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hilfe (Gelesen: 3.152 mal)
Themen Beschreibung: exmatrikulation
alexthierry
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kamerun
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22.03.2017 um 13:34:37
 
hallo zusammen ,
ich bin studentin an einer FH in Rhein LAND und bin dieses semester in Praxisphase und habe schon eine stelle gefunden ! Allerding habe ich vorgestern ( montag 20.03) ein Mail von unsem rechenzentrum , dass er mein studentprofil löschen wird , weil ich seit november exmatrikuliert bin ! Gestern war ich zu dem sekretäriat und die damen , die da waren  , meinten , dass man nichts mehr machen kann ! ich hatte kein Brief dafür bekommen ! sie meinten dass alle briefen zürückkamen .  ich habe ihnen gesagt , dass mein emailadresse haben und mir auch ein mail senden könnten ! die exmatrikulation war wegen 2 nicht bezahlten monaten von krankenkasse !   

ich frage mich jetzt , ob es gerechtig ist , ein student zu exmatrikulieren , ohne ihm bescheid zu  sagen ?

was kann ich jetzt machen , um mein studium  zu retten ? ich will umbeding ende september mit bachelor fertig sein !

bitte helfen sie mir , wenn sie dafür ahnung haben !
LG
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.03.2017 um 13:42:09
 
Naja man hat doch versucht sich zu melden. Offenbar hast du deine Postanschrift geändert und nicht mitgeteilt.

Was jetzt die Krankenkasse mit der FH zutun hat müsst du mal erklären. Ist jetzt so erstmal nicht ersichtlich. Wo warst du versichert ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.03.2017 um 14:19:47
 
Am besten gehst Du heute oder morgen zum "international office" an Deiner Hochschule. Die haben öfter mit dem Problem zu tun.

Ja, eine Studentin muss immer versichert sein, sonst fliegt sie raus. Und Du musst immer eine aktuelle Adresse haben und Dich immer um Deine Post kümmern, sonst fliegst Du raus.

Wichtig ist für Dich zu verstehen, dass Du zwei große Fehler gemacht hast. Die Beratungsstelle an Deiner Hochschule kann Dir am besten sagen, ob Du das noch reparieren kannst.


https://www.hs-mainz.de/international/international/international-office/index.h...
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.03.2017 um 15:32:04
 
okatomy schrieb am 22.03.2017 um 13:42:09:
Naja man hat doch versucht sich zu melden. Offenbar hast du deine Postanschrift geändert und nicht mitgeteilt.


Vermutungen?

okatomy schrieb am 22.03.2017 um 13:42:09:
Was jetzt die Krankenkasse mit der FH zutun hat müsst du mal erklären. Ist jetzt so erstmal nicht ersichtlich. Wo warst du versichert ?


Wie wäre es dich mit den Gesetzestexten auseinander zu setzen?
Studenten müssen eine Krankenversicherung nachweisen, damit sie immatrikuliert sein können. Haben Sie keine Krankenversicherung, dann...

--------------------------------------------------------------------

Genau, erstmal beim International Office nachfragen. Wenn garnichts hilft, dann hocheskalieren bis zum Kanzler (oder muss man dafür zum Rektor?).
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #4 - 22.03.2017 um 18:38:43
 
Sind deine Krankenkassenbeiträge denn nun voll ausgeglichen? Sollte erledigt werden, zumindest eine Ratenzahlung vereinbart (und eingehalten!) werden. Mit einer Bestätigung dann zum IO, Kanzler, Rektor, Dekan, oder wem auch immer.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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alexthierry
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.04.2017 um 10:05:07
 
dankeschön für ihre hilfe !  ich habe der Präsident ,kanzlei und Denkan ne  email geschrieben     , weil ein persönliche Gespräch nicht möglichst war  und keine antwort bekommmen !  heute habe ich die alle telefonisch erreicht und sie saggen , dass die alle sich gesitzen sind  und entschieden , dass sie mich nur näschtes Semester wieder immatrikulieren muss ! ich habe ein Brief von auslanderbehörde ,dass ich mit meinem REißenpass kommen muss.jetzt verstehe ich nicht und weiß nicht mehr was ich machen muss! soll ich mein praktikum mit bachelorarbiet weitermachen ? was  kann ich denn machen? #fuckbingen #wasfuernestreß
was kann ich nicht ohne studienbescheinidung machen ?
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KaGe
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Antwort #6 - 05.04.2017 um 10:14:02
 
Studierst du auf englisch oder deutsch?
In welchem Semester bist du jetzt?

