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Name Geburtsurkunde und Reisepass nicht identisch (Gelesen: 2.137 mal)
Oli
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i4a rocks!


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26.03.2017 um 13:27:51
 
Hallo!
Habe schon etwas gelesen zu dem Thema hier im Forum, bin aber immer noch nicht schlauer.
Bin in D geboren und habe nen Termin zur Einbürgerung am 14.11. (Wartezeiten München!!!).
Habe gerade so mal meine Unterlagen zusammengesammelt und festgestellt, dass auf meiner Geburtsurkunde mein Name falsch geschrieben ist und zwar Oliwera statt Olivera. So nun sind all meine Zeugnisse, usw. immer auf Olivera ausgestellt. Und mein Reisepass auch. Den Buchstaben W gibt es im serbischen nicht. Soll ich jetzt einfach mit den Unterlagen so zu dem Termin im November und mich blöd stellen oder muss ich vorher handeln? und wenn ja, was kann ich tun?
Freue mich echt über Antworten, da mir die Erkenntnis gerade den Sonntag versaut hat.
Liebe Grüße
aus München
Olivera
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Saxonicus
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Antwort #1 - 26.03.2017 um 15:04:08
 
Oli schrieb am 26.03.2017 um 13:27:51:
Den Buchstaben W gibt es im serbischen nicht.

Wohl eher umgekehrt, den Buchstaben "V" gibt es in der kyrillischen Schrift nicht. Das "W" (= "B" ) allerdings schon.

Olivera würde ich kyrillisch so schreiben "Oливера".
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Aras
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Antwort #2 - 26.03.2017 um 15:18:38
 
Das was im serbischen Reisepass geschrieben steht ist verbindlich, da dein Nachname dem serbischen Namensrecht unterliegt und die Transliteration des Nachnamens im serbischen Reisepass nach den Regelungen des serbischen Staates umgesetzt wird.

Wenn also zur Zeit der Geburt eine andere Transliterationsregelung galt als heute (wahrscheinlich Iso-9), dann passiert sowas.

Brauchst nicht auf dumm zu machen. Das ist halt so.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #3 - 26.03.2017 um 16:08:48
 
Es gibt die eine Ansicht, dass man Anspruch darauf hat dass Schreibweise vom Reisepass in die Geburtsurkunde übernommen werden muss. Die andere Ansicht besagt, dass der Eintrag abgeschlossen ist und nicht mehr geändert werden darf.

Für dich wäre es wohl sinnvoll nach der Einbürgerung eine Namenserklärung beim Standesamt abzugeben und das w zu einem v zu ändern.
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Antwort #4 - 26.03.2017 um 18:07:03
 
Danke für die Antworten. Meine Sorge war eher, ob es Probleme bei der Einbürgerung geben kann, da in dem Antragsformular eben steht, dass der Name im Pass ídentisch mit dem Namen in der Geburtsurkunde sein muss.
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Aras
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Antwort #5 - 26.03.2017 um 18:42:23
 
Du gehst zum Standesamt und erklärst, dass dein Reisepass deinen Nachnamen nach der gültigen ISO 9 transliteriert und als Serbe dies für dich verbindlich ist. Sie sollen das bitte abändern und dir eine neue deutsche Geburtsurkunde erteilen. Im Zweifel sollen diese bitte mit der Standesamtsaufsicht Rücksprache halten und dort nachfragen.

Zitat:
Erwirbt dagegen ein Kind einen elterlichen Namen, der bisher in nicht lateinischen, sondern in anderen Schriftzeichen, etwa kyrillisch, hebräisch, arabisch, griechisch, chinesisch oder japanisch dokumentiert ist, schreibt das CIEC-Übereinkommen Nr. 14172 in Art. 3 I die Transliteration, dh grundsätzlich die möglichst lautgetreue Übertragung des fremden Namens in die lateinische Schrift, vor. Da aber die Klangfärbungen und Lautbedeutungen der lateinischen Buchstaben in den unterschiedlichen Sprachen zum Teil stark differieren, sind für die Transliteration die Empfehlungen der Internationalen Normenorganisation (ISO = International Organization for Standardization) anzuwenden, so weit vorhanden (Art. 3 II).173

Scholz/Kleffmann/Motzer, Praxishandbuch Familienrecht Rn. 90

Siehe auch LG Saarbrücken, Beschluss vom 18.07.2002 – 5 T 345/02 wo ein ähnliches Problemg gab und gute Hinweise gibt.
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Oli
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Antwort #6 - 26.03.2017 um 18:48:36
 
Vielen Dank! Genau so etwas wollte ich hören! Dann versuche ich da mein Glück!
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fab87
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Antwort #7 - 27.03.2017 um 11:55:04
 
Saxonicus schrieb am 26.03.2017 um 15:04:08:
Wohl eher umgekehrt, den Buchstaben "V" gibt es in der kyrillischen Schrift nicht. Das "W" (= "B" ) allerdings schon.

Olivera würde ich kyrillisch so schreiben "Oливера".


Streng genommen gibt es Beide nicht, da es nur den Buchstaben в gibt der dann wiederum nach je nach phonetischer Arbitrarität der Zielsprache mit V oder W wiedergegeben werden kann. Die wissenschaftlichen Transkriptionsnormen für alle kyrillischen Alphabete geben übrigens V vor.  Das ist fürs Serbische aber völlig bedeutungslos, da sowohl das Lateinische Alphabet (und dem hier relevanten Laut ist da das Graphem V zugewiesen) als auch das Kyrillische offiziel in Verwendung und Standartisiert sind. Interessant für Namen ist hier dann noch, dass beide Alphabete (mit evtl. dem Abstrich bei lj und nj) komplett korrespondieren. Eine Transliteration gestaltet sich also denkbar einfach auch alleine schon aufgrund der zwei Alphabete.
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