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Kindergeld bei Aulandsgeburt bei anschl. Familiennachzug (Gelesen: 1.795 mal)
Themen Beschreibung: Kindergeld Auslandsgeburt
DongNai
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.03.2017 um 10:04:32
 
Hallo Zusammen,

Kurze Frage, mein Sohn (dt. Staatsangehörigkeit) ist im Ausland geboren und war auch dort die ersten paar Lebensmonate bis
der Familiennachzug der Mutter nach Deutschland geregelt war.
In der Zeit ab Geburt bis zum Herzug hab ich (voll in Deutschland wohnhaft und steuerpflichtig) u.a. meine Elternzeit dort verbracht, den Rest der Zeit von dort aus remote gearbeitet (bin selbständig in Deutschland).

Es kann also nach meiner Ansicht nach von einer häuslichen Gemeinschaft ab Geburt gesprochen werden. Meine deutsche Steuerpflicht hat sich in der Zeit ja auch nicht verändert.
Leistungen aus dem Ursprungsland (Vietnam) haben wir nicht erhalten (sowas gibts dort gar nicht).

Ab wann steht uns Kindergeld zu wenn ich das auf meinen Namen beantrage:
a.) ab Geburt ?
b.) ab dem Zeitpunkt ab dem mein Sohn nach Familiennachzug an meinem Wohnort gemeldet ist?

Freue mich auf Feedback

Viele Grüße
           Dong Nai Smiley
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.03.2017 um 10:54:56
 
Antwort b)

Zitat:
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für Kindergeld, besteht ein Anspruch nur, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. §§ 8, 9 AO) in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staat) hat.
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.03.2017 um 11:42:58
 
Kann aber sein, dass du den Kinderfreibetrag geltend machen kannst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #3 - 12.03.2017 um 13:26:53
 
DongNai schrieb am 12.03.2017 um 10:04:32:
ab dem Zeitpunkt ab dem mein Sohn nach Familiennachzug an meinem Wohnort gemeldet ist?


Genau ab diesem Tag...wenn der Sohn körperlich in Deutschland ist und auch dort gemeldet wird
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DongNai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 12.03.2017 um 22:12:44
 
Hallo Zusammen,

Ok Danke für die schnelle Antwort.

Aras schrieb am 12.03.2017 um 11:42:58:
Kann aber sein, dass du den Kinderfreibetrag geltend machen kannst. 


Das wäre dann für den Zeitraum "Geburt -> Termin Zuzug zu mir" ?

VG
  DongNai
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Aras
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Antwort #5 - 13.03.2017 um 00:15:25
 
Laut folgender Quelle ja. Glaub ich. Bin kein Steuerfachmann.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14540.xhtml?currentModule=home

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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