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Schengenvisum für Philipinische Freundin / Termin demnächst (Gelesen: 2.383 mal)
Themen Beschreibung: Was kann ich tun um möglichst eine Ablehnung zu vermeiden ?
Kenzo01
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i4a rocks!


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05.03.2017 um 12:52:00
 
Hallo zusammen.

ich habe hier nun schon ähnliche Themen gelesen, aber keine zufriedenstellende Antwort gefunden.

Der Fall:
Meine Partnerin und ich haben uns durch eine gemeinsame Freundin bei FB kennengelernt.
Wir sind seit unserem kennenlernen und Beginn der Beziehung, beides relativ frisch, ohne Unterbrechung über FB Messenger im Kontakt ( ausgenommen während dem schlafen) , das Wochenende wird fürs Skypen verwendet.
Wir haben beide festgestellt es bei uns einfach passt. ( was dritte davon halten ist unwichtig  Zwinkernd   )

Wir haben nun alle notwendigen Unterlagen ( VE, Einladungsschreiben, Krankenschutz inkl. Haftplficht ) organisiert und demnächst einen Termin bei der Botschaft in MNL.

Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen dass gerade die Botschaft in Manila, gerne Visa-Anträge ablehnt mit der Begründung die Rückkehrbereitschaft kann nicht ausreichend dargelegt werden!

Daten zu meiner Partnerin:
27 Jahre , unverheiratet, 1 Kind, Graduation des Studiums ( Buisness Administration ) ist Ende März '17. ( somit also keine Arbeit aktuell, kein Besitz, kein privates Vermögen )

Daten zu meiner Person:
37 Jahre, unverheiratet, 1 Kind, hohe leitende Funktion im Pharmabereich.

Wir haben ausgefüllt:
Schengenvisum zu Besuch von Freunden u. Familie
( hier wurde angegeben, ohne Arbeit, aber bei aktuelle Beschäftigung "Universität von .... " kann dies evtl. ein Problem verursachen  !!
Einladungsschreiben im Original und als PDF liegt vor.
VE liegt im Original vor ( normale Kopie bringt Sie mit )
Krankenkasse inkl. Haftplicht über 3 Monate beim ADAC liegt im Original und PDF vor.
Belehrung nach §54 Abs. 2 ... ist unterzeichnet.
Fotos von Ihr werden noch gemacht.
Reisepass von Ihr erstellt 2016.
Die Geurtsurkunde von Ihrem Sohn ( hat Nachname vom leiblichen Vater ) bringt Sie ebenfalls mit.


Die Fragen:

Die VE ist auf 85 Tage beantragt, angegebene Ein-/ Ausreisedaten im Visum mit 85 Tage angegeben ( Habe gelesen das 85 Tage sehr kritisch bzw fast unmöglich beim ersten Antrag sind und eher zur Ablehung führt. Aber wir wollen so viel Zeit wie möglich zusammen verbringen, gerade bei den Ticketpreisen von 1300 € und 20 Std Flugzeit )
Des weiteren stehen verschiedene familiäre Festlichkeiten an:
Geburtstag meines Vaters: 70er
Geburtstag meiner Tochter
Die Maifeiertage wollen wir zum reisen innerhalb der EU nutzen, einen Großteil meines Urlaubes habe ich leider im Januar für eine Reise nach Kolumbien verwendet so dass mir nur noch max. 15 Tage Urlaub für dieses Jahr zustehen.

-Gibt es die Möglichkeit hier etwas zu machen , wie zum Beispiel ein beigelegtes Schriftstück mit Darlegung warum die Dauer von 85 Tagen gewählt wurde.

Wir haben keine telefonnachweise, da unsere Kommunikation ausschliesslich über Skype und FB läuft ( 21 Jahrhundert ).

- Darf der Beamte Einblick auf die FB kommunikation verlangen ? Hier sind ggf. auch sehr intime Gespräche u. Bilder vorhanden.

Da ich noch nicht auf den Philippinen war und Sie noch nicht in DE , dachte ich , wir modifizieren den Teil dass wir uns über Freunde im Internet kennengelernt haben und sagen ich habe Sie bereits einmal in PH besucht.

- Kann die deutsche Botschaft nachprüfen ob ich in die PH jemals eingereist bin ? ( Habe gelesen dass Internetbekanntschaften meistens abgelehnt werden )

Ist es ggf. sinnvoll eine Bittschrift dem Antrag zur Erteilung eines Visum gleich beizulegen, inkl. mit der Angabe dass ich beabsichtige Sie im Februar 2018 zu besuchen , um eine Reiserückkehr absicht aufzuweisen.

