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Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung wieder? (Gelesen: 11.817 mal)
Themen Beschreibung: Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung
tizedboy
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Antwort #45 - 22.06.2017 um 01:04:35
 
Diese Dokumente werden für alle gleich erstellt (maschinell über ein Musterdokument zur FZF. Da werden nur Personaldaten entsprechend geändert + neue Referenznummer).
Erst beim Termin kann man dem SB höfflich hinweisen a la
" ... aber 8/10 der Dokument sollen eigentlich nicht von Deutschen verlangt werden".
Die Antwort ist meistens "ja, Sie haben Recht, aber ich mache Kopien trotzdem"

Das habe ich praktisch so erlebt/gemacht vor Kurzem.
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Lino96
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Antwort #46 - 04.07.2017 um 16:01:11
 
Hallo an alle,

erstmal bedanke ich mich für die Hilfe und die vielen Antworten.

Ich habe gestern mein Visum bekommen!!!

Nun hätte ich noch ein paar Fragen

1. Auf das Visum das ich bekommen habe, fehlt glaube ich ein Stempel. ( siehe Anhang)
2. Mein Pass läuft im Dezember ab, was soll ich machen?

Vielen Dank,
Grüß Lino.
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Lino96
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Antwort #47 - 04.07.2017 um 16:03:10
 
Hier ist ein Visum das ich vor zwei Jahren gekriegt habe, da steht der Stempel, und auf den Visum das ich gestern gekriegt habe steht kein Stempel.

Soll ich wieder zu Botschaft gehen, ist das ein Fehler oder haben sie es mit Absicht nicht drauf gemacht.
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Antwort #48 - 04.07.2017 um 16:58:15
 
Das ist mit Sicherheit nicht Absicht, sondern nur ein Fehler.

Hingehen, Stempel abholen, alles fein.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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tizedboy
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Antwort #49 - 04.07.2017 um 19:02:36
 
Auf dem Visum meiner Frau steht "Familienzusammenführung zum deutschen Ehemann xyz".
Auf dem des TE steht dies nicht.
Ist das nicht einheitlich geregelt und jede AV macht selbständig Smiley?
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Antwort #50 - 06.07.2017 um 14:00:03
 
tizedboy schrieb am 04.07.2017 um 19:02:36:
Auf dem Visum meiner Frau steht "Familienzusammenführung zum deutschen Ehemann xyz".
Auf dem des TE steht dies nicht.


Auf dem Visum des TS steht doch "Familienzusammenführung".
Wo ist das Problem?

Ach, da steht nicht "... zum deutschen Ehemann"?
Liegt wohl daran, dass es keinen *deutschen* Ehemann gibt?!
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Antwort #51 - 06.07.2017 um 14:14:28
 
Es gibt imho keine Verordnung oder Verwaltungsanweisung die das Anmerkungen Feld regelt. Also ist die Botschaft darin frei etwas sinnvolles reinzuschreiben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #52 - 06.07.2017 um 17:16:08
 
Ich konkretisiere mal

"Auflagen und Hinweise im Visumetikett"

https://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/733442/publicationFile/2...
Seite 45
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Antwort #53 - 16.12.2017 um 17:54:12
 
Bin jetzt seit Juli in Deutschland bei meine Frau, habe im september eine Ausbildung angefangen. Aufenthaltstitel für drei jahre gekriegt. vielen Dank für alles.
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Antwort #54 - 16.12.2017 um 18:15:42
 
Ich würde gerne wissen was diese Paragrafe zu bedeuten haben.
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Antwort #55 - 16.12.2017 um 18:22:16
 
Glückwunsch.

Der Paragraph gibt die Erteilungsgrundlage der Aufenthaltserlaubnis an. Also warum man dir den Aufenthaltstitel gegeben hat. In deinem Fall also § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG.

Zitat:
(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1.      Ehegatten eines Deutschen,
[...]
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html

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