Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen (Gelesen: 3.036 mal)
Kanton
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
12.04.2017 um 13:07:23
 
Hallo,

ich wäre für Antworten dankbar, weil ich nicht wirklich durchblicke.

Der Hintergrund: ein chinesischer Staatsbürger möchte für einen Kurzaufenthalt (weniger als 90 Tage) als Tourist nach D.
Auf der Seite des Auswärtigen Amts heißt es, eine der Voraussetzungen sei die

"Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen"

Was bedeutet das konkret, was müsste als Nachweis vorgelegt werden?

Dank im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #1 - 12.04.2017 um 13:27:29
 
Wenn du einen Kredit bei deiner Hausbank beantragst dann schauen die auf was? Auf deine Eingänge auf deinem Konto oder deinem gewaltigen Vermögen. Also kann doch die Antwort nur lauten, dass man das idR durch Kontoauszüge der letzten Monate nachweisen kann. Manche Auslandsvertretungen fordern auch speziell von der Bank beglaubigte Kontoauszüge und manche nur eine internationale Kreditkarte.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Kanton
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #2 - 12.04.2017 um 22:32:17
 
Danke Aras.
Wie unterschiedlich das gehandhabt wird, das hört sich sehr variabel an. Was dann natürlich auch heißt, sehr schlecht kalkulierbar, leider. Es scheint dann das Beste zu sein, mein chin. Bekannter erkundigt sich selbst bei der Botschaft in China, was nun in seinem Fall tatsächlich nötig. Wie ich gelesen habe, wird das dort und nicht in Deutschland entschieden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
PerikleZ
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 103

Podgorica, Yugoslavia
Podgorica
Yugoslavia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #3 - 15.04.2017 um 01:27:36
 
Kanton schrieb am 12.04.2017 um 22:32:17:
Danke Aras.
Wie unterschiedlich das gehandhabt wird, das hört sich sehr variabel an. Was dann natürlich auch heißt, sehr schlecht kalkulierbar, leider. Es scheint dann das Beste zu sein, mein chin. Bekannter erkundigt sich selbst bei der Botschaft in China, was nun in seinem Fall tatsächlich nötig. Wie ich gelesen habe, wird das dort und nicht in Deutschland entschieden.


Siehe:
http://www.china.diplo.de/contentblob/4770516/Daten/6400017/Tourismus23032016.pd...

Zitat:
Kontoauszüge des Antragstellers (Original)
Zum Nachweis des Lebensunterhalts in China sowie der Finanzierung der Reise- und
Aufenthaltskosten.
Auszüge des Gehaltskontos und anderer laufenden Konten (keine Kreditkartenabrechnungen)
des Antragsstellers der letzten drei Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank, aus
denen erkennbar sein müssen:
 Regelmäßige Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts in China
 Ausreichende Geldmittel (Saldo) zur Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten
entsprechend der beabsichtigten Reisedauer

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #4 - 15.04.2017 um 07:54:32
 
Kanton schrieb am 12.04.2017 um 13:07:23:
Der Hintergrund: ein chinesischer Staatsbürger möchte für einen Kurzaufenthalt (weniger als 90 Tage) als Tourist nach D. 

Im Normalfall bucht ein Tourist seine Reise über ein Reisebüro, welches Beförderung, Hotelaufenthalte, Besichtigungen u.ä., häufig  sogar innerhalb einer Gruppenreise, organisiert. In derartigen Fällen übernimmt oftmals auch das Reisebüro die Visumsbeschaffung. Derartige touristischen Reisen scheitern wohl in den seltensten Fällen an einer Visumsablehnung.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #5 - 15.04.2017 um 09:01:49
 
Saxonicus schrieb am 15.04.2017 um 07:54:32:
Im Normalfall 

... des 20. Jahrhunderts. Wir sind im 21.

Saxonicus schrieb am 15.04.2017 um 07:54:32:
Derartige touristischen Reisen scheitern wohl in den seltensten Fällen an einer Visumsablehnung.

"Selbstbuchen" gehört nicht zu den Ablehnungskriterien.
Daher verschließt sich mir völlig, wie Du zu dieser Aussage kommst.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #6 - 15.04.2017 um 09:12:18
 
Petersburger schrieb am 15.04.2017 um 09:01:49:
... des 20. Jahrhunderts. Wir sind im 21.

"Selbstbuchen" gehört nicht zu den Ablehnungskriterien.
Daher verschließt sich mir völlig, wie Du zu dieser Aussage kommst.

Etliche meiner Bekannten aus Sri Lanka haben auf die von mir geschilderte Art und Weise ihre Europareisen absolviert.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #7 - 15.04.2017 um 09:32:58
 
Und woher nimmst Du die Gewißheit, dass deren Visumanträge bei "Selbstbuchen" und sonst gleicher Aktenlage abgelehnt worden wären?

Mal völlig davon abgesehen, dass auch zehn oder drei Dutzend Beispiele nur Beispiele sind, keine repräsentative Vergleichsmenge darstellen oder gar allgemeine Aussage ermöglichen.

Das Ganze dann noch geschmückt mit der Tatsache, dass es sich um unterschiedliche Länder handelt ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Kanton
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #8 - 16.04.2017 um 10:40:14
 
Ein bisschen OT, aber das ging mir durch den Kopf.

