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Staatsbürgerschaft Ukraine und Syrien (Gelesen: 3.148 mal)
Themen Beschreibung: Ausreiseaufforderung in die Ukraine
Dieter
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09.04.2017 um 11:50:27
 
Bin in der Flüchtlingshilfe tätig. Folgendes Problem: Syrischer Staatsangehöriger. Hat ukrainische Mutter und syrischen Vater. Vater war zum Studium in der Ukraine. Sohn kam in der Ukraine zur Welt und ist im Alter von 3 Monaten mit seinem syrischen  Vater und seiner  ukrainischen Mutter zurück nach Syrien und ist dort aufgewachsen. Hat syrischen Pass und war sich bis jetzt
nicht bewußt, dass er auch die urkrainische Staatsbürgerschaft besitzen soll.  Spricht weder die ukrainische Sprache noch hat er irgendeinen Kontakt zu den ukrainischen Eltern seiner Mutter.
Kam nun als  syrischer Flüchtling nach Deutschland. Bamf hat Flüchtlingseigenschaft und sogar subsidiären Schutz abgelehnt und fordert zur Ausreise in die Ukraine auf.
Was denkt ihr was man tun.
Vielen Danbk für Hilfe.
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reinhard
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Antwort #1 - 09.04.2017 um 12:08:38
 
Er muss sich immer zu beiden Staatsangehörigkeiten überlegen, wie er im Asylverfahren argumentiert. "Nicht-Wissen" ist keine gute Idee, weil er ja den Asylantrag stellt und er den Antrag begründen muss.

Welche Gründe hat ein Ukrainer denn genau, in der Ukraine um sein Leben zu fürchten? Dazu muss er sich Gedanken machen, denn bei einer Klage gegen die Ablehnung muss er ja auch eine Begründung für die Klage schicken.
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KaGe
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Antwort #2 - 09.04.2017 um 12:13:50
 
Dieter schrieb am 09.04.2017 um 11:50:27:
Hat syrischen Pass und war sich bis jetzt
nicht bewußt, dass er auch die urkrainische Staatsbürgerschaft besitzen soll. 

Wie erkennt das das BAMF ?
Dieter schrieb am 09.04.2017 um 11:50:27:
Kam nun alssyrischer Flüchtling nach Deutschland.

Wann kam er nach Deutschland?
Bis wann soll er ausreisen?
Was macht der Syrer jetzt? Integrationskurs?, Job? ??
Welche Leistungen erhält er?
wie alt ist er?
Leben seine Eltern in Syrien?

Was man tun kann?
-Zum Flüchtlingsrat deines Bundeslandes Kontakt aufnehmen.
-Zur Migrationsberatung des DRK, gibts fast überall
-Was sagen die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer, die du sicher kennst?
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reinhard
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Antwort #3 - 09.04.2017 um 12:19:28
 
Wenn man zwei Staatsangehörigkeiten hat, kann man nicht "als Syrer" Asyl beantragen und hoffen, dass die zweite Staatsangehörigkeit nicht bekannt wird.

Als Ukrainer muss er den Asylantrag ebenfalls begründen.
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deerhunter
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Antwort #4 - 09.04.2017 um 12:42:28
 
Dieter schrieb am 09.04.2017 um 11:50:27:
Spricht weder die ukrainische Sprache noch hat er irgendeinen Kontakt zu den ukrainischen Eltern seiner Mutter.


Er wird auch nicht die deutsche Sprache sprechen und hat ebenfalls keine Verwandten hier...also was ist falsch an der Ukraine? Gibt weniger Unterstützung, ok....aber als ukrainischer Staatsbürger muss er natürlich in die Ukraine gehen oder seinen Asylantrag entsprechend begründen!
Dieter schrieb am 09.04.2017 um 11:50:27:
Bamf hat Flüchtlingseigenschaft und sogar subsidiären Schutz abgelehnt und fordert zur Ausreise in die Ukraine auf.
Was denkt ihr was man tun. 


BAMF hat alles richtig meacht....Ausreisen in die Ukraine
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KaGe
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Antwort #5 - 09.04.2017 um 13:16:14
 
deerhunter schrieb am 09.04.2017 um 12:42:28:
Ausreisen in die Ukraine 

Ah, super.
Und wohin?
Dann flüchten nach D wegen der Situation in der Ukraine? Dann in D Asyl beantragen als Ukrainer... So?


Oder eben mit Klage gegen den Bescheid den Sachverhalt jetzt begründen.
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reinhard
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Antwort #6 - 09.04.2017 um 13:18:51
 
KaGe schrieb am 09.04.2017 um 13:16:14:
Dann flüchten nach D wegen der Situation in der Ukraine? Dann in D Asyl beantragen als Ukrainer... So?


Oder eben mit Klage gegen den Bescheid den Sachverhalt jetzt begründen.


Aber Du hast Dir hoffentlich die Anerkennungsquote für die Ukraine angesehen, bevor Du geschrieben hast? Und Du übernimmst auch die volle Verantwortung für Deinen Tip wegen der Klage? Die Kosten bezahlt der, der die Klage verliert. Also entweder der von Dir beratene Kläger oder das BAMF.

Bist Du sicher, dass Du zur Klage und damit verbundenen Geldausgabe raten kannst?
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deerhunter
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Antwort #7 - 09.04.2017 um 13:29:09
 
KaGe schrieb am 09.04.2017 um 13:16:14:
Ah, super.
Und wohin?


In die Ukraine...die ist groß und schön!

KaGe schrieb am 09.04.2017 um 13:16:14:
Dann flüchten nach D wegen der Situation in der Ukraine? Dann in D Asyl beantragen als Ukrainer... So?


Der Konflikt in der Ukraine spielt sich in einem kleinen Bereich ab, da ist noch genügend Platz für ein friedliches Leben. War gerade erst vor 2 Wochen dort!
Weshalb sollte ein Ukrainer hier Asyl bekommen? Schau dir mal die Anerkennungsquoten an!!

KaGe schrieb am 09.04.2017 um 13:16:14:
Oder eben mit Klage gegen den Bescheid den Sachverhalt jetzt begründen. 


Wenn man sich das leisten kann. Die Chance diese Klage zu verlieren und entsprechend zu zahlen sehe ich als sehr hoch an....willst du dieses Risiko tatsächlich empfehlen und übernimmst die Verantwortung für deinen Schützling?
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KaGe
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Antwort #8 - 09.04.2017 um 14:09:30
 
@deerhunter
Es ist nicht mein Schützling, ebensowenig wie deiner.
Was soll der Quatsch?

@reinhard:
Warum sollte die Klage ohne Erfolg enden? Ich sehe hier bei diesem Sachverhalt sogar gute Chancen.
denn bei einer Klage gegen die Ablehnung muss er ja auch eine Begründung für die Klage schicken.
Selbstverständlich! Ohne Begründung sollte man nie gegen Ablehnungen klagen. Cool


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Antwort #9 - 09.04.2017 um 15:20:59
 
Welcher Verfolgung ist er denn in der Ukraine  ausgesetzt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mick
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Antwort #10 - 09.04.2017 um 16:51:02
 
Sinnlosdiskussion, daher geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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