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Heirat einer Russin (Gelesen: 3.747 mal)
Themen Beschreibung: ist der gewählte Weg so möglich oder Sinnvoll?
Der-Tobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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06.03.2017 um 01:07:11
 
Hallo zusammen,
ich möchte euch gerne um euren Rat bitten.

Ich habe vor meine russische Freindin zu heiraten, bisher hatten wir den Plan das in Dänemark zu tun. Nur finde ich im Moment immer mehr Infos die diese Idee, so wir sie bisher haben, in Frage stellt.

Meine Freundin besitzt derzeit ein Finnland Visum das 2 Jahre gültig ist, sie hat es da sie sich öfters in den baltischen Staaten für Veranstaltungen aufhält, mit diesem Visum hat sie mich natürlich auch hier in Deutschland besucht und wir sind damit in der EU verreist. Das Visum ist noch gültig bis ende Oktober 2017.

Wir wollten jetzt schnellstmöglich mit diesem Visum in Dänemark heiraten und dann das FZF Visum beantragen.
Ein Freund meinte heute zu mir das es mit diesem Visum fast unmöglich ist eine AE hier in Deutschland zu bekommen, dieser Weg wird auch hier im Forum als nicht sinnvoll erachtet wie ich mitlerweile gelesen habe.

Mein Freund schlägt vor das Finnische Visum gegen ein deutsches Visum zu ersetzen und damit in Dänemark zu heiraten, und dann das FZF Visum zu beantragen, diesen Weg hat er 2015 so gewählt.

Macht es einen unterschied ob es ein finnisches oder deutsches Schengenvisum ist? Wir hatten vor mit einer Agentur in Dänemark zu heiraten, diese fragten lediglich ob ein Schengenvisum bereits vorhanden ist.

Den Weg mit einem Heiratsvisum hatten wir bisher ausgeschlossen, zum einen weil noch kein A1 Test gemacht wurde, ( es war geplant das meine Freundin hier in 2 Wochen mit ihrem normalen Visum einen Sparchkurs bei der VHS besucht bei dem sie auch schon angemeldet ist), zum anderen weil mein Freund meint das die Anforderungen an diesem Visum höher sind, speziel was die finanziellen Auskünfte meinerseits sind.
Da macht es mir Sorgen das ich selbstständig bin und derzeit große Probleme mit meinem Betrieb habe somit mein Konto nicht positiv aussieht. Über meine Eltern bin ich aber finanziell abgesichert und muss mir für das erste keine Gedanken um mich oder meine Freundin machen wenn wir denn heiraten und sie bei mir lebt.

Wie seht ihr die Situation, wie würdet ihr vorgehen oder was erachtet ihr als Sinnvoll?


Einen schönen Gruß,
Der Tobi

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Antwort #1 - 06.03.2017 um 05:01:19
 
Der-Tobi schrieb am 06.03.2017 um 01:07:11:
Wir wollten jetzt schnellstmöglich mit diesem Visum in Dänemark heiraten und dann das FZF Visum beantragen.

Bleibt bei diesem Plan.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.03.2017 um 06:35:06
 
Ja gegen die DK Ehe spricht in eurem Fall nichts dagegen.

Eine Agentur braucht man dafür nicht man kann sich auch direkt an die Standesämter dort wenden z b. In Tonder, Sonderborg oder Kopenhagen.  Das spart eine Menge Geld.
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Antwort #3 - 06.03.2017 um 07:38:39
 
Mit etwas mehr Zeit als vorhin:

Alle Einwendungen des Freundes sind unbegründet. Euer Plan ist gut - und ich würde unter den gegebenen Voraussetzungen denselben Weg gehen.

Allerdings würde ich unmittelbar nach der Hochzeit eine Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt beantragen.
Die ist zwar nicht vorgeschrieben und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Eheschließung, aber ich würde es trotzdem tun - danach hat keine deutsche Behörde mehr irgendwas an der Eheschließung auszusetzen oder zu vermuten.

In Einzelfällen gab es schon "Dänemark-Ehen", die sich im Nachhinein als aufhebbar herausstellten.
Insbesondere im Zusammenhang mit einer Beurkundung einer Geburt wäre das eine äußerst unangenehme Überraschung ...
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Der-Tobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.03.2017 um 13:30:56
 
Hallo, danke erstmal für eure schnellen Antworten.

Könntet ihr mir bitte erklären was an meinem Fall so besoders ist das eine DK Hochzeit mit einem normalen Visum die passende Variante ist?


Die Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt werden wir machen.

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reinhard
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Antwort #5 - 06.03.2017 um 13:41:18
 
Falls Ihr in Deutschland heiraten wollt, dann könnte sie auch ein D-Visum zum Heiraten beantragen und anschließend gleich hierbleiben.

Wenn Ihr in DK heiraten wollt, ist tatsächlich Deine Variante richtig: Besuchsvisum (C-Visum), heiraten, ausreisen, und dann das D-Visum als Verheiratete beantragen.

