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Steht Ausländer bei Hochzeit einer deutschen Frau Sozialleistungen zu ? (Gelesen: 3.695 mal)
Themen Beschreibung: Sozialleistung für Ausländer bei Heirat
Missgigi
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09.03.2017 um 12:27:55
 
Hallo,
ich bin neu hier.
Ich habe mich in einen Ausländer verliebt den ich auch kenne.
Wir beide haben den Wunsch zusammen zu kommen.
Er wohnt in Afghanistan. Wir wollen Heiraten .
Bisher hat er in Afghanistan Arbeit und hatte bis jetzt ein Studium absolviert.wenn er aber hier her kommt wird er nicht gleich von heute auf morgen Arbeit haben.
Steht ihn nach unserer Hochzeit erstmal Sozialleistungen zu?
Bzw wird er zur Bedarfsgemeinschaft dazu gerechnet.
Ich bin leider in der unglücklichen Lage , weil ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe voll Arbeiten gehen zu können.Aber ich gehe auch noch arbeiten nur nicht voll.
Und das reicht ja doch nicht zum Leben.
Kann einer uns helfen bzw rat geben.

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reinhard
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Antwort #1 - 09.03.2017 um 12:45:42
 
Ja, nach der Hochzeit gehört er normal zur Bedarfsgemeinschaft.

Vorher müsst Ihr gucken:

• In Afghanistan heiraten bedeutet, dass hinterher alle Papiere geprüft werden müssen und es lange dauert bis zum Visum.

• In Deutschland heiraten bedeutet, dass vor der Heirat alle Papiere geprüft werden müssen und es lange dauert bis zum Visum. Fürs Herkommen müssen dann die Lebenshaltungskosten gesichert sein, z.B. durch eine Verpflichtungserklärung durch jemanden mit Einkommen. Die "Garantie" gilt dann aber nur von der Einreise bis zur Heirat, danach ist das Jobcenter dran.
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Missgigi
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Antwort #2 - 09.03.2017 um 14:01:40
 
Weist du auch bescheid über die ganzen Gegebenheiten wie das ganze funktioniert das er hier her kommt bis zu den Termin zur Hochzeit.
Ich weis nur das ich eine Einladung schicken kann wo er bis zu 90 Tage hier bleiben kann.In der zeit weis ich das ich voll für ihn auf kommen muss und auch Krankenversicherung.

So wie ich heute auch gelesen habe würde er die ersten drei Monate kein geld vom Jobcenter bekommen nun weis ich nicht beziehen sich die 3 Monate ab den tag der Hochzeit und dann würde er welches bekommen oder aber der Einreise .
Müssten wir vorher schon die Unterlagen klar machen oder in den 90 Tagen wo er hier ist.
Für mich ist das alles Neu.
Und habe leider keine Erfahrung damit.

Ich hatte mich bisher in einen anderen Forum angemeldet , leider habe ich nicht so schöne Antworten bekommen.

Danke für eine Nachricht Smiley
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Saxonicus
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Antwort #3 - 09.03.2017 um 14:12:53
 
Missgigi schrieb am 09.03.2017 um 14:01:40:
Und habe leider keine Erfahrung damit.

Dann solltest Du zunächst beim Standesamt vorsprechen. Dort wird man Dir sagen, welche Dokumente für eine Eheschließung von Dir und Deinem Verlobten beigebracht werden müssen.

Wenn die Papiere vorliegen, vom Standesamt geprüft sind und der Eheschließungstermin feststeht, kann er dann sein Visum zur Eheschließung beantragen. Dazu ist auch der Nachweis seiner Deutschkenntnisse erforderlich.

Bis zur erfolgten Eheschließung ist eine Verpflichtungserklärung zur Lebensunterhaltssicherung für den Partner erforderlich. Nach der Eheschließung gehört er dann zur familiären Bedarfsgemeinschaft und erhält Hartz4.
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reinhard
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Antwort #4 - 09.03.2017 um 16:06:41
 
Missgigi schrieb am 09.03.2017 um 14:01:40:
Ich hatte mich bisher in einen anderen Forum angemeldet , leider habe ich nicht so schöne Antworten bekommen.


Dann hoffe ich, hier ist das besser.

Du musst, wie im Beitrag drüber beschrieben, den Papierkram hier mit dem Standesamt alleine regeln. Dazu muss er von Dir das Formular "Beitrittserklärung" erhalten, unterschreiben und zurückschicken.

Erst wenn das Standesamt sagt, dass alles klar ist, beantragt er das Visum zum Heiraten. Die Ausländerbehörde stimmt dem Visum zu, wenn Du die Bestätigung des Standesamtes hast und vorzeigst, dass alles bereit für die Hochzeit ist.

