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Wann bekomme ich meine Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 3.776 mal)
Lanamur
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i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann bekomme ich meine Einbürgerungsurkunde
29.03.2017 um 12:27:49
 
Hallo zusammen,

ich bekomme zum Ende der Woche endlich meine Ausbürgerungsurkunde für die kosovarische Staatsangehörigkeit´ Cool

Wie lange muss ich warten bis ich meine Einbürgerungsurkunde für die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme?

Ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Muss da noch einmal alles geprüft werden?

Danke
Viele Grüße
Lana Smiley
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann bekomme ich meine Einbürgerungsurkunde
Antwort #1 - 29.03.2017 um 12:42:43
 
Ab Zeitpunkt der Einbürgerungszusicherung muss nun noch eine Nachprüfung der wesentlichen Punkte bei den verschiedenen Stellen erfolgen; Du könntest ja in der Zwischenzeit Straftaten oder Sozialleistungen begangen/in Anspruch genommen haben.

Wie lange dies dauert ist natürlich regional unterschiedlich. Informiere bereits jetzt (heute) den Sachbearbeiter, damit er die Nachprüfungen anstarten kann. Somit hast Du ca. 2 Tage gewonnen.
Die Ausbürgerungsurkunde sowie Gehaltsnachweise oder was auch immer noch notwendig ist in Deinem Fall bringst Du ihm dann asap vorbei und musst dann abwarten; dennoch solltest Du regelmässig nach dem Stand fragen um den Prozess nicht all zu lang in die Länge zu ziehen. Am besten denk Dir Geschichten aus das Du dringend die Dokumente Reisepass / Personalausweis für Reise benötigst, um die Priorität aufzuzeigen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.03.2017 um 13:04:58
 
Eins schrieb am 29.03.2017 um 12:42:43:
Am besten denk Dir Geschichten aus das Du dringend die Dokumente Reisepass / Personalausweis für Reise benötigst, um die Priorität aufzuzeigen.


Der Tipp, mit Lügen zu versuchen, sich in der Warteschlage nach vorne zu drängeln, ist nicht für alle geeignet.

Es ist ja eine Frage des Charaktern, ob man so unverschämt ist.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.03.2017 um 13:10:01
 
Urkunde und falls nötig deutsche Übersetzung sowie aktuelle Gehaltsnachweise vorlegen. Kam es seit Ausstellung der Zusicherung zu Veränderungen (Umzug, Heirat, Arbeitsplatzwechsel o. ä.), auch hier bitte Mitteilungen und Nachweise.

Nachfragen bringen hier nichts, da die Einbürgerungsbehörde ihrerseits auf Informationen warten muß.
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Lanamur
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovarisch
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Antwort #4 - 29.03.2017 um 15:04:53
 
ok. Vielen Dank.

Ja ich bin nach Erhalt der Einbürgerungszusicherung Schwanger geworden und hätte das gerne alles fertig gehabt, bevor das Kind kommt.

Das wird jetzt etwas schwierig, wenn sich dass in die Länge zieht. Wenn nach Abgabe der Entlassungsurkunde wieder alles geprüft werden muss, wird es ja mit Sicherheit wieder etwas dauern. Und dann steht noch die Frage, ob mir die Einbürgerung überhaupt dann noch zusteht...

Nach Antragsstellung bis zum Erhalt der Einbürgerungszusicherung hat es bei mir keine 4 Wochen gedauert.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.  Laut lachend

Vielen Dank.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 29.03.2017 um 15:13:36
 
Dann stell noch zur Sicherheit einen Antrag auf Miteinbürgerung deines Kindes für 51€
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.03.2017 um 15:44:26
 
@Aras
Bitte nicht !
Aktuell ist kein Kind geboren, also gibt es hier keine Veränderung.
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Floppine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 05.04.2017 um 09:57:05
 
Eins schrieb am 29.03.2017 um 12:42:43:
Am besten denk Dir Geschichten aus das Du dringend die Dokumente Reisepass / Personalausweis für Reise benötigst, um die Priorität aufzuzeigen. 


Da würde sich die Einbürgerungsbehörde Nachweise vorlegen lassen. Auf Zuruf klappt das nicht.

Im Übrigen finde ich den Vorschlag zur Lüge unfair den ehrlichen Einbürgerungsbewerbern gegenüber.  Ärgerlich
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Lanamur
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovarisch
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Antwort #8 - 28.04.2017 um 10:26:00
 
Hallo zusammen,

es ist endlich passiert. Ich habe Anfang der Woche meine Einbürgerungsurkunde erhalten.  Laut lachend ich bin so überglücklich, dass ich endlich die deutsche Staatsbürgerschaft habe YEAH  Laut lachend

Ich hatte meiner Sachbearbeiterin vor Erhalt der Urkunde Bescheid gegeben bzgl. der Schwangerschaft. Sie sagte nur, dass das keinen Einfluss auf die Einbürgerung hat. Hätte ich während des Prozesses geheiratet, wäre das eine wichtige Info für die Erneute Prüfung gewesen. Sie hat sich außerdem alle wichtigen Infos bzgl. Bezug von Sozialleistungen und Straftatetn eingeholt und da war wohl alles bestens, sodass ich innerhalb 1 Woche die Urkunde abholen konnte.

Nun mal eine andere wichtige Frage, die mir den Kopf zerbricht. Ich sollte bei Abgabe der Urkunde noch einmal unterschreiben, dass meine Angaben alle wahrheitsgemäß gemacht wurden (wenn nicht, muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen).

Das ist auch alles richtig. Alle Angaben sind von mir wahrheitsgemäß abgegeben wurden. Nun ist es aber so, dass uns aktuell ein kurzfristiger Wohnungswechsel bevorsteht und das zum 01.05. Also nach Erhalt der Urkunde. Ich muss sagen ich habe mir garnicht so einen Kopf drum gemacht. Nun habe ich allerdings im Internet recherchiert und gelesen, dass das eine wichtige Änderung ist, die angegeben werden muss.

Ist das wirklich so? Ich habe jetzt total Angst, dass ich dafür ins Gefängnis muss  weinend .

Ich bin davon ausgegangen, dass die Änderung nicht angegeben werden muss, da der Umzug danach stattgefunden hat und der aktuelle Prozess ja somit abgeschlossen ist.

Was könnt ihr mir dazu sagen? Ich habe grad echt große Angst.

Vielen Dank.
Viele Grüße
Lana
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.04.2017 um 10:29:43
 
Entspannen bitte ! Hier wurde nicht getäuscht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 28.04.2017 um 12:19:51
 
Das einzige, was Du machen musst: In Deinem i4a-Profil musst Du die Staatsangehörigkeit von "kosovarisch" auf "deutsch" ändern.

Ab dann gilt das gleiche wie für mich: Wir Deutschen, Du und ich, dürfen umziehen, auch am 1. Mai.
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