Elodia schrieb am 10.03.2017 um 10:08:07:Was hätte eine Nicht-Ausreise konkret für Konsequenzen?
Hallo,
1) strafrechtlich eine Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalts.
2) Aufenthaltsrechtlich Ausreiseaufforderung (GÜB) bis hin zur Ausweisungsverfügung denkbar.
Zitat:Was wäre, wenn sie ihn aus Großbritannien nicht mehr zurück nach Deutschland lassen?
Wer sollte ihm das verbieten?
Die UK-Immigration interessiert es (am Ende) nicht wirklich, welche Ausnahmetatbestände für bestimmte Nationalitäten in DEU existieren. Die lassen ihn reisen.
Die Fluggesellschaft sieht vermutlich nur seinen Status als Positivstaater und wird ihn befördern. Falls wider Erwarten doch die Tage gezählt werden sollten, argumentiert man mit dem §41
AufenthV, wie von Aras und erne beschrieben.
Kurz: Es gibt keine rechtliche Grundlage und keinen Grund seitens UK-Immi oder Luftverkehrsgesellschaft, ihn nicht "zurück nach DEU zu lassen".
Diese Rechtfertigung zieht nicht als solche...
Gruß