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Abholung EAT mit Vollmacht (Gelesen: 1.157 mal)
London
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abholung EAT mit Vollmacht
11.04.2017 um 19:15:13
 
Hallo liebes Team,

ich habe die Vollmacht für einen Freund seinen EAT abzuholen.
Benötige ich zur Abholung auch seinen Reisepass? Da er zurück in die Ukraine musste hat er seinen Pass natürlich bei sich.
Nun habe ich Angst das mir sein EAT nicht ausgehändigt wird.
Es wäre toll wenn ihr mir eine Info dazu geben könntet.
Vielen Dank!
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Aras
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Antwort #1 - 11.04.2017 um 19:32:24
 
Am Reisepass sollte es nicht scheitern, da ja die Daten und die Unterschrift auf der eAT auch drauf sind.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 02.05.2017 um 20:35:13
 
Da ich keinen neuen Thread öffnen will ich hab auch Vollmacht aber das gleiche Problem wie der Threadstarter, mein Freund hat ja seinen EAT mitgenohmen ins Ausland, kann er denn dann später abgeben?
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Aras
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Antwort #3 - 02.05.2017 um 20:40:53
 
Hast du es denn probiert abzuholen? Oder ist das jetzt nur eine Vorüberlegung ohne dass du es probiert hast?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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