Ja, eben. Genau so sehe ich das auch.
Doch warum schreibst du jetzt :
Klage im Sozialrecht ist immer kostenfreiDie Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen. Aber ich werde am Montag folgendes machen:
Ich gehe mit allen Bescheiden (vom
BAMF, vom Familiengericht/Vormundschaftsgericht, vom Sozialamt über AsylbL und vom JC über Alg2) zum JC, verlange dort einen Termin mit dem zuständigen Ü-Antrags-Ablehner.
Ich erkläre das alles nochmals und dann werden wir sehen.... ob ich nach Hartleibigkeit und ablehnendem W-Bescheid doch Klage erhebe.
Der Sachverhalt ist wirklich nicht kompliziert (weder rechnerisch noch inhaltlich) und auch gar nicht selten seit der Flüchtlingswelle.
-dann kann ich trotzdem den Widerspruch noch fristgerecht erheben
-dann kann ich später klagen, falls sie *mauern*.
Ich habe in anderer Angelegenheit mit einem solchen Gespräch beim Ablehner eines Ü-Antrages auch ohne Klage erreicht, dass der ablehnende Ü-Antrag in einen *begünstigenden* Änderungsbescheid umgewandelt wurde.
Auch dort hatten Soz-amt und JC ihre eigenen Sicht-und Rechnungsweisen, die wegen einer grossen Kindergeldnachzahlung zu falschen Berechnungen/ Rückforderungen führten.
Das JC forderte zurück, obwohl das falsch war und die Aufrechnung auch rechtswidrig war.
Inzwischen ist der *richtige* Betrag auf dem Konto des LB und alle Ämter sinds auch zufrieden.