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Ermesseneinsbürgerung in NRW (Gelesen: 1.728 mal)
Bratkartoffel
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.04.2017 um 09:29:03
 
Guten Morgen Zusammen,

ich möchte nächstes Jahr den Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob ich alle Voraussetzungen erfüllen bzw. "besondere Integrationsleistungen" nachweisen kann. Es ist mein Traum, mich bei der Bundeswehr zu bewerben, was jedoch ohne deutsche Staatsbürgerschaft nicht möglich ist.

Hier sind einige Infos zu meiner Person:

-Seit fünf Jahren wohnhaft in NRW und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Überhaupt keine Vorstrafen.

-Studium Germanistik in meiner Heimat und ein Masterstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen (B.A. cum laude und M.A. summa cum laude).

-Berufstätig seit Ende des Studiums in Vollzeit im öffentlichen Dienst. Meine Stelle ist nun 50% unbefristet und 50% befristet.

-Ich habe mich bereits zum Goethe-Zertifikat C2 angemeldet. Die Prüfung findet vor Ende diesen Jahres statt. Das Zertifikat würde ich nächstes Jahr dem zuständigen Amt vorlegen können.

-Erst seit kurzem als ehrenamtliche Helferin beim DRK beschäftigt. Ich würde nächstes Jahr kein langjähriges ehrenamtliches Engagement nachweisen können (maximal ein Jahr).

-Mitgliedschaft in einem lokalen Sportverein.

-Ich habe vor, den Test "Leben in Deustchland" abzulegen. Jedoch ohne Integrationskurse (diese finden während der Arbeitszeit statt).

Ich hätte gern eure Meinung zu meinen Angaben und würde mich über jede Rückmeldung freuen. Gerne könnt ihr mir auch Tipps geben! Vielen Dank!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.04.2017 um 11:01:56
 
Ob das für eine Einbürgerung bereits reicht ist pauschal leider nicht bentwortbar.
Es ist eine Ermessensentscheidung und es besteht kein Anspruch darauf die Einbürgerung nach 6 Jahre bereits zu vollziehen.
Es gibt dazu auch keine einheitlichen Verwaltungsvorschriften.

Deine Chancen in NRW würde ich jetzt erstmal als durchaus vorhanden einschätzen, in Bayern wärst du vermutlich chancenlos. Das steht so nicht im Gesetz, sind aber Erfahrungswerte.

Siehe auch:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/bes_int.htm

Am besten du machst wenn es soweit ist einen Termin bei der EBH und klärst deine Möglichkeiten ab. Wenn der Bearbeiter dort die besonderen Integrationsleitungen als nicht ausreichend bewertet, kann man wohl wenig tun wenn man es nicht gerichtlich geklärt haben will.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.04.2017 um 11:51:40
 
Wenn alles anerkannt wird, könnte es ein auf Null reduziertes Ermessen geben
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bratkartoffel
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.09.2017 um 13:59:12
 
Ich bin wieder da!

Ich hatte heute Morgen einen Beratungstermin bei der lokalen Einbürgerungsbehörde. Laut den Mitarbeitern erfülle ich alle Voraussetzungen (Die waren etwas schockiert. Vermutlich werden die meistens nicht erfüllt?) für eine "vorzeitige" Einbürgerung und dürfte den Antrag ohne Probleme stellen.

Ich habe nur noch ein einziges Anliegen...ich bin amerikanische Staatsbürgerin und mein Bruttogehalt ist leider ein paar Euro zu hoch, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich müsste also zum Konsulat fahren und dort meine Staatsbürgerschaft aufgeben. Der Prozess kostet genau 2,350$.

Mit einer Einbürgerungszusicherung wird die amerikanische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft erloschen, wurde mir gesagt. Ich wollte noch das Konsulat anrufen, um dies zu bestätigen, weil 2,350$ eine heftige Summe ist...

Ich wäre aber bereit, meine amerikanische Staatsbürgerschaft aufzugeben, auch wenn es so teuer ist. Was würde denn danach passieren? Wäre ich staatenlos, bis meine Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird? Dürfen Staatenlosen ins Ausland?

Ich habe erst am Ende diesen Jahres den Abgabetermin bei er Einbürgerungsbehörde und kann mich bis dahin nicht weiter beraten lassen, da Termine leider knapp sind.

Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen. Vielen Dank!
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Eins
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Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.09.2017 um 14:10:01
 
Du kannst jetzt (heute oder nächste Woche) schriftlich den Antrag auf Einbürgerung stellen; hierfür musst Du nicht 3 Monate warten und diese Zeit verschenken.
Will die Behörde den Antrag nicht annehmen gibst Du die Unterlagen auf dem Postwege ab per Einschreiben und/oder persönlich und lässt es Dir gegenzeichnen - vermutlich hast Du ja eine Checkliste der benötigten Dokumente erhalten was alles benötigt wird.

Dann wartest Du und wirst eingeladen, um die Anzahlung der Einbürgerung (255 Euro) zu zahlen.

