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Visaantrag Besuchsaufenthalt Schwiergermutter (Gelesen: 1.072 mal)
DongNai
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i4a rocks!


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Deutschland, Germany
Deutschland
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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21.03.2017 um 07:27:16
 
Hallo Zusammen,

Ich fülle gerade zusammen mit meiner Schwiegermutter den Visaantrag für ein Besuchsvisum in Deutschland aus.
Dort gibt es eine Sektion "Verwandschaftsverhältnis zu EU Bürger".

In dem Fall gibt es da mich (Schiegersohn). Meine Frau ist Vietnamesin aber in Deutschalnd mit befristetem Aufenthaltstitel von 3 Jahren aber damit kein EU Bürger.
Zur Auswahl im Formuarl gibt es nur  Kind (das wäre meine Frau).

Weiß jemand was dort sinnvollerweise einzufüllen ist. Ich bin zwar auch "verwandt" aber nicht "Kind"?

Viele Grüße
             Dong Nai
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2017 um 08:41:41
 
Zu dir und deiner Schwiegermutter besteht im rechtlichen Sinne keine Verwandtschaft. BGB §1589
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Aras
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Beiträge: 3.768

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.03.2017 um 08:53:46
 
Dieses Verwandschaftsverhältnis zu EU Bürger bezieht sich auf Freizügigkeitsfälle. Die Frage ist also für euch irrelevant. Du oder deine Frau stehst/steht ja wahrscheinlich schon im Feld Referenzperson.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DongNai
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i4a rocks!


Beiträge: 19

Deutschland, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 22.03.2017 um 02:36:21
 
Aras schrieb am 21.03.2017 um 08:53:46:
Dieses Verwandschaftsverhältnis zu EU Bürger bezieht sich auf Freizügigkeitsfälle. Die Frage ist also für euch irrelevant. Du oder deine Frau stehst/steht ja wahrscheinlich schon im Feld Referenzperson.


Ok Danke, ja genau ich stehe in der Referenz, da ich die Verpflichtungserklärung gemacht habe Zwinkernd Sollte ja dann ausreichen

VG
       DongNai
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