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Fragen zur NE (Gelesen: 4.262 mal)
Satohd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.03.2017 um 12:26:10
 
Hallo Leute

Ich fülle gerade meinen Antrag auf die NE aus und ich habe ein paar Fragen dazu.

1. Hier wird nachgefragt, ob ich die deutsche Sprache sowie die deutsche Rechtsordnung kenne. Da ich hier geboren bin und hier zur Schule gegangen bin ist das natürlich der Fall. Jedoch wollen die von mir einen Nachweis dafür. Was soll ich dann hinschreiben? Wenn ich nein ankreuzen würde wäre das ja auch falsch.

2."Beziehen Sie oder eine unterhaltsberechtigte Person Sozialleistungen (z.B. nach SGB II, XII, VIII)?" Meine Eltern beziehen Kindergeld, muss ich dies hier angeben?

3. Am ende stehen "Vorzulegende Unterlagen und Bestätigungen". Darunter fallen "Einkommensnachweis", "Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme am Basissprachkurs", "Führungszeugnis" und "Aufforderung zur Ärztlichen Untersuchung". Ersteres habe ich nicht, da ich noch Schüler bin und bei meinen Eltern lebe. Der Sprachkurs ist auch überflüssig in meiner Situation. Und sind die letzten zwei immer erforderlich?

4. Hier steht: "Ist ihr Lebensunterhalt gesichert?". Was soll ich dahin schreiben? Dass meine Eltern berufstätig sind?

Wäre toll, wenn ihr antworten könntet.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.03.2017 um 12:35:28
 
Darf ich mal nach dem Alter fragen ?
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Satohd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.03.2017 um 12:38:17
 
Zitat:
Darf ich mal nach dem Alter fragen ?


18 seit septemver
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.03.2017 um 12:52:29
 
Okay, dann sind bestimmte Angaben nicht relevant.

Wichtig sind Schulzeugnisse. Sie weisen natürlich Sprachkenntnisse und ähnliches nach und sie dienen nebenbei als Beleg dafür, daß keine Erwerbstätigkeit möglich ist.
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engine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.03.2017 um 13:27:36
 
Mit Sozialleistungen sind hier nicht das Kindergeld gemeint und auch nicht ALG 1 sondern Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Den Kindergeldbezug brauchst Du nicht angeben.

Zu 4.: "Da die Schulausbildung noch nicht abgeschlossen ist, wird mein Lebensunterhalt durch meine berufstätigen Eltern gesichert."
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Satohd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.03.2017 um 13:28:00
 
Zitat:
Okay, dann sind bestimmte Angaben nicht relevant.

Wichtig sind Schulzeugnisse. Sie weisen natürlich Sprachkenntnisse und ähnliches nach und sie dienen nebenbei als Beleg dafür, daß keine Erwerbstätigkeit möglich ist.


Wie siehts mit den anderen fragen aus?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.03.2017 um 16:22:27
 
Satohd schrieb am 23.03.2017 um 13:28:00:
Wie siehts mit den anderen fragen aus? 



Hallo,

1) Ja. Schulbesuch in DEU.
2) Nein.
3) a) Einkommensnachweis: "Schüler. Lebe bei meinen Eltern".
    b) Basissprachkurs: "entfällt".
    c) Polizeil. Führungszeugnis: Erforderlich.
    d) Ärztl. Untersuchung: ? M.E. nicht erforderlich.
4) "Ja. Durch Eltern".

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Jojo2015I
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.03.2017 um 20:12:30
 
Wofür soll denn ein Führungszeugnis notwendig sein? Die Behörde erhält doch selbst einen vollständigen BZR Auszug...
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