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Krebskranker Flüchtling möchte nicht in asylheim wohnen! (Gelesen: 5.025 mal)
Themen Beschreibung: Krebskranker Flüchtling möchte nicht in asylheim wohnen!
toni198880
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05.03.2017 um 16:01:13
 
Guten Tag,

ein Freund hat mit seinem krebskranken vater asyl in NRW beantragt. Jetzt sein Vater liegt in Kranken haus und der 'Sohn ist als begleiter mit ihn. Sein behandelte Arzt empfehlt ihn ,nicht in Asylheim zu wohnen, weil sein immunsystem zu schwach ist und das wird sein Gesundheit drohen bzw. schaden.
meine Frage:
Hat er und sein Sohn das Recht woanders zu wohnen(in einer privaten Wohnung) und wird das Sozialamt die miete bezahlen?


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i4a rocks!


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Antwort #1 - 05.03.2017 um 16:53:11
 
Ihr könnt es beantragen beim Sozialamt.

Vermute aber eher die werden keine private Wohnung bewilligen, vielleicht bekommt er ein Einzelzimmer.

Einen Rechtsanspruch kann ich jetzt nicht erkennen, das Schreiben geht über den Grad einer Empfehlung nicht hinaus. Von der Notwendigkeit eriner privanten Wohnung steht dort auch nichts. Damit meine ich der Arzt kennt die Unterbringungsbedinugen selber ja gar nicht und es wurde kein Gutachten darüber erstellt.
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Aras
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Antwort #2 - 05.03.2017 um 17:09:56
 
Das Schreiben ist ja auch von Ärzten und nicht von einer staatlichen Stelle. Das kann alson nur eine Empfehlung sein. Wieso soll der Arzt ein Gutachten über Unterbringungsmöglichkeiten verfassen?

Der Junge soll einen UmverteilungsAntrag stellen und das Schreiben vom Arzt beilegen. Wenn du ihm kostenlos Unterkunft gibst, und das auch garantierst, dann ist das vielleicht leichter abnickbar.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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toni198880
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Antwort #3 - 05.03.2017 um 17:17:04
 
wo kann sein Sohn den Umverteilungsantrag stellen?
kostenlose Unterkunft gibt es heutezutage nirgendwo Smiley . ich kann nur helfen bei der Suche nach einer Wohnung,aber auf meine kosten die miete Zahlen (Warum?) Zwinkernd
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Aras
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Antwort #4 - 05.03.2017 um 17:24:35
 
Bei seiner für ihn zuständigen Ausländerbehörde. Wobei sich die Frage stellt wieso der Vater nicht in ein Krankenhaus im ihm zugeordneten Landkreis gehen kann. Oder sind Vater und Sohn getrennt?

Der Sohn könnte ja auch in einer Notunterkunft bleiben.

UmverteilungsAntrag stellt man bei der derzeitig zuständigen Ausländerbehörde.
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toni198880
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Antwort #5 - 05.03.2017 um 19:24:25
 
Der Vater ist in einem Krankenhaus,in der Stadt wo er asylantrag gestellt hat und sein Sohn ist mit ihm.
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Antwort #6 - 05.03.2017 um 19:33:02
 
Aso. Also es geht darum, dass das Sozialamt eine private Wohnung finanzieren soll, damit das Immunsystem nicht belastet wird.

Ok. Dann kein Umverteilungsantrag. Sondern beim Sozialamt. Dann brauchst du eine Anspruchsgrundlage im AsylbLG. Z.B. § 4 Abs.  1 sonstige Leistungen. Seit wann beziehen die beiden Leistungen nach AsylbLG? Vielleicht wäre es sinnvoll eine Vergleichsberechnung  zu machen und zu ermitteln wieviel es die Gemeinde kostet ein privates Appartment zu bezahlen im Vergleich zu 2-3 Tagen Krankenhaus und es wirtschaftlich besser darzustellen.
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Antwort #7 - 05.03.2017 um 19:36:12
 
toni198880 schrieb am 05.03.2017 um 19:24:25:
Der Vater ist in einem Krankenhaus,in der Stadt wo er asylantrag gestellt hat und sein Sohn ist mit ihm.


Der Sohn könnte rausfinden, ob es in der Flüchtlingsunterkunft eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter gibt. Die kennen solche Anträge, eine Wohnung beziehen zu dürfen, und könnten ihm helfen.

