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Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung (Gelesen: 2.250 mal)
Antistatic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.03.2017 um 19:28:09
 
Sehr geehrte Forummitglieder.
Ich habe ein Deutsches Aufenthaltstitel (zum Familiennachzug) und befinde mich voruebergehend im Ausland zum Studium.Ich bin auf diesem Titel seit 3 Jahren in Deutschland gewohnt und wollte bald eine Einbuergerung beantragen
Ich habe leider nicht aufgepasst und mein Pass rechtzeitig nicht verlaengert.  Und jezt werden mein Pass und Deutsches Titel werden bald ablaufen wobei ich mich im Ausland zum Studium befinde.  Und das Problem ist, dass mein neues Pass erst 2 Wochen nach Ablauf meines Titels erstellt wird. Und ich muss in USA  bleiben bis mein neues Pass vertig ist.
Was passiert  mit der Zeitannerkennung fuer die EInbuergerung, wenn ich mein Aufenthaltstitel nicht verlaengere und stattdessen  eine neue AUfenthaltsgenehmigung(Visum)  innerhalb 1 Monats nach Ablauf des alten Titels bekomme, zum selben Zweck und dann einreise. [b]Werden mir die Zeiten aus dem Fruheren aufenthalt mir annerkannt fuer die EInbuergerung?

Ich koennte theoretisch jetzt nach Deutschland gehen und es verlaengern bzw Fiktionsbescheinigung kriegen bis mein neues Pass erstellt wird. Aber das Problem is t dass ich USa nicht verlassen kann bevor ich mein neuen Pass bekomme. (sonnst darf ich nicht zurueck einresen)

Ich wuerde mich sehr freuen wenn mir jemand einen Hinweis geben kann, wie ich in der Situation mein Aufenthaltsrecht und damit verbundene Rechte auf Enbuergerung usw nicht verliere.

Danke im Voraus
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2017 um 20:14:57
 
Wie lange bist du schon in den USA? Hast du einen deutschen Ehepartner? Wenn ja wo ist der? Bei dir?
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Antistatic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.03.2017 um 03:43:34
 
okatomy schrieb am 21.03.2017 um 20:14:57:
Wie lange bist du schon in den USA? Hast du einen deutschen Ehepartner? Wenn ja wo ist der? Bei dir?


Danke fuer die Antwort.
Seit Januar in USA.
Nein, Ehepartner is in Deuschland.  Sie is aber Deutsche Staasbuergerin.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.03.2017 um 15:59:23
 
Antistatic schrieb am 21.03.2017 um 19:28:09:
Was passiertmit der Zeitannerkennung fuer die EInbuergerung, wenn ich mein Aufenthaltstitel nicht verlaengere 


dann gelten m.E. die Aufenthaltszeiten in D als unterbrochen

Antistatic schrieb am 22.03.2017 um 03:43:34:
Seit Januar in USA.


und wann läuft dein aktueller AT ab?

An sich kannst du mit dem rechtzeitigen Antrag auf die Verlängerung das Problem beheben. Mit dem Antrag auf die Verlängerung fällt dein aktueller AT unter die Fiktion, dass der AT weiter gilt, bis über ihn entschieden ist.
Ich weiss nicht, ob eine dt. AV einen Verlängerungsantrag annehmen muss, im Zweifelsfalle solltest du  *rechtzeitig* einen  Brief an deine ABH mit dem Antrag auf die Verlängerung schicken. Ein Satz mit allen relevanten Daten genügt.
Am besten per Einschreiben zur Nachweisführung.

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Mojo Jojo
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Antwort #4 - 27.03.2017 um 17:05:59
 
Hallo @erne

Weißt du tatsächlich, dass alles ok ist, obwohl der TE ein vollständiges Studium im Ausland absolviert hat?

So wie ich es verstanden habe, wurde der gesamte Master im Ausland gemacht.
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erne
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Antwort #5 - 27.03.2017 um 17:42:10
 


Mojo Jojo schrieb am 27.03.2017 um 17:05:59:
wurde der gesamte Master im Ausland gemacht. 

wirklich? wo steht das?

hier steht:

Antistatic schrieb am 21.03.2017 um 19:28:09:
befinde mich voruebergehend im Ausland zum Studium.


und

Antistatic schrieb am 22.03.2017 um 03:43:34:
Seit Januar in USA.



und

Antistatic schrieb am 22.03.2017 um 03:43:34:
Nein, Ehepartner is in Deuschland.




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Mojo Jojo
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Antwort #6 - 27.03.2017 um 18:46:36
 
Ah! Entschuldige bitte erne! Ich hatte eine anderen thread im Kopf, als ich meinen Beitrag geschrieben habe. Aber: dabei handelte es sich auch um einen thread von antistatic und dort schreibt er, dass er für den Master in den USA ist.

Vielleicht kann der TS ja nochmal genau schreiben, ob er das gesamte Masterstudium in den USA absolviert hat, oder nur einen Teil dessen.
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