Was mich wundert ist, was für einen Aufwand (in dem Fall Chinese) jemand treiben muss, wie viele Nachweise an Belegen und finanziellen Mitteln er beibringen muss, um ein Kurzzeitraum-Visum als Eingeladener (oder auch Tourist) zu bekommen. In dem Fall möchte die deutsche Botschaft (für einen Aufenthalt von 1 Monat) eine Einladung, klar. Dazu mindestens 10.000 E. auf einem Konto., Verdienstbescheinigungen, Arbeitsvertrag, Geburtsurkunde (in der Firma des Vaters beschäftigt), Flugtickets,   Natürlich auch dargelegt, die Glaubwürdigkeit der Rückkehr, persönliches Gespräch in der dtsch. Botschaft.

Dagegen, was ich brauchte, um vor einiger Zeit für 6 Wochen nach China zu fahren. Eine Einladung, ID-Kopie des Einladenden, Reisepass und das wars schon. Beim hiesigen chin. Reisebüro abgegeben und nach ca. 4 Tagen hatte ich mein Visum. Für mehr Zeit sogar als ich wollte/brauchte (für 90 Tage).

Ich musste weder nachweisen, das ich überhaupt einen einzigen Euro habe, nur auf dem Antragsformular ankreuzen, dass ich für meine Kosten selbst aufkomme. Brauchte keine Flugtickets und keine Angabe, wo ich beabsichtige, mich sonst noch aufzuhalten. (Der Einladende musste für evtl. Kosten keine Verpflichtung übernehmen.) Krankenversicherung hatte ich zwar aus Eigeninteresse, musste aber auch das nicht nachweisen. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #9 - 16.04.2017 um 16:13:54
 
Naja und? Personen aus repressiven Staaten haben es immer schwerer entsprechende Visa für liberalere Staaten zu bekommen. In China wirst du auch schneller abgeschoben als aus Deutschland.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #10 - 16.04.2017 um 16:35:39
 
Kanton schrieb am 16.04.2017 um 10:40:14:
Dagegen, was ich brauchte, um vor einiger Zeit für 6 Wochen nach China zu fahren. Eine Einladung, ID-Kopie des Einladenden, Reisepass und das wars schon. Beim hiesigen chin. Reisebüro abgegeben und nach ca. 4 Tagen hatte ich mein Visum. Für mehr Zeit sogar als ich wollte/brauchte (für 90 Tage).


Hallo,

das könnte natürlich auch darin begründet sein, dass ein EU-Europäer eine erheblich geringere Motivation besitzt als ein Chinese, sich aus wirtschaftlichem, gesellschaftlichem oder politischem Interesse einen Daueraufenthalt im jeweils anderen Land / Region mittels Besuchsvisums zu erschleichen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #11 - 17.04.2017 um 22:23:50
 
Kanton schrieb am 16.04.2017 um 10:40:14:
Was mich wundert ist, was für einen Aufwand (in dem Fall Chinese) jemand treiben muss, wie viele Nachweise an Belegen und finanziellen Mitteln er beibringen muss, um ein Kurzzeitraum-Visum als Eingeladener (oder auch Tourist) zu bekommen. In dem Fall möchte die deutsche Botschaft (für einen Aufenthalt von 1 Monat) eine Einladung, klar. Dazu mindestens 10.000 E. auf einem Konto., Verdienstbescheinigungen, Arbeitsvertrag, Geburtsurkunde (in der Firma des Vaters beschäftigt), Flugtickets,   Natürlich auch dargelegt, die Glaubwürdigkeit der Rückkehr, persönliches Gespräch in der dtsch. Botschaft.



Die 10.000 Euro können dann aber nur als ein Nachweis für die Rückkehrbereitschaft gemeint sein.
Deutschland hat als Referenzbetrag 45 Euro pro geplantem Aufenthaltstag als Einreisevoraussetzung an die EU gemeldet.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:247:0019:0024:EN...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #12 - 18.04.2017 um 05:56:58
 
mgb schrieb am 17.04.2017 um 22:23:50:
Deutschland hat als Referenzbetrag 45 Euro pro geplantem Aufenthaltstag als Einreisevoraussetzung an die EU gemeldet.

Unfug.

Dieselbe Information, nur auf Deutsch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:247:0019:0024:de...
Zitat:
Verbindliche Tagessätze bestehen nicht. Vielmehr bedarf es in
jedem Einzelfall einer gesonderten Prüfung durch das Kontrollpersonal.

Damit sind die 45 EUR keine Einreisevoraussetzung.

@Kanton: Ich werde zu der von mgb aufgestellten These hier nicht mehr antworten - eine Diskussion hierzu mag, wer will, im Userforum beginnen. Mein Schweigen kann aber nicht als Einverständnis missdeutet werden.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu :Touristenvisum / Finanzierung durch eigenes Vermögen
Antwort #13 - 18.04.2017 um 07:37:07
 
Wie würdest du folgenden Satz in Deutsch interpretieren?

"Kann der Drittstaatsangehörige für diese Umstände keine Belege
vorweisen oder zumindest glaubhafte Angaben machen, so
müssen für jeden Tag 45 EUR zu seiner Verfügung stehen."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema