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Familienzusammenführung, Gehaltsabrechnungen Ausländerbehörde (Gelesen: 1.867 mal)
Sata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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18.03.2017 um 11:12:31
 
Hey ihr Lieben,

Undzwar fange ich nächste Woche ein 30 Wochenstunden Job an. mein mann hat nächste Woche in marokko einen Termin in Rabat für FZF. Wie ist dass denn jetzt mit dem Gehalt ? Könnte ich auch einen Teilzeit und Minijob machen ? Muss ich 1200 netto verdienen und was ist mit den Gehaltsabrechnungen ? Ich werde vielleicht lit schwitzen einen hinbekommen bis ich hier von der Ausländerbehörde gerufen werde. Würde ich trotz keinen Gehaltsabrechnungen nur Arbeitsvertrag und Mietvertrag das Visum für meinen Mann bekommen. Weil soweit ich weiss steht auf den Schreiben die  man von der Ausländerbehörde bekommt , dass man 3 Gehaltsabrechnungen braucht.Übrigens habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Danke schonmal im voraus 😊
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Mojo Jojo
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.03.2017 um 11:25:07
 
Wenn er dein Ehemann ist nach geltendem Recht spielt es keine Rolle wovon du lebst.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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Sata
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.03.2017 um 11:50:26
 
Wir haben im Dezember in Marokko geheiratet. Jedoch höre ich von fast jedem das man Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Gehaltsabrechnungen braucht.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.03.2017 um 12:21:58
 
Dann hör nicht zu.

Das ist kein dummer Spruch, sondern ernst gemeint. Auch wenn ich weiß, dass es schwer ist.

Ich habe tagtäglich Gespräche ungefähr folgenden Inhalts "Auf Ihrer Website steht X. Auf der Website blabla steht Y. Kann es sein, dass ...?" - "Geben Sie Ihren Antrag bei blabla ab? Nein? Halten Sie uns für glaubwürdig? Ja? Dann verstehe ich Ihre Frage nicht!"

Wer 100 Quellen abfragt, wird mit Sicherheit wenigstens 80 dabei haben, die man vergessen sollte.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.03.2017 um 13:10:47
 
Im Gesetz stehen die verschiedenen Bedingungen drin, die Du erfüllen musst, wenn Du einen Ausländer heiratest und der per Visum herkommen soll. Dazu gehören Gehaltsnachweis und Wohnungsgröße.

Und dann steht da, bei Deutschen gelten ein paar Punkte nicht, und dann stehen da Nummern. Und das sind, ein bisschen schwer zu finden und zu verstehen, Gehaltsnachweis und Wohnungsgröße. Diese beiden Punkte gelten nur für Ausländer, die Ausländer heiraten (also z.B. für eine Marokkaner in Köln, die einen Marokkaner aus Rabat heiratet).

Und da es kompliziert formuliert ist, haben viele was Falsches gehört und erzählen was Falsches.
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Sata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 18.03.2017 um 15:14:38
 
Was heißt das jetzt genau? Kann ich mit einer Ablehnung des Visums rechnen wenn keine 3 gehaltsnachweise bzw. Nicht ausreichender gehalt vorliegen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 18.03.2017 um 15:20:22
 
Nein. Es heißt genau das, was da steht.
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Sata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Teilzeitjob ABH
Antwort #7 - 20.03.2017 um 11:12:56
 
Kann das Familienzusammenführungsvisum auch mit einem Teilzeitjob durchgehen ?
Oder muss ich 1200€ verdienen und was ist wenn ich keine 3 Gehaltsabrechnungen habe sondern nur einen ?

Daddys' Änderung:
Ein Thread reicht zu Beantwortung der immer gleichen Frage... Und das ist nun dieser hier!
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« Zuletzt geändert: 20.03.2017 um 15:31:46 von Daddy »  
 
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 20.03.2017 um 11:23:40
 
Wenn du deutscher Staatsangehöriger bist spielt die LU Sicheurng beim FZF doch gar keine Rolle. Selbst wenn du von ALG2 leben würdest dürfte dein Ehepartner herkommen (und sogar auch von ALG2 leben).
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 20.03.2017 um 15:07:10
 
Das Visum geht mit Vollzeitjob durch, das Visum geht mit Halbzeitjob durch, das Visum geht ohne Job durch.

Es kommt beim Visum darauf an, ob Du Deutsche bist und Ihr verheiratet seid. Ob Du Einkommen hast, ist egal.
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