Irgendwann bekommst Du die Einbürgerungszusicherung per Post. Dort ist aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen Du eingebürgert wirst - vermutlich bei Dir dann unter der Voraussetzung der Ausbürgerung aus den USA. Normal ist die Zusicherung 2 Jahre gültig.

Dann geht der Prozess der Ausbürgerung los, die Dauer musst Du mit dem US-Konsulat abstimmen. Hier musst Du dann auch das ins amerikanische übersetzte Einbürgerungszusicherungs-Dokument vorlegen, sonst kannst Du Dich natürlich nicht ausbürgern lassen.

Nach der Ausbürgerung bekommst Du das Ausbürgerungsdokument von den US-Behörden; dies übersetzen lassen ins Deutsche und gemeinsam mit dem Rest (Gehaltsnachweis erneut und evtl Restzahlung der Gebühr für die Einbürgerung) bei der Einbürgerungsbehörde abgeben.

Die machen dann noch einmal Nachprüfungen - Du könntest ja zwischendurch Steuerschulden angehäuft, straffällig geworden oder auf black lists gelandet sein und somit ist die Einbürgerung nicht mehr möglich (oder Du wirst arbeitslos oder ähnliches).

Danach bekommst Du die Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde von der Einbürgerungsbehörde. Mit der gehst Du zur Meldebehörde und beantragt den deutschen Personalausweis und Reisepass. Fertig.

Reisen kannst Du bis zur Ausbürgerung problemlos, oftmals weisst Du aber nicht genau wann die Ausbürgerung tatsächlich ausgeführt wurde. Innerhalb der Schengen-Staaten sollte das Reisen kein Problem sein, Du hast ja (hoffentlich) einen gültigen Aufenthaltstitel. So wurde es mir von 3 Flughäfen und der Bundespolizei mitgeteilt. Drittstaaten und auch das Heimatland solltest Du ab Antragstellung der Ausbürgerung nicht mehr besuchen, das kann Probleme geben und dann sitzt Du erstmal fest; nach der Ausbürgerung bist Du staatenlos und wer sich dann um Dich kümmert ist etwas schwieriger zu bewerten und wer sich zuständig fühlt noch einmal was anderes...
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Bratkartoffel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.09.2017 um 14:40:49
 
Eins schrieb am 11.09.2017 um 14:10:01:
Du kannst jetzt (heute oder nächste Woche) schriftlich den Antrag auf Einbürgerung stellen; hierfür musst Du nicht 3 Monate warten und diese Zeit verschenken.
Will die Behörde den Antrag nicht annehmen gibst Du die Unterlagen auf dem Postwege ab per Einschreiben und/oder persönlich und lässt es Dir gegenzeichnen - vermutlich hast Du ja eine Checkliste der benötigten Dokumente erhalten was alles benötigt wird.

Dann wartest Du und wirst eingeladen, um die Anzahlung der Einbürgerung (255 Euro) zu zahlen.

Irgendwann bekommst Du die Einbürgerungszusicherung per Post. Dort ist aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen Du eingebürgert wirst - vermutlich bei Dir dann unter der Voraussetzung der Ausbürgerung aus den USA. Normal ist die Zusicherung 2 Jahre gültig.

Dann geht der Prozess der Ausbürgerung los, die Dauer musst Du mit dem US-Konsulat abstimmen.

Nach der Ausbürgerung bekommst Du das Ausbürgerungsdokument; dies übersetzen lassen ins Deutsche und gemeinsam mit dem Rest (Gehaltsnachweis erneut und evtl Restzahlung der Gebühr für die Einbürgerung) bei der Einbürgerungsbehörde abgeben.

Die machen dann noch einmal Nachprüfungen, Du könntest ja zwischendurch Steuerschulden angehäuft, straffällig geworden oder auf black lists gelandet sein.

Danach bekommst Du die Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Mit der gehst Du zur Meldebehörde und beantragt den deutschen Personalausweis und Reisepass. Fertig.

Reisen kannst Du bis zur Ausbürgerung problemlos, oftmals weisst Du aber nicht genau wann die Ausbürgerung tatsächlich ausgeführt wurde. Innerhalb der Schengen-Staaten sollte das Reisen kein Problem sein, Du hast ja (hoffentlich) einen gültigen Aufenthaltstitel. So wurde es mir von 3 Flughäfen und der Bundespolizei mitgeteilt. Drittstaaten und auch das Heimatland solltest Du ab Antragstellung der Ausbürgerung nicht mehr besuchen, das kann Probleme geben und dann sitzt Du erstmal fest; nach der Ausbürgerung bist Du staatenlos und wer sich dann um Dich kümmert ist etwas schwieriger zu bewerten und wer sich zuständig fühlt noch einmal was anderes...
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Super, lieben Dank für die Infos! Also soll ich erstmal den Antrag stellen, auf die Einbürgerungszusicherung warten und erst danach die alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Insgesamt wird das alles ziemlich lange dauern. Also sollte ich jetzt schon anfangen.  Smiley
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