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Aufenthaltsverlängerung als Schüler (Gelesen: 1.857 mal)
Satohd
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i4a rocks!


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20.03.2017 um 23:14:12
 
Folgende Situation: Ich bin 18, als türkischer Staatsbürger 1998 eines deutschen Vaters und einer türkischen Mutter geboren, und lebe seit dem hier. Aufgrund Fehler in meiner Vergangenheit kann ich erst in ein paar Jahren meine Einbürgerung oder die NE beantragen. Aber nun zu meiner Frage: Als was muss ich den Zweck meines Aufenthaltes angeben? Ich bin noch Schüler, also kein Student. Familienzuzug ist es auch nicht, da ich ja bereits hier geboren bin. Asyl usw. fällt alles nicht in meine Katogerie. Muss ich das dann unter sonstiges angeben und dann meine gewünschte Schulreife hinschreiben?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2017 um 00:33:03
 
Wenn Dein vater deutscher Staatsbürger ist warum hast du die Staatsangehörigkeit nicht bereits? War dein Vater bei deiner Geburt bereits deutscher ?
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.03.2017 um 00:35:52
 
Satohd schrieb am 20.03.2017 um 23:14:12:
ch bin 18, als türkischer Staatsbürger 1998 eines deutschen Vaters und einer türkischen Mutter geboren

WENN Dein Vater bei Deiner Geburt 1998 Deutscher war, dann könntest/solltest Du AUCH die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an haben und brauchst damit keinen AT in Deutschland.

Andernfalls kann ich nicht erkennen, worauf Du hinaus willst.
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knuffel-de  
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Satohd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.03.2017 um 00:59:31
 
okatomy schrieb am 21.03.2017 um 00:33:03:
Wenn Dein vater deutscher Staatsbürger ist warum hast du die Staatsangehörigkeit nicht bereits? War dein Vater bei deiner Geburt bereits deutscher ?


Ich weiss nicht genau wie die Umstände sind aber ich habe keine Deutsche Staatabürgerschaft. Mein Frage war, was ich als Zweck angeben soll.
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.03.2017 um 01:49:16
 
Die Umstände solltest du aber dringend klären in deinem eigenen Interesse.

Ansonsten lautet die Verlängerung trotz nun erreichter Volljährigkeit weiter Familiennachzug auch wenn es unlogisch erscheint.
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reinhard
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Antwort #5 - 21.03.2017 um 11:39:38
 
War Dein Vater zum Zeitpunkt Deiner Geburt 1998 Deutscher? Oder war er damals Türke und ist später eingebürgert worden?

Zur eigentlichen Frage: Du kannst auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne selbst im Gesetz zu blättern, welcher Zweck für Dich am besten ist. Dann muss die Ausländerbehörde Dich beraten oder Dir eine Entscheidung zuschicken, gegen die Du Widerspruch einlegen oder klagen kannst (oder Du akzeptierst sie).

Gerade wenn Du nicht weißt, welche Staatsangehörigkeit Du hast und warum Du hier bist (Zweck der Aufenthaltserlaubnis): Es gibt Beratungsstellen, die heißen "Jugendmigrationsdienst" oder "Migrationsberatung für Erwachsene". Die kannst Du an Deinem Wohnort oder in der nächsten größeren Stadt suchen und dort zusammen Deine Unterlagen durchgehen. Wenn Du selbst die gesetzlichen Bestimmungen besser verstehst, kann Du auch besser Deine Rechte durchsetzen und Dich besser wehren, wenn die Behörde Dir nur die zweitbeste Möglichkeit sagt.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 23.03.2017 um 14:56:05
 
Nochmal

Satohd schrieb am 21.03.2017 um 00:59:31:
Ich weiss nicht genau wie die Umstände sind aber ich habe keine Deutsche Staatabürgerschaft.

wenn du die genauen Umstände nicht weisst, woher weisst du, dass du nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit hast?

Fakt ist: war dein Vater bei deiner Geburt Deutscher Staatsangehörigkeit und es steht fest, dass er dein Vater ist, hast du die Deutsche Staatsangehörigkeit ab Geburt.

Satohd schrieb am 21.03.2017 um 00:59:31:
Mein Frage war, was ich als Zweck angeben soll. 

Wenn dein Vater bei deiner Geburt Deutscher war, dann gibt es keinen Zweck, den du für einen AT angeben kannst, weil du keinen AT bekommen kannst ... eben weil du Deutscher bist.



Alles hängt am
Satohd schrieb am 20.03.2017 um 23:14:12:
eines deutschen Vaters 

Kläre das erst, alles andere hängt davon ab
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