Nein, besonders ist das nicht, das machen viele. Besonders  seid nur Ihr beide, aber das wisst Ihr sicherlich. Sonst ist alles normal.
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Antwort #6 - 06.03.2017 um 14:24:13
 
Der-Tobi schrieb am 06.03.2017 um 13:30:56:
Könntet ihr mir bitte erklären was an meinem Fall so besoders ist das eine DK Hochzeit mit einem normalen Visum die passende Variante ist?

Aufgrund fehlenden Nachweises der Deutschkenntnisse wäre ein nationales Visum zur Eheschließung derzeit nicht erteilbar.

Wären die Deutschkenntnisse da, wäre der Weg übers deutsche Standesamt und (nur bei deutschem Standesamt) ein deutsches nationales Visum zur Eheschließung möglich.

Also geht nur ein Schengenvisum.
Das hat sie bereits und es ist nicht gerade eben mit falschen Angaben übers Hauptreiseland beantragt worden.

Es spricht also nichts gegen Euren Plan.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.03.2017 um 15:22:22
 
Der-Tobi schrieb am 06.03.2017 um 13:30:56:
Könntet ihr mir bitte erklären was an meinem Fall so besoders ist das eine DK Hochzeit mit einem normalen Visum die passende Variante ist?



Hallo,

kurz und prägnant: Deshalb, weil Ihr mit dem Schengen-Visum nur die Heirat durchführt und im Anschluss separat das nationale FZF-Visum für die AE beantragen wollt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Der-Tobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.07.2017 um 17:47:38
 
Hallo,
ich möchte mal Rückmelden wie es uns ergangen ist, denn ich finde es immer schade wenn man interssante Beiträge findet aber man nie weiß wie es ausgenagen ist.

Ich hatte mit meiner Verlobten lange diskutiert welchen Weg wir gehen sollen und wir hatten uns dann dazu entschlossen es doch mit einem Visum zur Eheschließung zu probieren und Dänemark als Plan B zu nehmen. Der Grund dafür war das wir nach der Hochzeit nicht direkt wieder einige Monate getrennt sein wollten.
Der Plan sah vor das sie mir ihrem Visum die maximalen Tage hier bleibt, laut der Bundespolizei am Flughafen sollten es 86 Tage sein (wir sind extra zum Flughafen gefahren um jemanden zu fragen der sich damit auskennen sollte...), in der Zeit sie die Sprachschule besucht um den A1 Test zu machen, und wir alles nötige an Unterlagen besorgen die das Standesamt fordert wenn denn die ABH mit meiner finanziellen Selbstauskunft einverstanden ist. Dann reist sie nach Hause, beantragt das Visum zur Eheschleißung und wir heiraten hier.

Es kam dann leider, oder zum Glück etwas anders Smiley der Termin bei der ABH wurde leider für die Falsche Abteilung gemacht, ein Missverständniss, die Dame hatte verstanden ich möchte nur eine normale Einladung machen, und keine Einladung für ein Hochzeitsvisum. Sie war dann so freundlich bei Ihrem Kollegen in der richtgen Abteilung für einen spontanen Termin zu fragen den wir auch bekommen haben.
Dieser hörte sich dann auch unser Anliegen an und wollte sich schlau machen was zu tun ist.
3 Tage später hatten wir wieder einen Termin und er schlug uns 2 Möglichkeiten vor, den Weg über das Hochzeitsvisum so wie wir uns das vorgstellt haben, oder aber, wenn meinen Verlobte nicht mehr ausreisen muss dann würde er eine Fiktionsbescheining für 6 Monate anbieten in der wir alles nötige klären und dann auch direkt hier heiraten können ohne ein weiteres Visum beantragen zu müssen. Das einzige was seinerseits dafür zu erfüllen war das ich meine Velobte in meiner Stadt anmelde was wir problemlos machen konnten.
Da sie im Vorfeld, wie wir dachten, alle Unterlagen in Russland besorgt hatte haben wir den Vorschlag natürlich sofort angenommen, dabei stellte sich dann allerdings heraus das der Beamte am Flughafen leider total daneben gelegen hat, anstatt der 86 Tage hatte sie nur noch 12 Resttage zur Verfügung, es hat gerade noch gereicht um ohne weiteres die Fiktionsbescheinugung zu bekommen. Das hätte böse ins Auge gehen können und ich kann eigentlich bis heute nicht verstehen wie der Beamte eine solch falsche Auskuft geben konnte nachdem er den Reisepass in Augenschein genommen hat und die Reisedaten an seinem Computer geprüft hat. Er hatte uns das noch ausgedruckt und meinte für Außenstehende sei das nicht so einfach nachzuverfolgen und zu verstehen... Da haben wir richtig Glück gehabt.

