okatomy schrieb am 27.03.2017 um 19:59:08:("Zusammenleben auf Probe").
Du meinst, man könne die Vermutung widerlegen. Diese Möglichkeit halte ich hier für so gut wie aussichtslos. Der Papierstreit mit dem JC frißt viel Energie, verlangt Wissen über die Thematik und oft genug ist der Kampf trotzdem verloren.
Wie schon gesagt, das JC kennt alle Tricks. Sie zahlen eben dann erstmal nicht, sondern schieben. Damit ist @Quader nicht geholfen.
@Aras
auch knallharte KBVen sind dem JC seit Jahr und Tag bekannt.
@Quader
Trotzdem würde sie als BG-Mitglied berücksichtigt, eben ohne Leistungsanspruch.
Du würdest den sog. Partner-Regelbedarf von 90% (368,-) und die halben KDU/Wohnkosten erhalten.
Dein Einkommen aus dem Nebenjob würde angerechnet, allerdings würden Freibeträge berücksichtigt.
Ja, stimmt, es geht um dich.
Bei Sozialleistungen wie Alg2 geht es aber stets auch darum, zu prüfen, ob nicht andere Dritte eintreten können.
Kann sie nicht, ist als ausl. Studentin mit ihrem Einkommen und der
VE sowieso nicht Alg2-berechtigt, trotzdem ganz deutlich deine Partnerin/Lebensgefährtin.
Darum gehts.
Außerdem:
Frühestens, wenn du deine Exmatrikulations-Bescheinigung dem JC vorlegst, beginnt das JC mit der Antragsbearbeitung.
okatomy schrieb am 27.03.2017 um 21:30:49:Siehst du eine Möglichkeit dass die beiden zusammen leben als Paar aber nur einer Sozialleistungen empfängt ?
Selbstverständlich ist das durchaus möglich und üblich.
Gerade bei studentischen Partnern.