Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:ich hatte Mitte November eine Familienzusammenführung beantragt,
FZF war eigentlich unnötig, wenn du Brite bist, in D lebst und hier von deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machst.
Sie hätte auch nur ein einfaches Einreisevisum beantragen können um einzureisen (wenn sie nicht visafrei einreisen kann), welches in 2 Wochen zu geben wäre.
aber nun, da das
FZF Visum da ist, ist alles auch so gut
Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:kriegt Sie eine unbefristeten Aufenthaltstitel oder ist der auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses befristet?
1.
Sie kann mit dem
FZF Visum eine
AE bekommen, diese ist in den ersten Jahren auf 1-3 Jahre befristet, längstens jedoch bis zum Ablaufdatum des Reisepasses
2.
Als Ehefrau eines Unionsbürgers kann sie auch eine Aufenthaltskarte bekommen. Diese gilt solange Ihr beide in D lebt.
Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:Und mir wurde gesagt, dass ich die Heiratsurkunde in deutscher Übersetzung brauche, diese liegt in englisch vor.
wenn die Heiratsurkunde auf dem internationalen Formblatt ausgestellt ist, sollte das reichen. Dieses Fromblatt ist in mehreren Sprachen.
Ansonsten kann (nicht muss!) eine Übersetzung gefordert werden.
Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:Und das die evtl. noch geprüft werden muss.
ja, wenn sie aus einem Land mit unsicherm Urukundewesen stammt