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unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 713 mal)
Themen Beschreibung: Welchen Vorraussetzungen müssen jeweils dafür gegeben sein?
Maria10
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft
26.03.2017 um 00:30:03
 
Hallo,

mein Mann kommt gebürtig aus Ghana, lebte aber schon 5 Jahre in Italien bevor er wegen mir nach Deutschland zog. Wir sind nächstes Jahr im Januar 3 Jahre verheiratet und dann lebt er auch 3 Jahre in Deutschland. Seine befristete Aufenthaltserlaubnis geht bis diesem Jahr Dezember. Wurde damals so gemacht, da dann auch sein Reisepass ausläuft. Den wird er jetzt Ende Juni verlängern.
Wir haben ein Baby von 4 Monaten zusammen.
Nun meine Frage, bekommt er jetzt wenn er die Aufenthaltserlaubnis verlängern möchte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Ab wann kann er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Welche Vorraussetzungen müssen für die beiden jeweiligen "Titel" gegeben sein?
Ein unbefristeter  Arbeitsvertrag ist vorhanden.

Vielen Dank schonmal.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft
Antwort #1 - 26.03.2017 um 00:49:31
 
- gelöscht -

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft
Antwort #2 - 26.03.2017 um 04:33:19
 
Hallo,

die "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" nennt sich "Niederlassungserlaubnis" (=NE).
Die Voraussetzungen kannst Du gut erklärt hier nachlesen: Klick.

Die Voraussetzungen + Erklärungen für eine Einbürgerung findest Du hier, für Euren Fall ab Seite 42 der Broschüre: Klick.

Falls Fragen offen sind, kannst Du hier nachfragen.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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