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Besuch meiner Freundin aus Brasilien (90 Tage) (Gelesen: 1.316 mal)
ThomasW1989
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch meiner Freundin aus Brasilien (90 Tage)
06.03.2017 um 11:53:42
 
Hallo Freunde,

ich habe eine paar Fragen an euch bezüglich eines 90 tägigen Besuchs meiner Freundin aus Brasilien.

Aktuell ist sie noch in Deutschland und lebt bei ihrer Tante. Sie hat eine Aufenhaltsgenehmigung für ein Jahr. Diese verfällt am 18.11.2017. Leider muss sie aus persönlichen Gründen das Land schon am 01.04.2017 verlassen. Sie war dann insgesamt ca. 6 Monate in Deutschland.

Wir möchten uns allerdings sehr gerne wiedersehen. Ich habe gelesen, dass für einen 90 Tage Aufenthalt kein Visum notwendig ist. Liege ich damit richtig?
Wann wäre der frühstmögliche Einreisezeitpunkt?
Gibt es noch weitere Dinge zu beachten?

Ich hoffe ich konnte euch unsere Situation einigermaßen Verständlich rüberbringen. Vielen Dank schonmal für euer Feedback!

LG,
Thomas
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.03.2017 um 12:08:09
 
Ja Brasilianer dürfen visafrei einreisen und sich max. 90 Tage in einem bliebigen 180-Tage Zeitraum hier aufhalten.
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ThomasW1989
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.03.2017 um 12:22:49
 
Vielen Dank für deine Antwort. Muss ich denn was beim Einreisetermin beachten? Da sie ja aktuell noch eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Wäre es also theoretisch möglich dass sie am 19.11.2017. hier einreist?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.03.2017 um 12:33:00
 
Was ist denn eine Aufenthaltsgenehmigung? Hat sie Asyl beantragt? Eher nicht? Also wohl eine Aufenthaltserlaubnis.

Diese Aufenthaltserlaubnis erlöscht durch Gültigkeitsablauf (19.11.2017), durch Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten und einer Ausreise von dauerhafter Natur (Auswanderung mit Aufgabe der hiesigen Lebensgrundlage).

Wenn sie also sich abmeldet, die Krankenversicherung und ggf. Wohnung kündigt, dann erlöscht die Aufenthaltserlaubnis automatisch mit der Ausreise.

Wenn sie sich nicht abmeldet und die Krankenversicherung beibehält etc., dann erlöscht die AE erst mit Ablauf von 6 Monaten.

Dann gibt es den Fall, dass sie mit gültiger AE einreist innerhalb der Gültigkeitszeitraum. D.h. sie wäre dann bis 19.11.2017 nach nationalem Recht legal. Und danach greift Schengenrecht und sie könnte 90 Tage bleiben.

Oder sie reist mit ungültiger AE ein und hätte nach Schengenrecht bzw. AufenthV § 41 ein Recht auf 90 Tage Aufenthalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.03.2017 um 12:33:53
 
Ja das ist möglich. Auch am 17.11. ist möglich. Ich sehe jetzt nicht was sonst noch beachtet werden sollte.
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ThomasW1989
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.03.2017 um 12:53:17
 
Super! Ihr habt mir sehr geholfen. Vielen Dank!
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