Nabend zusammen.
Bestimmt ist einigen hier der Fall bekannt,
jedoch möchte ich die Situation nochmals schildern, um die Abläufe innerhalb der Behörden zu verstehen.
Folgendes :
1.) Visumsantrag für das
FZF Visum wird nicht angenommen , da kein Sprachzertifikat vorliegt, der erste Test wurde nicht bestanden.
2.) Die
AV weist darauf hin, dass das Visum auch erteilt werden würde (kann/muss??) wenn man nochmals eine
A1 Prüfung macht, diese aber nicht besteht und dann Nachweise von den bereits teilgenommenen
A1 Prüfungen erbringt, sowie den Nachweis des Besuchs einer Sprachschule zum Erwerb der Kenntnisse zur Teilnahme an besagter
A1 Prüfung dem Visumsantrag beifügt.
3.) Die zweite Prüfung wird auch nicht bestanden- aber mit deutlich besserem Ergebnis. Zwischen Beginn des Besuchs der Sprachschule und dem letzten Test sind genau 11 Monate vergangen (ja, es wird von 12 Monaten ( einem Jahr) nachgewiesener Bemühungen geredet- aber so ist nun mal die Situation)
Zumal hätte die
AV doch den Antrag gar nicht angenommen, wenn 11 Monate aussichtsloser sind als 12 Monate ??
4.) der Visumsantrag wird nun nach intensiver Prüfung angenommen
( normal sind 30 Minuten für den Termin angesetzt - meine Frau war über 1 Stunde dort )
5.) Die
AV informiert nach ca. 1 Monat den Antragsteller, dass das
A1 Zertifikat einzureichen sei.
6.) Schock
7.) Die
AV gibt per Mail die Möglichkeit, entweder das Zertifikat persönlich nachzureichen oder aber per Mail darüber zu benachrichtigen , dass man es nicht einreichen kann.
8.) Zudem informiert die
AV den Antragsteller per Telefon, dass momentan nicht die
AV das Zertifikat fordert, sondern die zuständige
ABH.
Die
AV gibt dem Antragsteller die Möglichkeit bei Nichteinreichen des geforderten Zertifikats doch eine Stellungnahme per Mail an die Botschaft zu schicken.
Diese werde dann gesichtet und an die
ABH weitergeleitet.
Meine Fragen wäre :
1.) inwieweit kooperieren und tauschen die Behörden sich aus ?
2.) Kann die
AV die
ABH aufmerksam machen, dass das Visum aus Sicht der
AV zu erteilen ist ?
3.) Kann die
ABH "machen, was sie will" ? (Mal angenommen ,
A1 würde vorliegen- und die
ABH stimmt trotzdem nicht zu...was sagt die
AV dazu?)
4.) Wer genau hat die Entscheidungshoheit ?
AV oder
ABH ?