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Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung wieder? (Gelesen: 11.821 mal)
Themen Beschreibung: Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung
Lino96
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08.03.2017 um 15:14:26
 
Hallo Team,

Ich Kosovar bin mit eine Deutsche verheiratet, ich hate den Termin bei der Deutsche Botschaft in Prishtina und alles lief gut.

Nun nach 5 Wochen warten habe ich ein Anruf von meine Botschaft bekommen das ich vorbei kommen soll und 200 € (4 x 50 Euro Scheine) zahlen soll und ich ein Formular ausfüllen muss.

Bevor wir geheiratet haben, hatt meine Frau in Ihr Standesamt 200 euro bezahlt und wir müssten 6 Monate für die Ehefähigkeitszeugniss warten.

Meine frage ist: Was für eine Überprüfung ist das, was für ein Formular muss ich ausfüllen, und wie lange dauert das?

Sie haben doch schon meine Dokumente einmal überprüft!!

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lg.
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deerhunter
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Antwort #1 - 08.03.2017 um 16:49:43
 
Lino96 schrieb am 08.03.2017 um 15:14:26:
Meine frage ist: Was für eine Überprüfung ist das, was für ein Formular muss ich ausfüllen, und wie lange dauert das?

Das kann dir nur die DAV sagen...
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Lino96
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Antwort #2 - 08.03.2017 um 16:51:27
 
was ist DAV?
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deerhunter
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Antwort #3 - 08.03.2017 um 16:57:54
 
Lino96 schrieb am 08.03.2017 um 16:51:27:
was ist DAV? 


Deutsche Ausländische Vertretung...also die Botschaft
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Aras
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Antwort #4 - 08.03.2017 um 17:02:09
 
Hast du auch Urkunden mit der von der Botschaft eingetragenen Referenznummer abgegeben? Oder ganz neue Urkunden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Lino96
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Antwort #5 - 08.03.2017 um 17:32:01
 
Nachdem wir geheiratet haben, haben wir zwei Heiratsurkunden bekommen. Diese haben wir mit Apostille stempeln lassen und eine davon hat meine Frau in Deuschland abgegeben eins ich in der Botschaft. Die Urkunden sind 6 Monate gültig, das heisst ich habe neue Urkunden in mein Standesamt genommen und sie an die Botschaft geschickt.

Auf der Meldebescheinigung von meine Frau die ich der Botschaft geschickt habe stand immer noch das sie ledig sei, weil sie nicht rechtzeitig ein neues abholen konnte.
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Lino96
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Antwort #6 - 08.03.2017 um 17:53:18
 
Aras schrieb am 08.03.2017 um 17:02:09:
Hast du auch Urkunden mit der von der Botschaft eingetragenen Referenznummer abgegeben? Oder ganz neue Urkunden?


Ich habe neue Urkunden abgegeben.
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Aras
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Antwort #7 - 08.03.2017 um 18:03:01
 
Da ist der Fehler. Ohne Referenznummern weiß die Botschaft nicht, dass die Urkunden überprüft wurden. Also Kontakt aufnehmen und Situation erklären und Referenznummern geben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 10.03.2017 um 14:07:36
 
Ich war heute bei der Botschafft und habe den Betrag bezahlt, die Dame meinte das dass die Ausländerbehörde verlangt an.

Vielleicht wollen sie jetzt die Aktuelle Heiratsurkunde überprüfen ob wir wirklich im Kosovo geheiratet haben.

Wie lang wird das wohl dauern?
Soweit ich weiß muss die Botschaft mir innerhalb 3 Monate eine antwort geben.
Wie siehts mit Klage aus?
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Antwort #9 - 10.03.2017 um 14:12:34
 
Für eine Klage braucht Du zunächst die Ablehnung, gegen die Du klagen willst.

Eine Untätigkeitsklage hat nur Chancen, wenn die Botschaft untätig ist. Das ist sie bisher nicht, bisher geht es ja darum, dass Du die Unterlagen einreichen musst.
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Antwort #10 - 10.03.2017 um 14:28:53
 
Wurde die Heiratsurkunde bereits überprüft?
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Antwort #11 - 10.03.2017 um 14:53:47
 
Letzten Jahr wurde meine Heiratsurkunde überprüft, da stand das ich Single bin und war für das Ehefähigkeiszeugniss.
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Aras
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Antwort #12 - 10.03.2017 um 14:57:55
 
Also wurde die Heiratsurkunde nicht geprüft. Ok, dann abwarten und Tee trinken .
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Antwort #13 - 10.03.2017 um 15:00:34
 
Was kommisch ist, ist das man meine Frau gesagt hat das meine Unterlangen immer noch nicht in die Ausländerbehörde angekommen sind, und heute sagt mir die Botschaft das hatt die Ausländerbehörde verlangt.

und ich dachte immer das die Deutschen behörden immer korrekt sind und nicht lügen. ich bin sehr enttäuscht.
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Aras
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Antwort #14 - 10.03.2017 um 15:03:53
 
Soweit ich weiß, werden Legalisationen und Überprüfungen vor der Sendung der Akte an die Ausländerbehörden vorgenommen. Kann also gut sein, dass die Aussage, dass die Ausländerbehörde "es so will" sich auch auf die Vorarbeiten der Botschaft beziehen kann und nicht auf ein konkretes Ersuchen der Ausländerbehörde auf Urkundenüberprüfung.

Aber das ist alles spekulativ.

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