Petersburger schrieb am 28.04.2017 um 22:46:01:Zwei Antworten:
1. Kann und darf sich jeder auf seine eigene Weise bemühen. Wie soll da eine Liste erstellt werden, die jedem denkbaren Fall gerecht wird?
ganz banal gesagt :
"Sie wollen ein
FZF Visum beantragen, haben aber kein
A1 ? Warum ?
Antwort ...
1.) Bemühungen seit über 1 Jahr - okay- dann weisen sie Bemühungen nach und zwar beispielhaft wie folgt : ........
2.) Finanziell unzumutbar - okay dann reichen sie eine Begründung ein und belegen diese anhand von beispielsweise.........
3.) Erreichbarkeit von Lernangeboten- hmm- kann man ja auch online .....
Gibts überhaupt eine Nichterreichhbarkeit von Lernangeboten ?
Ich meine, kann nicht (zu 99%) immer auf online Lernangebote verwiesen werden ?
Ich will nur nochmals erwähnen, dass es beim ersten Termin in der
AV hieß : Teilnahmebescheinigung Deutschkurs...
Später wurde dann gesagt, dass die Teilnahmebescheinigung nicht ausreicht, die Teilnahme nachzuweisen.
Ist doch klar, dass man dann als Laie ins Grübeln kommt und sich fragt, warum man nicht vorher darauf hingewiesen wurde, dass eben doch...... erforderlich ist.
Petersburger schrieb am 28.04.2017 um 22:46:01:2. Meine ganz persönliche Erfahrung zeigt, dass in allen Situationen mit vielen denkbaren Varianten, in denen ich irgendwelche Beispiele nenne, mir anschließend ganz genau meine eigenen Beispiele fein säuberlich in Form von bestätigenden Dokumenten vorgelogen - Tschuldigung - vorgelegt werden.
.
Kann ich vollkommen nachvollziehen !
Mir wurde auch von diesem und jenem "Experten" oder Gesprächspartner gesagt : "Dann besorg Dir doch einfach den und den Wisch und fertig, wenn die das wollen !"
Ist aber nicht mein Ding.
Haben daher klar Stellung zu geforderten Dokumenten genommen und vorhandene eingereicht, nicht vorhandene nicht.
Und klipp und klar gesagt, dass diese Nachweise einfach nicht existieren.