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nationales Visum für Studium direkt im Anschluss an Schengen Visum (Gelesen: 921 mal)
Sveni68
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06.03.2017 um 20:55:32
 
Hallo
meine Freundin, wohnhaft in Saudi, war bis Ende Februar 17 für 86 Tage mit einem Schengen-Visum (Tourist) in Deutschland.
Nun möchte sie ab WS in Deutschland studieren. Für Studienvorbereitung und/oder Sprachkurs (bis B2 ist vorhanden) will sie so schnell wie möglich wieder nach D. Für diesen Zweck gibt es ja das nationale Visum mit entsprechendem Zweck.

Gilt für die Beantragung des nationalen Visums auch die 90/180 Tage Regel? Muss sie bis Ende Mai warten, bis sie nach der 90/180 Tage Regel wieder legal einreisen kann?
Ich habe die Gesetze und Vorschriften gelesen, bin mir aber unsicher. (wenn möglich bitte auch Rechtsgrundlage nennen, damit ich es verstehe)

Frage am Rande: Ist der Besuch einer Sprachschule mit einem Touristen-Visum illegal ? Uns wurde dies mündlich so vermittelt.

Herzlichen Dank.
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Aras
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Antwort #1 - 06.03.2017 um 21:06:40
 
Nein. Das nationale Visum beruht nicht auf den europäischen Schengenregelungen. Deutschland kann also souverän darüber entscheiden wem es längeren Aufenthalt gewährt. D.h. wenn sie das nationale Visum hat kann sie direkt nach Deutschland. Einziges Problem wäre, wenn sie mit dem nationalen Visum, was auch Schengenfähig ist, in anderen Schengenstaaten reisen würde. Das würde dann tatsächlich der 90/180 Tage Regelung unterliegen. Dann müsste sie aufpassen ob sie nicht die Zeiten überzieht.

Sveni68 schrieb am 06.03.2017 um 20:55:32:
Frage am Rande: Ist der Besuch einer Sprachschule mit einem Touristen-Visum illegal ? Uns wurde dies mündlich so vermittelt.

Der Besuch der Sprachschule mit Kurzaufenthalts-Visum ist definitiv nicht illegal. Wer das mündlich so vermittelt hat sollte sich lieber in Zukunft mit Tipps zurückhalten.



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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 06.03.2017 um 21:07:14
 
Sveni68 schrieb am 06.03.2017 um 20:55:32:
Gilt für die Beantragung des nationalen Visums auch die 90/180 Tage Regel

Nein, gilt sie nicht.
Weil es nirgendwo geschrieben steht, das es auch dort gelten würde.
Mal abgesehen davon, dass es unlogisch wäre.

Sveni68 schrieb am 06.03.2017 um 20:55:32:
Ist der Besuch einer Sprachschule mit einem Touristen-Visum illegal ?

Nein.

Sveni68 schrieb am 06.03.2017 um 20:55:32:
Uns wurde dies mündlich so vermittelt.

Ist aber falsch.
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Sveni68
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Antwort #3 - 06.03.2017 um 21:43:47
 
Herzlichen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

Wir wollen jetzt beim neuen Visum alles richtig machen, damit es auch wirklich funktioniert. Aber das Thema Visum für Sprachkurs / Studium etc. ist ein anderes.
Ich hatte befürchtet, dass ich in den Gesetzestexten und Vorschriften etwas übersehen habe. Dann ist ja gut.

Aras schrieb am 06.03.2017 um 21:06:40:
Wer das mündlich so vermittelt hat sollte sich lieber in Zukunft mit Tipps zurückhalten. 

Diese Aussage kam von einer Ausländerbehörde in D und von Botschaftsangestellten unabhängig voneinander. Sie hat den Sprachkurs selbst finanziert und natürlich auch das Land besucht. Da kein Eintrag erfolgte, habe ich das auch nicht weiter verfolgt.

Nochmals herzlichen Dank.
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