deerhunter schrieb am 25.03.2017 um 11:42:20:Mit einem Pass der nur bis Mai 2017 gültig ist, kommst du nicht in die USA! Und mit diesem Stduium im Ausland, könnte es Probleme mit der
AE und auch mit der beabsictigten EB geben....verheimlichen bringt nichts und wäre der falsche Weg!
Wegen nicht reingelassen zu wergen in die USa, da hast du recht. Ich habe mich doch entschlossen auf die Konferenz in EU nicht zu gehen bis ich einen erneuten Pass habe.
Danke fer die Aufmerksamkeit zum Thema.
Aber "verheimlichen" hier bedeutet nicht, dass man wirklich was rechtswidrieges tut. Ich werde di einfach von unrichtigen Enscheidung abhalten. Ich konnte natuerlich versuchen in
ABH zu erklaeren wieso mein Fall nicht under Paragraf 51 qualifiziert werden kann. Wieso das kein vollstaendiges Studium ist usw und wieso ist das voruebergeend in Natur, was wirklich so ist. In mesten Faellenbringt das aber nichts, Ich bin nach Deustchland vor ueber 10 Jahren eingereist und kenne die Behoerden zu gut.
Die Menschen da sind keine Jursiten und sogar eingeschraenkt in der Moeglichkeit die rechtlichen Hitergrund der Situuation vollstaendig zu verstehen.Often sind ueberhaupt daran nicht interesseriert. Aus eigener Erfahrund und Erfahrung vieler auslaensischer hochqualifizierter Kollegen in Deutschland,
ABH tut vieles auch oft falsch und zwar Jahrelang und oft absichtlich. Ich persoenlich, meien Frau und vielle wisenaschaftliche Kollegen von uns beiden wurden betroffen, wenn
ABH absichtlich falsche Visums den Wissenschaftlern erteilte ( zum Studium statt zur Beschaftigung) und daurch Moeglichkeiten zur immigration einschrankt oder auseschlossen hat, Und das dauerte Jahrelang! Sonnst haette ich bereits laengst meine EB bekommen und zwar vor Jahren. Ich werde hier keine persoenliche Beispiele mehr geben, dies und das Beispiel mit Vollmacht schildert es klar genug.
Kurzgesagt, vertraue ich
ABH ueberhaupt nicht und deswegen wuerde ich lieber erst tun was
ich fuer richtig halte. Ich muss noch einige Zeit im Ausland verbleiben und die Moeglichkeit haben im Nottsituatiion usw zurueck zu kommen. Und das will ich nicht riskieren. Aufenthalt im Ausland wird unter 6 Monaten und alles sieht gut aus rechlicher Seite. Und jetzt falshe Entscheidung
ABH selbst in die Haende zu geben macht kein Sinn.