Petersburger schrieb am 07.03.2017 um 04:21:07:Der einfachste Weg ist eine Meldebescheinigung zusammen mit dem letzten Gehaltsnachweis.
Petersburger, danke fuer Deine Rueckmeldung. Haette ich so einen Hinweis von der Botschaft bekommen, koennte ich zumindest etwas damit anfangen. Die Botschaft hat aber auf "irgendein" Dokument bestanden, das sie "selbst nicht wuessten, wie es heissen wuerde." (Zitat der Mitarbeiterin). Was soll ich denn nun damit anfangen? Auf meine Nachfragen per email habe ich keine Antwort erhalten und per Telefon geht niemand ran. Nun ist mein Mann wieder zurueck geschickt worden, mit dem Hinweis, er solle diese inexistente "carta de resdencia" mitbringen. Kein schriftlicher Hinweis, keine Erklaerung.
Uebrigens habe ich nachtraeglich per email auf eine Kopie meiner alten Freizeugigkeitsbescheinigung geschickt (als diese damals noch ausgestellt wurden). Keine Rueckmeldung.
Meldebescheinigung hat mein Mann vorgelegt. Wurde auch nicht akzeptiert. Dabei besteht nicht mal die Auslaenderbehoerde auf irgendeinen detallierten Nachweis der Freizuegigkeit. Diese hat mir per email auch bestaetigt, dass die Freizuegigkeit jedem EU-Buerger unterstellt wird und keinerlei Pruefungen stattfinden.
Petersburger schrieb am 07.03.2017 um 04:21:07:Wenn aus der Gehaltsbescheinigung erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur zwei Stunden je Woche arbeitet, würde ich den auch mit abgedeckten oder geschwärzten Gehaltszahlen akzeptieren.
Petersbruger, 2 Stunden oder nicht, hat doch ueberhaupt nichts mit Freizuegigkeitsberechtigung zu tun. Das Freizuegigkeitsrecht ist nicht an eine Vollzeit-Beschaeftigung gebunden. Theoretisch bin ich schon freizuegigkeitsberechtigt, wenn ich nur meinen Fuss ueber die Deutsche Grenze setze. Egal, aus welchem Grund. Nach 3 Monaten muss man auch nicht beschaeftigt sein, um freizuegigkeitsberechtigt zu sein, deswegen kann ich nihct nachvollziehen, dass Du einen Nachweis der Beschaeftigung forderst. Man kann studieren, Arbeit suchen oder einfach das schoene Leben geniessen, wenn man krankenversichert ist und ausreichend Existenzmittel hat. Im Grunde genommen waere man auch mit HartzIV nicht freizuegigkeitsUNberechtigt! (wurde mir von der EU-Kommissionsstelle sogar so gesagt).
Davon abgesehen, dass der Leiter der Visastelle Havanna (der in der Botschaft mittlerweile nicht mehr arbeitet) mir per email vor ca. 2 Monaten bestaetig hat, dass die Kopie meines Reiseausweises als Nachweis der Freizeugigkeit reicht. Diese email habe ich der Botschaft erneut geschickt, aber wie gesagt, niemand reagiert da drauf.