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Versicherungsschutz bei Familiennachzug Aufenthaltswechsel von Au pair (Gelesen: 1.077 mal)
FranzJoseph
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.03.2017 um 00:29:44
 
Hallo,

ich werde meine Verlobte im April heiraten und wir wollen nun direkt im Anschluss den Familiennachzug regeln. Deshalb wollte ich fragen,
wie das versicherungstechnisch auch im Hinblick auf die Antragsstellung für die neue Aufenthaltserlaubnis gemacht werden kann.

Für den Familiennachzug muss ja eine Krankenversicherung bestehen, ich kann sie ja bei mir mitversichern lassen.
Soweit ich gelesen habe, besteht der Versicherungsschutz direkt nach Antragstellung, auch wenn die Karte dann wohl erst nach Wochen kommt.

Da sie aber derzeit noch als Au pair beschäftigt ist, hat sie eine "komplett" Versicherung inklusive Haftpflicht usw.
Soweit ich gelesen habe, ist das auch Voraussetzung für den Vertrag?

Wir wollten ursprünglich, dass sie die Kündigung nach der Heirat mit zweiwöchiger Frist und Resturlaub erhält, in der wir Zeit haben, die neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Nun hat die Gastmutter vorgeschlagen, die Versicherung bereits am Tag der Hochzeit zu kündigen, damit ich sie direkt bei mir krankenversichern kann.

Aber ist dann das Au pair Verhältnis dann ohne diese Versicherung überhaupt noch ein paar Wochen weiter möglich?

Umgekehrt, wenn wir die Aufenthaltserlaubnis beantragen und noch keine Familienversicherung bei mir besteht (nachgewiesen werden kann) wird dann der Antrag dennoch zumindest angenommen (Fristgerechte Antragstellung)

Noch als kleiner Zusatz, in ihrer Aufenthaltserlaubnis ist als Nebenbestimmung einzig "Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nur bei..." aufgeführt, keine auflösende Bestimmung.

Hat das irgend einen positiven Einfluss? Die muss sie ja eh abgeben, wenn sie die neue beantragt und es kann ja auch rückwirkend aufgelöst werden. Aber läuft es dann wenigstens mit den Fristen weniger eng?

vielen Dank  Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.03.2017 um 12:59:14
 
Ich nehme mal an, dass du gesetzlich krankenversichert bist, dann gilt die Familienversicherung ab Zeitpunkt der Eheschließung. Die KV kann dir das auch schriftlich mitgeben, falls nötig.

Für die AE zu einem Deutschen muss keine KV bestehen (die ist ausländerrechtlich Teil des Lebensunterhaltes und der ist bekanntlich bei Deutschverheirateten irrelevant). Es gibt zwar eine Versicherungspflicht, das zu kontrollieren ist aber nicht Aufgabe der ABH. Insofern muss der Antrag natürlich angenommen, bearbeitet und die AE auch erteilt werden.

Ansonsten würde ich zur folgenden Vorgehensweise raten: Heirat - Anmeldung bei der GKV - Beantragung AE dann kann evtl. noch die bestehende Versicherung gekündigt werden falls nötig.
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FranzJoseph
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.03.2017 um 14:59:30
 
Vielen Dank!

Dann werden wir das so machen.
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