Er muss sich darauf einrichten, dass er die Wohnung selbst suchen und finden muss. Das Sozialamt übernimmt Mietkosten nur im Rahmen der Obergrenze, die für seinen Wohnort gilt. Er muss einen Mietvertrag erst beim Sozialamt vorlegen und genehmigen lassen, danach darf er erst unterschreiben und einziehen. Er sollte auch vorher klären, ob das Sozialamt Mietsicherheit etc. übernimmt und wie (oft als Darlehen, wird dann monatlich in kleinen Raten von der Sozialhilfe abgezogen).
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toni198880
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Antwort #8 - 05.03.2017 um 21:10:49
 
Der Vater und Sohn haben seit 4 Monaten Asylantrag gestellt,und die sind noch nicht  Asylberechtigt,also die sind nur Asylbewerber, sie bekommen keine Leistung von Sozialamt.  Gibt es eine Ausnahme wegen seine Gesundheitslage eine Wohnung zu suchen,obwohl er noch nicht asylanerkannt ist. Momentan befindet sich seit mehr als 3 monaten in Krankenhaus und sein .
Sein Psychologische Situation ist deutlich schlecht,wenn er denkt, dass er zu einem Asyllager ziehen muss. Für ihn ist es wie ein selbstmord, weil sein Immonsystem zu schwach ist, mit viele leute gleich zu wohnen und alle ein WC benutzen.
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Antwort #9 - 05.03.2017 um 21:24:48
 
Du willst denen doch helfen? Wenn du nicht den Sozialarbeiter fragen willst: Ab in die Jurabibliothek und Anspruchsgrundlagen im AsylbLG suchen! Eine mögliche Anspruchsgrundlage habe ich erwähnt.

Ansonsten wie schon geschrieben: Wahrscheinlich ist die reine wirtschaftliche Situation ein Anreiz genug die Wohnung zu bezahlen. Denn ein Tag Krankenhaus kann bis zu 600€ kosten.
Und ganz ehrlich: dass er psychische Probleme kriegt bei dem Gedanken ins "Asyllager" zu ziehen ist das falsche Argument. Das psychische Problem ist ein Luxusproblem. Die Argumentation muss lauten, dass er bei voller Gesundheit kein Problem hätte ins Flüchtlingsheim zu ziehen, aber aufgrund seiner Gesundheitlichen Lage es nicht geht.

Btw. woher kommt die Person? Georgien?
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Antwort #10 - 05.03.2017 um 21:35:44
 
toni198880 schrieb am 05.03.2017 um 21:10:49:
Der Vater und Sohn haben seit 4 Monaten Asylantrag gestellt,und die sind noch nicht  Asylberechtigt,also die sind nur Asylbewerber, sie bekommen keine Leistung von Sozialamt.  Gibt es eine Ausnahme wegen seine Gesundheitslage eine Wohnung zu suchen,obwohl er noch nicht asylanerkannt ist.


Ja, es kann eine solche Ausnahme geben. Im Grunde genommen regelt jede Kommune selbst, wie viele Plätze es in den Flüchtlingsunterkünften gibt und wie viele Flüchtlingen die Erlaubnis erhalten, eine Wohnung zu suchen.

Als Begründung nimmt er einfach den Brief des Krankenhauses.

Es gibt Kommunen, die Asylbewerbern mit schlechten Chancen (Herkunftsländer mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent) keine Wohnungen bezahlen, weil sie nach einer Ablehnung Deutschland verlassen müssen. Insofern ist es sinnvoll, das Herkunftsland zu sagen – oder selbst einzuschätzen, ob das seine Chancen verkleinert.
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Antwort #11 - 05.03.2017 um 21:38:16
 
Sie haben Recht, aufgrund seiner Gesundheitlichen Lage es nicht geht, in Asylheim zu wohnen.

Wir waren in Sozialamt und wir haben dort nach helfen gefragt,ob der Sozialamt die Miete übernimmt. Sie haben nein gesagt, weil sie nicht die zuständige Behörde für ihn ist, weil er noch nicht asyl anerkannt ist.
meinen Sie,sollen wir nochmal versuchen mit hilfe (AsylbLG. § 4 Abs.  1 sonstige Leistungen)?

Sie kommen aus Lybien!
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Antwort #12 - 05.03.2017 um 21:40:23
 
Wenn sie aus Libyen kommen, bleiben sie sowieso erstmal hier, unabhängig vom Asylverfahren.

Das Sozialamt ist die einzig zuständige Behörde, wenn sie noch im Asylverfahren sind. Nur nach einer positiven Entscheidung ist das Jobcenter zuständig.

Hast Du vielleicht die beiden Behörden verwechselt? Hat das Jobcenter gesagt, es wäre noch nicht zuständig, erst nach der Anerkennung?
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Antwort #13 - 05.03.2017 um 22:08:47
 
Wir waren beim Sozialamt und haben von uns eine bescheinigung von asylheim verlangt, dass der vater und Sohn in dieser Stadt bleiben,damit das Sozialamt sein Fall bearbeitet. dann waren wir wieder in asylheim aber sie haben nach dem Arztbericht gefragt,ich habe den Bericht gezeigt,aber die haben uns keine Bescheinigung gegeben!!

Was sollen wir nochmal machen, damit die diesen Fall ernst bearbeiten und wahr nehmen!!
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Antwort #14 - 05.03.2017 um 22:37:00
 
1. Wieso verlangt das Sozialamt dies vom Asylheim?
2. Wieso verlangt die das nicht von der Ausländerbehörde? Diese kann das mMn bestätigen und nicht das Asylheim.
3. Wieso klärt das Sozialamt nicht im Wege der amtshilfe direkt mit der Ausländerbehörde?
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