Wenn du eine Einladung von der ABH hast, bitte geh mit deinem Reisepass hin.
Wenn du wieder in der FH immatrikuliert bist, wird dein AT auch weiter gültig sein.

Was hast du mit der Krankenkasse verhandelt??

Was soll das hier bedeuten:
<<<dass sie mich nur näschtes Semester wieder immatrikulieren muss !>>>
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alexthierry
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Antwort #7 - 05.04.2017 um 11:05:36
 
entschuldigung für die Rechtfehler !wenn ich gestresst bin , denke ich zuerst an französich !
mir wurde gesagt , dass soche Einladung für eine eventuelle Abschiebung ist ! mein AT läuft bis okt ab !
ich zahle seit letzte monat  ganz Normal  meine Krankenkasse ! alles ist mit der krankenkasse geklärt !

ich kann mich erst nächste semester neu bewerben !  ich verstehe ganz nix mehr ! es wäre mein letzte Semester gewesen !
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alexthierry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 05.04.2017 um 11:18:34
 
ich studiere auf deutsch und bist in 10.Semester ( normalerweise 6. semester ) !
mein frage ist jezt : was kann ich dieses semester machen ! ich habe gestern  mein Pratikum in firma angefangen und sollte meine Aktuelle studienbescheinigung Nachreichen !  kann man ein Pratikum ohne studienbescheinigung machen ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #9 - 05.04.2017 um 12:40:56
 
Es gibt durchaus Firmen/institutionen die Praktika nur als Pflichtpraktikum anbieten (also wenn diese teilvorraussetzung für den Bachelor oder masters sind).

Wenn nichts in der entsprechenden stellenanzeige stand, wird dir das nur der Arbeitgeber selbst sagen können, ob er dich auch ohne studentenstatus haben möchte.

Da du kein Student bist, kann es steuerliche Nachteile für den Arbeitgeber geben. Aber vielleicht will er dich ja trotzdem. Nachfragen!

Zahlst du nur die laufenden kosten an die Krankenkasse? Oder zahlst du nun auch die Schulden ab?

Du schreibst, dass du "garnix mehr verstehst". Was ist denn an dem was passiert ist für dich noch unklar?

Hast du schriftlich eine Zusicherung bekommen dass du im kommenden Semester einen studenplatz bekommst? Oder kannst du dich (wie jeder andere auch) dann nur wieder um einen Studienplatz bewerben?

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Antwort #10 - 05.04.2017 um 12:51:19
 
Du hast das am Telefon wahrscheinlich falsch verstanden.
Das letzte Semester war das Wintersemester 2016. Das endet jetzt im Frühjahr 2017.
Warum du da nicht mehr immatrikulert warst, solltest du beim International Office der FH erfragen. Warum konntest du dort keinen persönlichen Termin vereinbaren? Jetzt hast du nur irgendwas von irgendwem am Telefon.
Wenn du im ganzen Wintersemester keine stud. Krankenversicherung hattest, genügt es nicht, nur seit letzten Monat Beiträge zu zahlen.
Bitte, WAS hast du mit der Krankenkasse geklärt?

Wenn das Praktikum verpflichtend zum Studium gehört, kannst du das sicher nicht ohne Studienbescheinigung machen. Deshalb will die Firma die auch sehen.

