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Visumserteilung FZF ohne Sprachzertifikat- Ablauf (Gelesen: 13.506 mal)
Aras
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Antwort #15 - 27.04.2017 um 20:33:18
 
Ihr habt eine Mitwirkungspflicht. Wenn ihr die Unterlagen nicht einreicht, dann geht die Ablehnung leichter.
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Antwort #16 - 27.04.2017 um 21:44:09
 
Aras schrieb am 27.04.2017 um 20:33:18:
Ihr habt eine Mitwirkungspflicht. Wenn ihr die Unterlagen nicht einreicht, dann geht die Ablehnung leichter.


Ja, aber.....

Ablehnung hätte doch schon längst vor Wochen erfolgen können, da nachträglich A1 gefordert, aber nicht eingereicht und auch angemerkt, dass es wohl im laufenden Verfahren nicht eingereicht werden wird/kann..

Darauf folgte und existiert reger Kontakt mit AV.

Man hätte auch , wie bereits erwähnt den Visumsantrag gar nicht annehmen brauchen, da ja kein A1 vorhanden.

Warum der dann trotzdem angenommen wurde (ohne auf weitere Nachweise zu verweisen) erschließt sich mir bis heute nicht.

Mal ganz im Ernst, wenn der AV diese Problematik bekannt ist- warum wird dann nicht gleich gesagt :

"Visum ohne A1 kann auch erteilt werden, wird aber nur erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen :

1.)......
2.).....
3.)......

Liste der erforderlichen Dokumente übergeben und fertig.

Dann bestehen die Möglichkeiten für den Antragsteller :

Entweder man hat die Papiere- oder nicht.

Griesgrämig

Und nicht sagen : "Ja, mach den Test nochmal und wenn es nicht hinhaut, dann einfach Testergebnisse und Teilnahmebestätigung vom Deutschkurs vorlegen"

Und danach heißt es, die Teilnahmebestätigung reicht nicht aus, um die Teilnahme ausreichend zu bestätigen.  Schockiert/Erstaunt

...dass ich sowas noch erleben durfte...... (Ironie aus)

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Aras
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Antwort #17 - 27.04.2017 um 22:00:07
 
Dann reiche nichts ein und kassier die Ablehnung.  Augenrollen
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Antwort #18 - 27.04.2017 um 22:33:57
 
Du wirst mir sicher nicht verübeln, dass ich mir öffentliche Mutmassungen über die Abläufe verkneife.

Nicht nur aus Kollegialität, sondern vor allem, weil ich ja nur die Darstellung der einen Seite kenne.

Ich will es etwas weniger drastisch formulieren als Aras - wenn Du Spaß dran hast, über die Handlungen anderer zu sinnieren, dann tu es.
Aber bitte ohne uns.

Wenn Du Deine FZF voranbringen willst, dann mach' einfach das, was da gefordert wird. Wo keine Belege vorhanden sind, fang mit schriftlichen Aussagen an.

Oder lass es bleiben und ... (siehe Aras)
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Antwort #19 - 28.04.2017 um 21:23:08
 
Petersburger schrieb am 27.04.2017 um 22:33:57:
Du wirst mir sicher nicht verübeln, dass ich mir öffentliche Mutmassungen über die Abläufe verkneife.

Nicht nur aus Kollegialität, sondern vor allem, weil ich ja nur die Darstellung der einen Seite kenne.



Kein Thema !  Zwinkernd

Petersburger schrieb am 27.04.2017 um 22:33:57:
wenn Du Spaß dran hast, über die Handlungen anderer zu sinnieren



Ich stelle lediglich die wohl berechtigte Frage, warum es nicht von vorne herein ein Infoblatt gibt , auf dem die entsprechenden Nachweise aufgelistet sind. Es gibt doch sonst auch zu jeglichen Anträgen die Liste der erforderlichen Dokumente.   Cool


Petersburger schrieb am 27.04.2017 um 22:33:57:
Wo keine Belege vorhanden sind, fang mit schriftlichen Aussagen an.


Nichts leichter als das....

Wurde ja gemacht- laut Botschaft sollen aber schriftliche Aussagen anhand von Belegen beweisbar gemacht werden  Augenrollen

Vielleicht gibts mal nen Leitfaden in Bezug auf diese Problematik.

Gibts da eigentlich ne Statistik oder Studie, aus der hervorgeht, ob und wenn ja wieviele Leute schon Erfolg hatten in diesem Zusammenhang ?
(FZF Visum ohne A1 in Bezugnahme auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgerichts ? )    hä?



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Antwort #20 - 28.04.2017 um 22:46:01
 
NicoTse schrieb am 28.04.2017 um 21:23:08:
Ich stelle lediglich die wohl berechtigte Frage, warum es nicht von vorne herein ein Infoblatt gibt , auf dem die entsprechenden Nachweise aufgelistet sind. Es gibt doch sonst auch zu jeglichen Anträgen die Liste der erforderlichen Dokumente.