Dann kommt er her und heiratet Dich. Das dauert nicht 90 Tage, solange gilt das Visum nur formell. Er kommt, wenn alles mit dem Standesamt klar ist, die Hochzeit macht Ihr dann (fast) sofort. In der Zeit hat er eine Reise-Krankenversicherung.

Eine Drei-Monats-Frist, bis er ALG-II beziehen darf, gibt es nicht (nur wenn Du Ausländerin wärst, gäbe es hier ein Problem). Für Deutsche steht das auch an vielen Stellen im Internet, aber alle Gerichte haben bisher entschieden, dass es solch eine Frist nicht gibt und nicht geben kann. Und Dein Sozialgericht sieht es genauso – es wäre für Dein Jobcenter also besser, gleich zuzustimmen, wenn Du ihn in der Bedarfsgemeinschaft mit anmeldest.
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deerhunter
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Antwort #5 - 09.03.2017 um 17:05:18
 
Missgigi schrieb am 09.03.2017 um 12:27:55:
Ich habe mich in einen Ausländer verliebt den ich auch kenne.


Kennst du ihn persönlich? Woher? Wie lange seit ihr verlobt? Hast du ihn schon dort besucht, er dich hier?

Missgigi schrieb am 09.03.2017 um 12:27:55:
Ich bin leider in der unglücklichen Lage , weil ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe voll Arbeiten gehen zu können.Aber ich gehe auch noch arbeiten nur nicht voll.
Und das reicht ja doch nicht zum Leben.


Du weißt schon dass solch eine Hochzeit / Visum relativ viel Geld kostet? Deutschkurs mit Prüfung, Papiere und Übersetzungen, Urkundenprüfung, Flug usw....hier gehen schnell 4 - 5tsd Euro drauf, bevor dein Verlobter / Mann hier ist!
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lottchen
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Antwort #6 - 09.03.2017 um 17:16:33
 
Hat er A1?
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Missgigi
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Antwort #7 - 10.03.2017 um 09:20:45
 
nein hat er leider nicht.aber ich habe ihn schon gesagt das er dort versuchen soll ein Kurs zumachen für deutsch
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Missgigi
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Antwort #8 - 10.03.2017 um 09:25:41
 
deerhunter schrieb am 09.03.2017 um 17:05:18:
Kennst du ihn persönlich? Woher? Wie lange seit ihr verlobt? Hast du ihn schon dort besucht, er dich hier?

ja ich kenne ihn persönlich. seine Schwester lebt hier und er war auch schon hier.


Du weißt schon dass solch eine Hochzeit / Visum relativ viel Geld kostet? Deutschkurs mit Prüfung, Papiere und Übersetzungen, Urkundenprüfung, Flug usw....hier gehen schnell 4 - 5tsd Euro drauf, bevor dein Verlobter / Mann hier ist!


Ja jetzt , aber ich kann mir vorstellen das es nicht gerade billig ist.
Muss er den Deutschkurs hier in Deutschland machen . denn wir dann aus eigener Hand bezahlen müssen oder ist es ratsam das er versucht noch in Afghanistan so ein Kurs zu besuchen , wenn es geht.
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okatomy
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Antwort #9 - 10.03.2017 um 09:38:32
 
Ohne A1 Deutschkurs bekommt er das Visum zur Einreise erst gar nicht da das eine Voraussetzung für das FZF ist. Also muss er das wohl in seinem Heimatland machen.

Hier angekommen muss er dann einen weiteren zum Teil kostenpflichtigen Kurs über Deutsch B1 und Gesellschafts und Rechtsordnung ( Integrationskurs ) machen.
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Missgigi
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Antwort #10 - 10.03.2017 um 09:58:17
 
Danke für die Hilfe.

ja ich werde es ihnen sagen das er das vorher absolvieren muss.

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Aras
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Antwort #11 - 10.03.2017 um 10:06:32
 
Wobei man sagen kann, dass § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG für solche Fälle gedacht sein kann.

Dann wäre die Erreichbarkeit von Sprachkursen oder die zumutbare tatsächliche Verfügbarkeit eines Sprachlernangebotes zu prüfen (BT-Drs. 18/5420, 26).

Und dann schau ich auf der Seite des afghanischen Goethe Instituts, und da kostet ein 10 wöchiger A1 Intensivkurs 131 US-Dollar. Und in Deutschland kostet der gleiche Kurs A1 das fünf- bis zehnfache.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 10.03.2017 um 14:39:10
 
Vielen Dank
für die Antworten
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