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einbürgerung rückgängig machen (Gelesen: 2.922 mal)
merve sabun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.03.2017 um 21:52:42
 
Hallo!

Ich hab vor paar tagen meinen antrag fur die einbürgerung eingereicht. Ich hab mir jetzt doch anders überlegt ich möchte es wieder rückgangig machen. Da ich jetzt zurzeit von arbeitslosengeld2 lebe (bin schwanger) sehe ich keinen erfolg. Ist das möglich es wieder ruckgangig zu machen? Soll ich einfach dort hin gehen und sagen das ich es nichy mehr möchte. Hab ich aucj das recht das meine daten gelöscht werden auf anfrage?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.03.2017 um 04:47:33
 
Du kannst hingehen und deinen Antrag zurücknehmen. Sollte kein Problem sein.

Deine Unterlagen wird man wohl archivieren und nicht löschen.
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merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.03.2017 um 08:19:23
 
Danke für deine antwort. Nachdem ich wieder zuruckgezogen habe darf man ja dann nicht mehr bei den behörden nach meinem name fragen oder?. Krieg ich das geld wieder zuruckerstattet?
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okatomy
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Antwort #3 - 11.03.2017 um 09:01:21
 
Du meinst die Sicherheitsabfragen ob du straffällig wurdest? Die werden dann natürlich nicht mehr gemacht.

Bei Antragsrücknahme ist die Behörde berechtigt eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese sollte aber geringer sein als die volle Gebühr, also solltest du normalerweise was zurück bekommen.

Was ich nicht verstehe warum du den Antrag mit ALG2 Bezug gestellt hast. Gab es vorher kein Beratungsgespräch mit der EBH ob unter diesen Voraussetzungen eine Einbürgerung überhaupt möglich ist?
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merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.03.2017 um 09:48:38
 
Beratungsgespräch hatte ich, ich wollte es trotzdem versuchen. Da ich kein erfolg sehe will ich den antrag wieder zurucknehmen. Kann ich dadurch mir selber probleme machen?  Beim einburgerungsverfahren werden doch alle behorden abgefragt meldebhorde auslanderbehorde u.s.w das meinte ich.
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okatomy
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Antwort #5 - 11.03.2017 um 09:54:29
 
Nein da sehe ich keine Probleme. Jeder hat das Recht einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Bei nicht Vorliegen der Voraussetzungen wird eben abgelehnt.

Falls du später erneut einen Antrag stellst wirst du allerdings zur Vor-Anträgen abgefragt. Wenn du dann angibst du hast den Antrag zurückgezogen weil du davon ausgingst dass die Voraussetzungen ( gesicherter LU ) damals nicht vorlagen, ist das nicht negativ zu bewerten.
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merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.03.2017 um 10:16:14
 
Da es sowieso abgelehnt wird, werde ich selber den antrag zurucknehmen. Wird man mir da nicht fragen warum ich es wieder zurucknehmen mochte? Wie gesagt den einburgerungsantrag hatte ich vor wenigen tagen gestellt.
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okatomy
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Antwort #7 - 11.03.2017 um 10:46:58
 
Kann sein dass du gefragt wirst, strenggenommen musst du darauf aber nicht antworten. Aber sei doch einfach ehrlich und sage du hast es dir anders überlegt. Ich vermute im Beratungsgespräch hatte man dir ja auch abgeraten wegen LU.
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merve sabun
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Antwort #8 - 11.03.2017 um 10:55:39
 
Danke fur deine ganzen antworten. Soll ich es lieber mundlich oder schriftlich machen?
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okatomy
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Antwort #9 - 11.03.2017 um 11:09:13
 
Wenn man bei deiner Behörde den zuständigen Sachbearbeiter ohne Temrinabsprache sehen kann ginge auch mündlich. Ich persönlich würde es wohl eher schriftlich machen.
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reinhard
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Antwort #10 - 11.03.2017 um 11:50:56
 
Falls Du glaubst, dass Du später Chancen hast, und später auch eingebürgert werden möchtest:

Du kannst auch fragen, ob die Behörde den Antrag ein paar Monate liegen lässt, bis Du Dich wieder meldest.

Die "Ablehnungsgebühr" liegt bei zwei Dritteln der Einbürgerungsgebühr. Falls die Behörde noch nichts gemacht hat, kann sie jetzt auch sagen, dass es bisher nichts oder fast nichts kostet.
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merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 11.03.2017 um 12:57:35
 
Hab vor drei tagen den antrag abgegeben wie wahrscheinlich ist es das was gemacht worden ist?
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 11.03.2017 um 13:29:00
 
Es ist sehr unwahrscheinlich.
Am Montag kannst du einfach dort  zu der Stelle gehen und dich erklären.
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