Wer hat dir das mit der Abschiebung gesagt?
Was genau steht in der Einladung von der ABH?
Was bedeutet *normalerweise 6.Semester, aber 10.*?
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alexthierry
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Antwort #11 - 05.04.2017 um 15:20:03
 
hallo,
ich bin in Bingen . es gibt kein internaltional office, kein fachshaft bei uns an der fh ! ich habe nach ner persönlichen gespräch (präsident , vize präsident , dekan , kanzlei studiumberater und Asta ) gefragt und  kein war persönlich da ! ihre sekretärinnen leiten mich zu Studierensekrätariat ! da ist der leiter seit 2 wochen auch abwesend ! ich habe die alle mehrmal  email geschrieben   und kein schreibt züruck  ! ich habe alle schulde bezahlt ! die KK hat sogar ne versicherungsnachweis geschickt !

hier ist die  einzige bekommee  E- mails :

Sehr geehrter ...

Sie haben sich zum 22.11.2016 an der TH Bingen exmatrikuliert.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Postfach drei Monate nach Semesterende automatisch geloescht wird. Eine Archivierung Ihres Postfaches durch das Rechenzentrum der TH Bingen erfolgt nicht!

Mit freundlichen Gruessen

Rechenzentrum der TH Bingen

hier ist ein meiner e mails :

Sehr geehrter Herr XYZ,
ich heiße ..... und hatte Ihnen vorletzte Woche eine Email
  mit dem Thema "Exmatrikulation " gesendet. Am Donnerstag war ich im
  Studierendensekretariat, um zu wissen, wie die Überprüfung läuft.
Und  ich habe gehört, dass die TH drei Briefe an meiner Adresse
geschickt  hatte. Aber diese Adresse ist nicht mehr aktuell. Ich
hatte meine  gültige Adresse an der Bibliothek gegeben, und dachte,
dass das System  der TH die Adressen überall im Gebäude 5 automatisch
aktualisiert.  Aber das ist nicht der Fall. Diese Briefe hatte ich
nie gesehen, sonst  hätte ich sofort reagiert, weil es um mein
Zukunft geht. Und ich habe nur eine Email vom Rechenzentrum zu spät   
bekommen.  Mein Webmail und mein QIS haben immer funktionniert. Ich   
habe ein Fehler gemacht, da ich meine gültige Adresse nur an der   
Bibliothek geteilt habe.  Es wäre für mein Leben Verhängnisvoll, wenn ich
diese Semester nicht  immatrikuliert wird. Ab dieser Monat werde ich
meine Versicherung  monatlich bezahlen. Ich bitte um Hilfe. Ich habe
nur noch 39  Creditpunkte zu erfüllen (Der Praktikum 30 CP und zwei
Wahlfächer).  Ich sollte mein Praktikum am 03.04.2017 beginnen. Ich
habe dieser  Praktikum vier Monaten lang gesucht und habe mehr 88
Bewerbungen  geschickt. Es wäre mich sehr freuen, wenn sie mich
verstehen und  gleichzeitig mir helfen. Anbei sende ich Ihnen mein
Vertrag für das  Praktikum.
ich würde mich auch sehr ,wenn sie mir ne persönlich gespräch geben können

Mit freundlichen Grüßen

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« Zuletzt geändert: 05.04.2017 um 16:58:22 von Mick » 
Grund: Klarnamen durch XYZ ersetzt. 
 
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reinhard
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Antwort #12 - 05.04.2017 um 15:36:37
 
alexthierry schrieb am 05.04.2017 um 15:20:03:
hallo,
ich bin in Bingen . es gibt kein internaltional office, kein fachshaft bei uns an der fh !


Versuch es doch mal hier:

Technische Hochschule Bingen
International Office
Berlinstraße 109
55411 Bingen
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studysemester[at]th-bingen.de
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Antwort #13 - 05.04.2017 um 17:04:41
 
@KaGe Das soll bedeuten, dass die Regelstudienzeit 6 Semester beträgt und der TS nun im 10. ist.

Der TS hat seine Krankenkassenbeiträge 2 Monate nicht bezahlt und wurde deswegen exmatrikuliert.

Zu 04/17 ist der Studentenstatus dann wegen der Pflichtverletzung vollends erloschen.

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KaGe
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Antwort #14 - 06.04.2017 um 10:42:20
 
Danke für die Erklärung.
So hatte ich das auch verstanden.
Ich hoffte, durch meine Nachfragen käme der TS selbst aufs Ergebnis.

Ist wohl nicht so...
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