Vom Standesamt haben wir dann eine Liste bekommen welche Unterlagen sie benötigen, leider war die Geburtsurkunde nicht ok (deise grüne Karte), diese musste in Russland mit einer Apostille versehen werden, aber zum Glück konnte ihre Mutter diese nach Zusendung von Ausweis und Geburtsurkunde für uns erledigen. Ebenso mussten wir alles neu übersetzen lassen, ihr Pass musste notariell beglaubigt werden, das darf ein deutscher Notar, die Ledigkeitsbescheiningung dagegen darf nur von einem russichen Notar in der russischen Botschaft beglaubigt werden, alles nichts unmöglich, aber zeitraubend und z.T. auch unverständlich...

Letzte Woche kam dann endlich, nach knapp 4 Wochen, das schreiben vom OLG Düsseldorf das unserer Eheschleißung nichts im Wege steht, in 2 Wochen wird endlich geheiratet Smiley

Das hat jetzt alles ca. 4 1/2 Monate gebraucht, es sind einige Tränen geflossen aufgrund des Standesamtes das andere Unterlagen wollte als gedach und auch aufgrund der russischen Post wo wir nicht wussten ob ihre Dokumente verloren gegangen sind (wichtige Unterlagen sollten nur per DHL Kurier versendet werden, kostet ein heiden Geld aber so kann man wesentlich sicherer sein das sie auch ankommen)
Ebenso war meine Angst vor der ABH unbegründet, sehr freundlich und hilfsbereit und niemand wollte irgendwelche finanziellen Auskünfte von mir.
Meine Verlobte war jetzt die ganze Zeit hier bei mir, sie hat den Sprachkurs mit sehr gut bestanden und lernt nun für B1, sie hat sich in der Zeit hier sehr gut eingelebt und wir sind glücklich zusammen, der Stress hat sich gelohnt, wir befinden uns auf der Ziellinie Smiley
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Antwort #9 - 21.07.2017 um 18:02:52
 
Hallo,

da habt Ihr in der Tat Glück gehabt, da die Erteilung einer AE (ebenso FB) bei Vorliegen eines "nur" Schengenvisums in Eurem Fall gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Manchmal trifft man aber noch immer auf ABHen, die aus welchen Gründen auch immer so vorgehen, wie von Dir geschildert. Man muss dann eben auch mal gewinnen können...

Danke für die Rückmeldung.
Gruß
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Antwort #10 - 22.07.2017 um 09:29:52
 
Oder um das für den stillen Mitleser nochmal klar zu sagen:

Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 (4) ist unzulässig.
Das kann man unmittelbar im Gesetz nachlesen, weil die Fiktionswirkung nach diesem Absatz für ein Schengen-Visum ausgeschlossen ist.

Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 (3) ist, solange man sich mit einem gültigen Schengen-Visum aufhält, völlig falsch.
Denn weder hält sich der Ausländer ohne Aufenthaltstitel erlaubt in Deutschland auf, noch wurde der Antrag verspätet gestellt.


Ohne jede Hemmung sage ich daher, dass die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung entgegen geltendem Recht erfolgt ist und niemand anderes sich darauf berufen kann.

Und auch Ihr seid nicht davor geschützt, dass noch jemand anders in der ABH auf den Vorgang schaut und das Ganze auf den gesetzlich vorgesehenen Weg bringt.
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Antwort #11 - 18.08.2017 um 16:10:45
 
Hallo zusammen.


So außergewöhnlich ist die Erteilung einer FB nun gerade nicht. Wenn sie dann ausgetellt wird , diskutiert man mit den Beamten sicher nicht die Rechtslage usw.

Seinerzeit hatte mein damalige Verlobte und jetzt (immer noch  Durchgedreht ) Ehefrau ebenfalls eine FB erhalten - wie man hier nachlesen kann.


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280942674/23#23

Jetzt hat sie schon länger die unbefristete und wir sind gerade an der Einbürgerung.

Also dann Glückwunsch an Tobi und Frau und alles Gute für die Zukunft.

LG
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Antwort #12 - 18.08.2017 um 23:05:48
 
wasistdas schrieb am 18.08.2017 um 16:10:45:
So außergewöhnlich ist die Erteilung einer FB nun gerade nicht.

Spaßiger Einwurf.

Selbstverständlich ist es nicht außergewöhnlich, dass mal ein vorhandenes Ermessen sehr weit zugunsten des Antragstellers ausgeübt wird.
Ebensowenig wie Fehler außergewöhnlich sind.

Gleichwohl kann sich niemand anderes darauf verlassen, dass solche Entscheidungen bei ihm dann genauso - im Falle eines Fehlers wie hier der FB: genauso falsch - getroffen werden.


Und ganz nebenbei:
Bevor Du Deine alten Erfahrungen - knapp sieben Jahre sind nicht wenig Zeit - hier anderen nochmal in Erinnerung rufst ... hast Du überprüft, ob sich die Rechtsvorschriften inzwischen geändert haben?
Das ist beim § 81 (4) AufenthG nämlich der Fall. Für die hier vorliegende Frage hat sich durch die erfolgte Einfügung alles geändert.
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