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Verlängerung §30 -> NE (Gelesen: 900 mal)
Cinzano
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i4a rocks!


Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung §30 -> NE
19.03.2017 um 01:28:45
 
Hallo Leute,

bin grade bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die ABH gewesen und jetzt etwas verzweifelt.
Zum Sachverhalt:

- Momentan im Besitz einer AE §30
- Selbstständig mit ausreichend Einkommen und Krankenversicherung. Eine finanzielle Frage steht nicht.
- Wohnraum genug vorhanden
- Frau in der Elternzeit im Besitz einer NE.
- 2 minderjärige Kinder

Ein Monat vor Ablauf der AE Termin bei der ABH gemacht. Der Sachbearbeiter hat mir angeboten einen Antrag auf NE schriftlich zu bestätigen, da der Termin der eigentlichen Vorsprache schon außerhalb der Gültigkeitsdauer meiner AE liegen würde (liegt auch bei mir schriftlich).

Nun jetzt beim Zusammensuchen der Unterlagen stelle ich fest, dass meine Frau 55 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt hat hä? und nicht über 5 Jahre, wie gedacht. Ich habe zwar 5 Jahre, aber ein gutes Stück davon zu meiner Studienzeit. Das wird bekanntlich zur Hälfte angerechnet und somit komme ich nicht auf die benötigten 5 Jahre. Traurig

Jetzt:
- Erfülle ich nicht die Voraussetzungen für die NE
- Habe Termin und Antrag auf Erteilung einer NE
- Meine jetzige AE nach §30 ist abgelaufen

Die Fragen:
- Welche Optionen habe ich jetzt?
- Kann man auf die Dauer-EU bei der Vorsprache ausweichen?
- Kann ich gleich bei der Vorsprache den Sachverhalt schildern und meine AE nach §30 einfach verlängern lassen?
- Was würdet ihr empfehlen?


Vielen Dank im Voraus!




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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.03.2017 um 02:58:09
 
Rentenbeiträge sind Rentenbeiträge und werden voll angerechnet.

Was du meinst ist die Aufenthaltszeit im Studium.

Also kein Problem für die NE.
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Cinzano
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.03.2017 um 12:21:52
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe noch einmal die Unterlagen und Gesetze durchgelesen. Mit meinen 5 Jahren wird es wohl kritisch sein da
1. Meine Beträge natürlich klein waren (Beschäftigung während der Studienzeit)
2. Ich schon seit 2 Jahren nicht mehr Sozialversicherungspflichtig bin und dementsprechend nichts mehr eingezahlt habe. Private Altersvorsorge steht auf der Tagesordnung, es ist allerdings noch kein Vertrag abgeschlossen worden.
3. Die ABH darauf besteht, dass auch die Rentenbeträge nur zur hälfte angerechnet werden.

Gehen wir jetzt einfach mal davon aus, dass es mit meinen Rentenbeiträgen nicht klappt.

Was wäre die Option für mich?
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.03.2017 um 13:06:29
 
Das Gesetz verlagt 60 Rentenbeiträge. Da steht weder was über die Höhe noch sonstwas. Also entweder du hast 60 Beitragsmonate oder nicht.

Du beantragst die NE dann muss die ABH falls Sie ablehnen will das schriftlich begründen. Es gibt aber zumindest bezüglich der Rentenbeiträge keine Rechtsgrundlage für eine Ablehnung.
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Cinzano
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 19.03.2017 um 20:21:36
 
okatomy,

danke, dann ist ja alles ok
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