Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schengenvisum für Ehefrau (Gelesen: 913 mal)
Themen Beschreibung: Ehefrau aus Drittland begeitet deutschen Ehemann bei Reise nach Deutschalnd.
expat
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengenvisum für Ehefrau
11.03.2017 um 05:36:57
 
Seit Jahren verstehe ich die europäischen Richtlinien für die Freizügigkeit von Familienangehörigen nicht.
Z.B. werden Visumeerleichterungen angeboten für Familienangehörige, die einen EU-Angehörigen begeliten, der nicht in das Land reist, desssen Nationalität er besitzt.
Bisher bin ich mit meiner Frau in 19 Jahren jedes Jahr nach Deutschland gereist. Sie mit einem Schengenvisum.
Jetzt hat sich die Situation leicht geändert. Meinen Wohnsitz in Deutschland habe ich aufgegeben, und bin nur noch im Drittland gemeldet. Die Eigentumswohnung in Deutschland habe ich an sie überschrieben. Nun stellt sich die Frage, welche Veränderungen sich bei der Visumsbeantragung für sie ergeben bzw, ob sich überhaupt Änderungen ergeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisum für Ehefrau
Antwort #1 - 11.03.2017 um 07:35:13
 
Es hat sich für dich nichts geändert.

Für Besuch/Urlaub/Tourismus in Deutschland braucht sie weiterhin ein Schengenvisum.

Falls Ihr euch entschließt gemeinsam nach Deutschland zurückzukehren auf Dauer, braucht sie ein nationales deutsches Einreisevisum ( FZF ) dass Sie bei der deutschen Botschaft des Landes beantragt in dem Ihr derzeit euren dauerhaften Aufenthalt habt.

Falls Ihr euch entschließt gemeinsam in ein anderes EU Land für einen Daueraufenthalt einzureisen, braucht Sie ein einfaches Einreisevisum.

Der Grund ist, in einem anderen EU-Land bist du EU-Bürger mit Freizügigkeitsrechten, in Deutschland bist du Deutscher und fällst unter nationale Gesetzgebung. (Es sei denn du hattest direkt vorher dein Freizügigkeitsrecht in einem EU-Land ausgeübt z.b. mit Arbeit und festem Wohnsitz dort und kehrst dann nach Deutschland zurück, bist du auch EU-Bürger und bringst dein Freizügigkeitsrecht und das deiner Frau mit).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
expat
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisum für Ehefrau
Antwort #2 - 14.03.2017 um 06:13:00
 
Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema