Bearbeitung des Antrags auch locker ein Jahr dauern. Wenn der Ehemann dann aber schon die Familienwohnung bei Antragstellung vorweisen müsste, würde er ggf. ein Jahr lang eine unnötig teure Miete zahlen.

=> Deshalb die Frage – würde es reichen, wenn erst dann eine ausreichend große Wohnung hat, wenn die ABH den Antrag prüft, oder schon bei Beantragung?

Danke schon mal und einen schönen Gruss
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Antwort #1 - 18.04.2017 um 07:58:02
 
Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
Ehefrau muss Deutsch A1-Niveau nachweisen (Prüfung Goethe-Institut) – muß vor Ort gemacht werden – soweit klar.


Ja

Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
Wie hoch muß das Einkommen mindestens sein? Reicht es aus, wenn es soviel, oder minimal mehr, wäre als der Hartz4-Satz für die gesamte Familie?


Mit Sicherheit über 1.300 €  bei 4 Personen

Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
Muß der Arbeitsvertrag unbefristet sein?


I.d.R. Ja
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Antwort #2 - 19.04.2017 um 18:10:34
 
Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
Reicht es aus, wenn es soviel, oder minimal mehr, wäre als der Hartz4-Satz für die gesamte Familie?


es muss soviel sein, dass kein Anspruch auf Hartz4 bestehen wird.
In der Regel mehr, als die diversen Hartz4 Rechner ausrechnen. Wieviel mehr hängt von der ABH (Region) ab.

Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
=> Muß der Arbeitsvertrag unbefristet sein?

er muss "perspektivisch" den LU der Familie sichern können. Wie kann er das, wenn der Arbeitsvertrag ausläuft?

Es kommt auf die Branche an; wenn da befristete Kettenverträge üblich sind und die ABH das weiss, kann das genügen.

Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
Ich hab mal was von 12qm pro Person gelesen, ist das richtig?

ja, wobei Flur, Bad/WC nicht mitzählt

Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
4.Krankenversicherung muß gesichert sein
=> da er schon einen Job hat, könnte er Frau und Kinder über die Familienversicherung versichern, reicht das als Nachweis aus?

ja

Balidoen schrieb am 17.04.2017 um 17:42:30:
wenn erst dann eine ausreichend große Wohnung hat, wenn die ABH den Antrag prüft, oder schon bei Beantragung? 

die AV entscheidet und prüft den Antrag vor der ABH und beteiligt die ABH intern.
Liegen die Voraussetzungen bei Antrag nicht vor, wie wird dann die AV wohl entscheiden, wenn sie den Antrag prüft?

In bestimmten Fällen kann davon abgewichen werden.
In der Regel dann, wenn es zwingende Gründe gibt (Bspl: das EFZ gilt nur ein halbes Jahr aber die Entscheidung über das Visum wird länger als ein Jahr dauern)

Ob die AV hier einen solchen Fall sieht, wird die ABH entscheiden

Grundsätzlich müssen die Anforderungen bei Erteilung erfüllt sein,
aber wie gesagt, sind sie beim Antrag nicht erfüllt und es gibt keinen zwingenden Grund die Entscheidung aufzuschieben, kann die AV schnell negativ entscheiden.
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Balidoen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.04.2017 um 09:58:43
 
Herzlichen Dank, die Antworten haben mir sehr geholfen!
Schönen Gruß
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