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Duldung und Sicherung des Lebensunterhalts (Gelesen: 1.594 mal)
asula
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i4a rocks!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung und Sicherung des Lebensunterhalts
07.03.2017 um 12:56:02
 
Hallo,
Ich hoffe, jemand kann mir zu folgendem eine kurze Info geben:

Ein geduldeter Asylbewerber (mit Familie) arbeitet, und beansprucht keine zusätzlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, obwohl er vielleicht einen Anspruch hätte, da sein Verdienst nicht sehr hoch ist.

Die Familie möchte ihren Lebensunterhalt selbst sichern und keine zusätzlichen Leistungen beantragen, da sie befürchtet, dass die Duldung nicht verlängert wird, wenn sie von staatlichen Leistungen abhängig sind.

Gibt es da einen Zusammenhang?
Verlängerung der Duldung / Leistungsbezug?

Oder ist das nur eine Befürchtung und hat nichts mit der Realität zu tun?

Vielen Dank

Asula
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reinhard
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Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.03.2017 um 13:02:58
 
Das hängt immer vom Einzelfall ab.

Eine Duldung bedeutet ja, der Familie ist bescheinigt worden, dass sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Sie ist mit einer Frist zur Ausreise aufgefordert worden, und falls sie innerhalb dieser Frist nicht ausreist, ist ihr die Abschiebung angedroht worden.

Eine "Verlängerung der Duldung" ist ein Widerspruch in sich: Die Familie möchte noch einmal bescheinigt bekommt, dass sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat? Wofür braucht sie das?

Sinnvoll wäre es festzustellen, warum die Abschiebung (noch) nicht erfolgt ist. Danach wäre es sinnvoll festzustellen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Aufenthalt zu legalisieren. Die Familie sollte also nicht eine "Verlängerung der Bescheinigung des nicht-erlaubten Aufenthalts" anstreben, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.

Die eigene Sicherung des Lebensunterhalts (auch rechnerisch, nicht nur durch Verzicht auf Antragstellung bei Jobcenter) könnte ihr helfen, dass die Duldung nicht verlängert wird, sondern dass sie statt der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis (das ist das Gegenteil einer Duldung) bekommen können. Darüber sollten sie alle verfügbaren Informationen einholen.
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.03.2017 um 13:07:45
 
Was ist denn ein geduldeter Asylbewerber? Meinst du vielleicht abgelehnter Asylbewerber? Welches Herkunftsland?
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KaGe
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Anne Küste
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.03.2017 um 07:04:36
 
asula schrieb am 07.03.2017 um 12:56:02:
Ein geduldeter Asylbewerber (mit Familie) arbeitet

Ist ihm die Erwerbstätigkeit während der Duldung erlaubt?
Verdient er soviel, daß er KV/PV, Wohnkosten, GEZ, Lebenshaltungskosten, Schulbedarf usw. für die gesamte Familie davon bezahlen kann?
Wie groß ist die Familie denn?
Für 1 Person werden immerhin schon mind. ca. 1.000 € angesetzt.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 08.03.2017 um 10:35:34
 
asula schrieb am 07.03.2017 um 12:56:02:
Ein geduldeter Asylbewerber

Einen geduldeten Asylbewerber gibt es nicht.

Entweder ist er ein Asylbewerber, dann besitzt er eine Aufenthaltsgestattung oder sein Asylantrag wurde negativ beschieden und er kann, aus welchen Gründen auch immer z.Zt. nicht abgeschoben werden, deshalb wurde ihm eine Duldung erteilt.
Ausreisepflichtig bleibt er trotzdem.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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