Zwei Antworten:

1. Kann und darf sich jeder auf seine eigene Weise bemühen. Wie soll da eine Liste erstellt werden, die jedem denkbaren Fall gerecht wird?

2. Meine ganz persönliche Erfahrung zeigt, dass in allen Situationen mit vielen denkbaren Varianten, in denen ich irgendwelche Beispiele nenne, mir anschließend ganz genau meine eigenen Beispiele fein säuberlich  in Form von bestätigenden Dokumenten vorgelogen - Tschuldigung - vorgelegt werden.

Da ich meine eigenen hellseherischen Fähigkeiten kenne und mich selbst nicht darauf verlasse, erstaunt mich meine Treffsicherheit bei mir völlig Fremden ausschließlich in solchen Situationen derart, dass ich nicht nur an Lügen glaube, sondern in Verbindung mit meinem nicht übertrieben löchrigen Gedächtnis die Erinnerung an die Gespräche davor und die Dokumente danach nicht in Übereinstimmung kriege.
Was ja bei Lügen nicht verwunderlich ist.



Wenn jemand eine wahre Geschichte vorträgt, und wenigstens den belegbaren Teil auch belegen kann, ist das i.d.R. tausend Mal mehr wert als das "Abarbeiten" irgendwelcher Checklisten.

NicoTse schrieb am 28.04.2017 um 21:23:08:
Gibts da eigentlich ne Statistik oder Studie, aus der hervorgeht, ob und wenn ja wieviele Leute schon Erfolg hatten in diesem Zusammenhang ?

Rein empirisch:
Von der reichlichen Handvoll Fälle, mit denen ich persönlich konfrontiert wurde, konnte etwa die Hälfte das auch ohne Checklisten begründen/belegen/glaubhaft machen.

Bei der anderen Hälfte war ein Fall mit vielen schönen Belegen für bezahlte Kurse beim hiesigen Goethe-Institut, aber leider ohne ansteigende Testergebnisse. Nachdem mir die Kollegen des GI anhand der Anwesenheitslisten der Kurse eine Teilnahme von etwas weniger als 50% der Unterrichtsstunden nannten, war ja auch klar warum. Es fehlte am Bemühen.
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Antwort #21 - 29.04.2017 um 18:32:18
 
Petersburger schrieb am 28.04.2017 um 22:46:01:
Zwei Antworten:

1. Kann und darf sich jeder auf seine eigene Weise bemühen. Wie soll da eine Liste erstellt werden, die jedem denkbaren Fall gerecht wird?




ganz banal gesagt :

"Sie wollen ein FZF Visum beantragen, haben aber kein A1 ? Warum ?

Antwort ...

1.) Bemühungen seit über 1 Jahr - okay- dann weisen sie Bemühungen nach und zwar beispielhaft wie folgt : ........


2.) Finanziell unzumutbar - okay dann reichen sie eine Begründung ein und belegen diese anhand von beispielsweise.........


3.) Erreichbarkeit von Lernangeboten- hmm- kann man ja auch online .....


Gibts überhaupt eine Nichterreichhbarkeit von Lernangeboten ?

Ich meine, kann nicht (zu 99%) immer auf online Lernangebote verwiesen werden ?



Ich will nur nochmals erwähnen, dass es beim ersten Termin in der AV hieß : Teilnahmebescheinigung Deutschkurs...

Später wurde dann gesagt, dass die Teilnahmebescheinigung nicht ausreicht, die Teilnahme nachzuweisen.

Ist doch klar, dass man dann als Laie ins Grübeln kommt und sich fragt, warum man nicht vorher darauf hingewiesen wurde, dass eben doch...... erforderlich ist.



Petersburger schrieb am 28.04.2017 um 22:46:01:
2. Meine ganz persönliche Erfahrung zeigt, dass in allen Situationen mit vielen denkbaren Varianten, in denen ich irgendwelche Beispiele nenne, mir anschließend ganz genau meine eigenen Beispiele fein säuberlich  in Form von bestätigenden Dokumenten vorgelogen - Tschuldigung - vorgelegt werden.
.


Kann ich vollkommen nachvollziehen !

Mir wurde auch von diesem und jenem "Experten" oder Gesprächspartner gesagt : "Dann besorg Dir doch einfach den und den Wisch und fertig, wenn die das wollen !"

Ist aber nicht mein Ding.

Haben daher klar Stellung zu geforderten Dokumenten genommen und vorhandene eingereicht, nicht vorhandene nicht.

Und klipp und klar gesagt, dass diese Nachweise einfach nicht existieren.

Smiley
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Antwort #22 - 29.04.2017 um 19:29:59
 
Weil es Ausnahmen von der Regelerfordernis der Sprachkenntnisse sind. Das soll nicht systematisch ausgebaut werden sondern eben Ausnahmen bleiben. Der Antragsteller kann als Betroffener selber erkennen, welche Unterlagen eben geeignet sind die Bemühungen nachzuweisen.