Vielen Dank fr Eure Hilfe im Voraus

   
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 05.03.2017 um 13:07:48
 
Lügen ist eine ganz schlechte Idee und natürlich kann das nachvollzogen werden dass du niemals da warst da es keinen Stempel in deinem Pass gibt.

Ansonsten wird so wie du das vorhast und was man anhand der Daten entnehmen kann das Visum mit grosser Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden da man die Rückkehrbereitschaft anzweifeln wird wegen fehlender wirtschaftlicher Verwurzelung im Heimatland. und dann die Dauer von 85 Tagen gibt der Sache dann den Rest. Das impliziert dass sie dort nichts hält und nicht gebraucht wird auch nicht von Ihrem Kind oder zwecks Studium / Lernen.
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Melanny
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Antwort #2 - 05.03.2017 um 13:11:28
 
Für einen Besuchsantrag (Visum) bedarf es doch keiner Nachweise des Kennenlernens, auch nicht darüber, wie gut gut man sich kennt bzw. wie man in Verbindung steht.

Es geht hauptsächlich darum, die Rückkehrbereitschaft zu beweisen.

Falsche Angaben zu nicht gemachten Besuchen - das geht gar nicht. Irgendwann können die nicht vorhandenen Stempel im Reisepass zum Problem werden.

Nachtrag: Ich lernte meinen Mann auch über das Internet kennen und die Flüge waren ebenfalls in dieser Preislage, trotzdem reichten Besuche von 3-4 Wochen - mehr gab der Jahresurlaub gar nicht her.
Zugeben muss ich: Visum-frei war alles einfacher.
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« Zuletzt geändert: 05.03.2017 um 13:23:36 von Melanny »  
 
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okatomy
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Antwort #3 - 05.03.2017 um 13:14:20
 
Ansonsten siehe mal vom User HeFi zusammengefasst die Kriterien für Rückkehrbereitschaft :

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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Kenzo01
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Antwort #4 - 05.03.2017 um 13:22:56
 
Danke erstmal fuer die rasche Antwort.
Macht es evtl. Sinn den Visaantrag noch zu verkürzen auf 6 Wochen ? Noch ist er ja nicht eingereicht.
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Holzer
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Antwort #5 - 05.03.2017 um 14:49:22
 
Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen dass gerade die Botschaft in Manila, gerne Visa-Anträge ablehnt mit der Begründung die Rückkehrbereitschaft kann nicht ausreichend dargelegt werden!

Das machen alle entsprechenden Botschaften. Aber nicht um Euch zu ärgern, sondern um dem Gesetz zu entsprechen. Die Rückkehrbereitschaft sollte schon nachgewiesen werden.

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
( somit also keine Arbeit aktuell, kein Besitz, kein privates Vermögen ) 

Das ist erstmal wenig positives

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
hier wurde angegeben, ohne Arbeit, aber bei aktuelle Beschäftigung "Universität von .... " kann dies evtl. ein Problem verursachen  !!

Ja, denn sie arbeitet ja dort nicht

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Die VE ist auf 85 Tage beantragt, angegebene Ein-/ Ausreisedaten im Visum mit 85 Tage angegeben ( Habe gelesen das 85 Tage sehr kritisch bzw fast unmöglich beim ersten Antrag sind und eher zur Ablehung führt.

Ja, das wird sehr oft (garantiert in Manila) sehr kritisch gesehen, besonders beim 1. Visum! Hier sollten 3 - 4 Wochen eher erfolgreich sein!

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Aber wir wollen so viel Zeit wie möglich zusammen verbringen, gerade bei den Ticketpreisen von 1300 € und 20 Std Flugzeit )

Tickets bekommt man auch für 600 - 800 €...1.300 € sind euer privates Hobby

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Gibt es die Möglichkeit hier etwas zu machen , wie zum Beispiel ein beigelegtes Schriftstück mit Darlegung warum die Dauer von 85 Tagen gewählt wurde.

Kann man machen, wird aber nichts helfen!

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Wir haben keine telefonnachweise, da unsere Kommunikation ausschliesslich über Skype und FB läuft ( 21 Jahrhundert ).

- Darf der Beamte Einblick auf die FB kommunikation verlangen ? Hier sind ggf. auch sehr intime Gespräche u. Bilder vorhanden

Ihr wollt doch etwas..bzw. deine Freundin. Also muss Sie nachweisen, dass ihr kommuniziert und wie lange und regelmäßig. Will Sie dieses nicht zeigen, wird das kaum zum Visum beitragen. Ich empfehle Ausdrucke von verschieden Tagen / Monaten, wobei intime Details ja rausgelassen werden können. Das sollte ja möglich sein, oder?

