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Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren (Gelesen: 1.984 mal)
DasSprachChamaeleon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
28.03.2017 um 08:04:17
 
Hallo!

Ich habe in Deutschland erfolgreich einen Master absolviert und habe seit über 2 Jahren einen festen Job. Ich habe mich eingelesen und weiß, dass unter diesen Voraussetzungen eine Einbürgerung nach 6 Jahren möglich wäre.

Die Frage ist, zählt zu diesem 6 Jahren mein Au Pair-Jahr (2007) mit? Oder wird nur der durchgehende Aufenthalt (ab 2012) betrachtet?

Falls relevant: Ich komme aus Brasilien und darf am 27.04 meine Niederlassungserlaubnis abholen.

Vielen Dank im Voraus!
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Antwort #1 - 28.03.2017 um 16:50:08
 
Normalerweise kannst Du eingebürgert werden, wenn Du die letzten acht Jahre vor dem Einbürgerungstermin hier gelebt hast und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.

Eine Verkürzung auf sieben Jahre ist öfters möglich, eine Verkürzung auf sechs Jahre ist seltener.

Ein früherer Aufenthalt (Au-Pair) ist möglich, wenn der frühere Aufenthalts Deine Integration "gefördert" hat.

Am einfachsten ist es, wenn Du einen Beratungstermin mit der Einbürgerungsbehörde abmachst. Dann guckt jemand vor dem Termin in die Akte und rechnet aus, was möglich ist, und kann gezielt nachfragen, was Du genau für Voraussetzungen erfüllst.

Jede Einbürgerungsbehörde geht mit der Anrechung von früheren Aufenthalten und der Verkürzung der acht Jahre auf sieben etwas anders um, konkret kannst Du das nur von der Einbürgerungsbehörde erfahren, die für Dich zuständig ist und Deine Akte hat.
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DasSprachChamaeleon
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Antwort #2 - 02.04.2017 um 01:25:25
 
reinhard schrieb am 28.03.2017 um 16:50:08:
Eine Verkürzung auf sieben Jahre ist öfters möglich, eine Verkürzung auf sechs Jahre ist seltener.


Schade, dass eine Verkürzung auf sechs Jahre so selten ist. Ich hatte einen anderen Eindruck, da es für Bekannten mit einer ähnlichen Geschichte schon nach 6 Jahren möglich war. Der Unterschied ist zwar, sie waren seit 6 Jahren ununterbrochen hier - nicht so wie ich, 1 Jahr Au Pair +5 Jahre Studium/Arbeit.

Ich werde mich auf jeden Fall bei der EBH beraten lassen!
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aproto
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Antwort #3 - 13.09.2017 um 19:30:09
 
DasSprachChamaeleon schrieb am 02.04.2017 um 01:25:25:
Schade, dass eine Verkürzung auf sechs Jahre so selten ist. Ich hatte einen anderen Eindruck, da es für Bekannten mit einer ähnlichen Geschichte schon nach 6 Jahren möglich war. Der Unterschied ist zwar, sie waren seit 6 Jahren ununterbrochen hier - nicht so wie ich, 1 Jahr Au Pair +5 Jahre Studium/Arbeit.

Ich werde mich auf jeden Fall bei der EBH beraten lassen!


Hallo SprachChamaeleon!

Hast du dich beraten lassen? Smiley

Dein Fall interessiert mich sehr. Ich bin in einer ähnlichen Situation.

Danke und Grüße!
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Daddy
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Beiträge: 1.957
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Antwort #4 - 14.09.2017 um 07:44:27
 
DasSprachChamaeleon war seit dem 21.04.2017 um 21:19:35 Uhr nicht mehr online. Insofern ist eine Antwort auf deine Frage unwahrscheinlich und du solltest einen eigenen Thread aufmachen.

geschlossen

Daddy
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