Also da seid ihr eben gefragt und eben nicht die Botschaft.
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Antwort #23 - 13.06.2017 um 10:09:33
 
Meine Frau hat soeben einen Ablehnungsbescheid bekommen, bezüglich des FZF Visums. 


mit der Begründung dass die ABH Ihre Zustimmung verweigert hat.

Ergänzend teilt die ABH mit : "Härtefall nicht glaubhaft gemacht" Ärgerlich



Dazu 4 Fragen :


1.) Kann man daraus schlussfolgern, dass ausschließlich die ABH und nicht die Botschaft den Härtefall nicht gegeben sieht ?


2.) Im Schreiben steht "ABH in Deutschland" - das ist definitiv IMMER die für mich/uns zuständige ABH meines Wohnsitzes ?


3.) "Härtefall nicht glaubhaft gemacht"  ->

Wird meiner Frau hier nun unterstellt, dass sie gelogen habe ?

Oder ist das einfach "unglücklich" formuliert und absolut gleichzusetzen mit beispielsweise  :

"Härtefall nicht ausreichend begründet" ?


4.) Keine Rechtsbelehrung/Kein Verweis auf §§/Widerspruchsfrist
-> hieße ,  1 Jahresfrist zur möglichen Remo ? (soweit ich das in Erinnerung habe)


Wenn ja- salopp gesagt : Liegt der ganze Kram da nun weiterhin rum und
man kann innerhalb eines Jahres das A1 Zertifikat nachreichen ohne den ganzen Antragskram nochmal zu machen ?

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Antwort #24 - 13.06.2017 um 10:12:19
 
Tja, war zu erwarten! Also weiter am A1 arbeiten
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Antwort #25 - 13.06.2017 um 10:36:13
 
Warum machst du immer neue Threads auf?
Antworten:
1- die zuständige ABH deines Wohnsitzes hat ihr für euren/ihren Fall geantwortet.
2- die zuständige ABH deines Wohnsitzes schreibt ihr aus Deutschland.
Zuständig, weil ihr sicher an deinem Wohnsitz zusammenleben wollt, oder?
3- nicht glaubhaft---heißt nicht: gelogen. Aber das heißt:  Sie glauben es nicht. Das ist die Begründung für die Ablehnung des Härtefallantrages.
Wo kann ich denn lesen, warum sie/ihr meint, es sei ein Härtefall ?
4- Frag deine Frau, ob sie dir alle Seiten übermittelt hat. Eine RMB gehört dazu.


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Antwort #26 - 13.06.2017 um 11:27:03
 
NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 10:09:33:
4.) Keine Rechtsbelehrung/Kein Verweis auf §§/Widerspruchsfrist
-> hieße ,1 Jahresfrist zur möglichen Remo ? (soweit ich das in Erinnerung habe)

Richtig
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Antwort #27 - 13.06.2017 um 11:39:58
 
KaGe schrieb am 13.06.2017 um 10:36:13:
Wo kann ich denn lesen, warum sie/ihr meint, es sei ein Härtefall ?


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1491940110/0

Haben während des Antragsverfahrens auf die Härtefallregelung hingewiesen und dementsprechende soweit vorhandene Papiere eingereicht.
Nun steht ja in der Ablehnung "Härtefall nicht glaubhaft gemacht".
Also ist ja wohl anzunehmen, dass geprüft wurde, ob ein Härtefall vorliegt.

KaGe schrieb am 13.06.2017 um 10:36:13:
4- Frag deine Frau, ob sie dir alle Seiten übermittelt hat. Eine RMB gehört dazu.


Ist nicht der Fall. Ist nur eine Seite. Wortlaut :


"Betreff: Ihr Antrag vom xx.xx.2017 auf Erteilung eines Visums

Sehr geehrte Frau x,

ich bedauere , Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht stattgegeben werden kann, da die Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung, die in Ihrem Fall für eine Visumserteilung erforderlich ist, verweigert hat.

Sie gab dafür die folgenden Gründe an :

"Ausländerbehörde teilt hierzu ergänzend mit :
A1-Zertifikat fehlt. Härtefall nicht glaubhaft gemacht."

Hochachtungsvoll....Stempel/Unterschrift"


Und das wars !  ( Ist das überhaupt ein Bescheid?  Augenrollen )
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Antwort #28 - 13.06.2017 um 11:58:15
 
NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 11:39:58:
Ist das überhaupt ein Bescheid?


Ja
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Antwort #29 - 13.06.2017 um 20:44:25
 
KaGe schrieb am 13.06.2017 um 10:36:13:
3- nicht glaubhaft---heißt nicht: gelogen. Aber das heißt:  Sie glauben es nicht.


Wenn jemand zu einer von mir getätigten Aussage bezüglich einer selbst erlebten Tatsache in meinem Leben sagt, das sei nicht glaubhaft, behauptet derjenige sehr wohl , dass ich nicht die Wahrheit sage.
Er unterstellt mir somit eine Lüge.

@Petersburger : Danke für die direkten Antworten !  Zwinkernd
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