so hier mal die visaablehnung und auch ein schreiben der Aufsichtsbehörde:
Ich habe heute die Antwort der Regierung von Mitttelfranken erhalten:
Sehr geehrter Herr ........,
Ihre an uns gerichtete E-Mail haben wir zum Anlass genommen, die Stadt Nürnberg um Stellungnahme zu bitten.
Im Rahmen Ihres zwischenzeitlichen Anrufs haben wir bereits ganz allgemein die Abwicklung eines Visumsverfahren dargestellt, so dass wir dies als bekannt voraussetzen und von weiteren allgemeinen Ausführungen insoweit absehen.
Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg hat uns mitgeteilt, dass ein zunächst beantragtes Touristenvisum im Juni 2016 von der deutschen Auslandsvertretung abgelehnt worden ist. Die Zustimmung im Beteiligungsverfahren zu einem weiteren Visumsantrag wurde von der Stadt Nürnberg am 14.09.2016 verweigert, da der im Bundesgebiet angestrebte Aufenthaltszweck nicht geklärt werden konnte. Laut Visa-Online wurde von der deutschen Auslandsvertretung über den Visumsantrag wohl nicht abschließend entschieden. Ein erneuter Visumantrag bzw. die Wiederaufnahme des Visumsverfahrens wurde nun am 29.11.2016 durch die deutsche Auslandsvertretung via Visa-Online übermittelt. Im Rahmen der Bearbeitung dieses Beteiligungsverfahrens zum Visumsantrag wird nun, unter Ihrer Beteiligung, die Frage des Aufenthaltszwecks mit Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Die Stadt Nürnberg kann kein dienstliches Fehlverhalten eines/r der Mitarbeiter/innen erkennen, somit entbehrt eine mit E-Mail vom 29.11.2016 angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde jeglicher Grundlage.
Wir gehen davon aus, dass Sie als Referenzperson Gelegenheit zur Vorsprache in der Ausländerbehörde erhalten werden, damit das Beteiligungsverfahren abgewickelt werden kann.
Angesichts dieses Sachverhalts sehen wir keinen Grund, das Vorgehen der Stadt Nürnberg zu beanstanden.
Insoweit weisen wir daraufhin, dass wir uns insoweit nur zum Beteiligungsverfahren äußern, das letztlich ein Verwaltungsinternum im Rahmen des Visumsverfahren ist. Für das Visumsverfahren ist ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Somit verstehe ich, das die Botschaft gegen die Erstentscheidung der
ABH remonstriert hat und auch dies zu einer Ablehnung durch die
ABH geführt hat. Welche Bedeutung könnte denn in diesem Zusammenhang der erwähnte Satz stehen?