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Da ich noch nicht auf den Philippinen war und Sie noch nicht in DE , dachte ich , wir modifizieren den Teil dass wir uns über Freunde im Internet kennengelernt haben und sagen ich habe Sie bereits einmal in PH besucht.

Das wäre Betrug! Außerdem müsste dieses durch entsprechende Stempel in deinem Pass + Buchungen + Bordkarten nachgewiesen werden. Denkst du die Mitarbeiter dort ziehen sich die Hosen mit der Kneifzange an? Ich behaupte jetzt mal, ohne deinen Besuch dort wird ein Visum nahezu unmöglich werden  Cool

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Kann die deutsche Botschaft nachprüfen ob ich in die PH jemals eingereist bin ? 

Sicher...Deinen Pass mit Stempel von Immigration Manila + Bordkarten usw. müssen dann vorgelegt werden

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Habe gelesen dass Internetbekanntschaften meistens abgelehnt werden

Stimmt, wie ich schon oben sagte. Ohne deinen vorherigen besuch ist die Chance sehr klein für ein Schengenvisa. Wir haben dieses nahezu immer abgelehnt!

Kenzo01 schrieb am 05.03.2017 um 12:52:00:
Ist es ggf. sinnvoll eine Bittschrift dem Antrag zur Erteilung eines Visum gleich beizulegen, inkl. mit der Angabe dass ich beabsichtige Sie im Februar 2018 zu besuchen , um eine Reiserückkehr absicht aufzuweisen. 

Bringt nichts!
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PerikleZ
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Antwort #6 - 06.03.2017 um 11:55:29
 
Der Dauer des Aufenthalts spielt meines Erachtens eine nachgeordnete Rolle für die Bewertung der Rückkehrwilligkeit.
Wenn man nicht mehr ausreisen möchte, reicht ein Visum mit einem Tag Gültigkeit.

Lebt ihr Sohn derzeit bei ihr oder woanders? Falls nein, sehe ich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, schwarz. Jung, ledig, arbeitslos, erste Reise: Ablehnung.

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Aras
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Antwort #7 - 06.03.2017 um 12:15:45
 
Wobei es immer auf die Kongruenz der Aussage ankommt. Wenn jemand 90 Tage beantragt und behauptet, dass er ein zu versorgendes Kind im Heimatland hat, dann stellt sich die die Frage wie das als Rückkehrgrund dienen kann wenn man das Kind ganze 90 Tage alleine lassen kann. Eher würde man aber dem Sachvortrag glauben schenken, dass man das Kind 2-3 Wochen durch einen nahen Angehörigen betreuen lässt und während dieser Zeit reist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 06.03.2017 um 19:11:14
 
PerikleZ schrieb am 06.03.2017 um 11:55:29:
Lebt ihr Sohn derzeit bei ihr oder woanders? Falls nein, sehe ich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, schwarz. Jung, ledig, arbeitslos, erste Reise: Ablehnung.

Der Sohn lebt bei Ihr und wie es für philipinische Verhältnisse normal ist lebt Sie zusammen mit Ihren Eltern.

Aras schrieb am 06.03.2017 um 12:15:45:
Wobei es immer auf die Kongruenz der Aussage ankommt. Wenn jemand 90 Tage beantragt und behauptet, dass er ein zu versorgendes Kind im Heimatland hat, dann stellt sich die die Frage wie das als Rückkehrgrund dienen kann wenn man das Kind ganze 90 Tage alleine lassen kann. Eher würde man aber dem Sachvortrag glauben schenken, dass man das Kind 2-3 Wochen durch einen nahen Angehörigen betreuen lässt und während dieser Zeit reist. 


Die Familie ist nicht reich, bedeutet dass Sie neben dem Studium noch gejobbt hat, u.a. als Kellnerin.
Der Sohn wird den ganzen Tag durch die Großeltern von Geburt an betreut. Die Bindung zwischen Mutter und Kind ist durchaus eng, als Bezugspersonen können hier als durchaus Mutter u. Großeltern genannt werden, was dem ganzen aber bei der deutschen Botschaft wohl eher zum Nachteil ausgelegt wird.

Egal wie man argumentiert, will man etwas schlechtes sehen, findet man immer etwas.

Wir haben unseren Plan jetzt geändert.
Ich habe jetzt meinen Resturlaub für dieses Jahr beantragt und werde nach PH fliegen. Dort werden wir Vorbereitungen treffen für eine Hochzeit in DE oder PH, je nachdem was "schneller" und "unkomplizierter" auf lange Sicht ist.

Muss noch ein bissl recherche betreiben. Zwinkernd
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Kenzo01
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Antwort #9 - 06.03.2017 um 19:12:04
 
Nachtrag:

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