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Schengenvisum abgelehnt - Rückkehrbereitschafft nicht gegeben (Gelesen: 1.196 mal)
Themen Beschreibung: Familiennachzug zu EU-Bürger
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i4a rocks!


Beiträge: 22

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengenvisum abgelehnt - Rückkehrbereitschafft nicht gegeben
24.03.2017 um 00:17:38
 
Hallo,

hatte ja vorher im folgendem Thread meinen Fall geschildert.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1470126348

Folgendes ist passiert:

Meine Frau hat den Antrag auf Schengenvisum gestellt für die Einreise nach Deutschland. Der wurde leider nach 2 Monaten abgelehnt mit folgenden Begründungen.

1. Es konnte nicht nachgewiesen werden das sie mit einem freizügkeitsberechtigten EU-Bürger verheiratet sind.

Ich gehe davon aus, dass diese Begründung daher kommt, dass die Hochzeitsunterlagen leider nicht beglaubigt waren.  Das wurde mittlerweile nachgeholt.

2. Die Rückkehrbereitsschaft sei nicht gegeben.

3. Mit dem Schengenantrag wolle man nur den Nachweispflicht zu Unterhaltssicherung umgehen.

Als EU-Bürger hat man doch eh keine Nachweispflicht zur Unterhaltssicherung. Wieso schreiben die dann so eine Begründung bei der Ablehnung?

In der Botschaft wurde darauf gedrängt, dass wir das nationale Visum (D) beantragen sollen. Das hat meine Frau nicht eingesehen. Darauf wurden die Papiere akzeptiert und mit der obrigen Begründung abgelehnt. Leider wurde sie da absolut null in die richtige Richtung beraten.

Habe mich mit dem ganzen Fall an Solvit gewendet. Da hieß es, dass ich die Papiere beglaubigen lassen soll. Und der Rest der Begründung wäre nicht rechtens. Man würde sich mit den deutschen Behörden in Kotakt setzen, um sicher zu stellen, dass bei einem Neuantrag nicht mit der gleichen Begründung abgelehnt wird. Und ich solle warten, bis die sich wieder bei mir melden mit der Antwort. Das Problem ist, dass ich seit knapp 4 Wochen auf eine Antwort warte. Weitere Emails werden leider nicht mehr beantwortet.

Habe jetzt vor einen Antrag auf das Nationale Visum (D) zur Familienzusammenführung zu stellen und auf das Formular draufzuschreiben, dass ich ein Visum nach dem Freizügigkeitsgesetz beantrage. Aber ich gehe nach den Erfahrungen davon aus, dass die das ignorieren werden.

Wie würdet ihr da vorgehen? Kann man gegen die Willkür der deutschen Botschaften echt nix unternehmen.
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i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 24.03.2017 um 03:36:25
 
Antrag auf Schengenvisum stellen und bei Feld 21 sonstige ankreuzen und Familienangehöriger EU dazu schreiben.

Folgendes ausdrucken und mit einreichen:

Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz 0.1.1
Satz 3 mit Marker kennzeichnen:
"Das Aufenthaltsgesetz ist grundsätzlich nicht anwendbar (zu den Ausnahmen vgl. insbesondere Nummer 11)"

Verwaltungsvorschrift 2.4.4
Satz 1 bis 3 mit Marker kennzeichnen
"Im Fall der Visumpflicht sollen die Auslandsvertretungen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um den Betroffenen die Beschaffung des Visums zu erleichtern. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sind ihre Anträge unverzüglich anzunehmen, zu bearbeiten und zu entscheiden. Ein Zustimmungsverfahren nach § 31 AufenthV findet nicht statt."

Verwaltungsvorschrift 2.5.1
Satz 1 mit Marker kennzeichnen:
"Absatz 5 führt ausdrücklich ein von materiellen Voraussetzungen unabhängiges Aufenthaltsrecht für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen mit gültigem Ausweisdokument für die Dauer von drei Monaten (Artikel 6 Freizügigkeitsrichtlinie) ein."

Verwaltungsvorschrift 2.7.2
Satz 1 und Satz2:
"Das Freizügigkeitsrecht entsteht bereits originär aufgrund von Unionsrecht. Daher ist bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen grundsätzlich vom Bestehen des Freizügigkeitsrechts auszugehen."

Satz 4:
"Die Beweislast bezüglich der Voraussetzungen für die Feststellung des Nichtbestehens liegt bei der prüfenden Behörde."

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.03.2017 um 05:02:40
 
Hilfesuchernder schrieb am 24.03.2017 um 00:17:38:
Wie würdet ihr da vorgehen?

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