Guten Tag
Folgende Sache!
Infos zu mir
-Seit 2002 in D-land
-Nicht-Eu-Bürger
-2011 Abitur gemacht
-Seit 2011 Medizinstudium in Hamburg, Aufenthaltserlaubnis nach P.16
-
Muss
09/2019 zum Wehrdienst ins Heimatland
Mein Ziel ist es den Wehrdienst zu umgehen und da gibt es leider nur 2 Möglichkeiten. Entweder die Einbürgerung oder das Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Ich weiss, dass ich nach meinem Studium, frühestens 11/18 den Blucard bekommen könnte. Und mit diesen Titel müsste ich 21 Monate als Mediziner arbeiten, um einen Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Allerdings fehlen mir dann 13-14 Monate um eine
NE zu bekommen bis ich zum Wehrdienst eingezogen werde. Daher ist der Blucard für mich nicht interessant.
Doch Nach P.19:
Das neue Aufenthaltsgesetz ermöglicht es, hoch qualifizierten Arbeitskräften, an deren Aufenthalt im Bundesgebiet ein besonderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse besteht, von Anfang an einen Daueraufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Damit wird den hoch qualifizierten Fachkräften die für ihre Aufenthaltsentscheidung notwendige Planungssicherheit geboten. Die Vorschrift zielt auf Spitzenkräfte der Wirtschaft und Wissenschaft mit einer herausragenden beruflichen Qualifikation.->Daher ist P.19 für mich interessant, da ich sofort die
NE bekommen könnte ohne 21 Monate gearbeitet zu haben.
Meine Frage:
Gelte ich als Mediziner als Hochqualifizierterer wie oben formuliert, dass ich einen Antrag auf eine
NE nach P.19 beantragen könnte? Hat D-land nicht ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Interesse daran. Man hat mich ja jahrelang als Mediziner ausgebildet und würde mich ja "wegschicken" obwohl ich hier arbeiten möchte und meine Zukunft plane.
Ich brauche eure Hilfe/Meinung, da das Ausländeramt dazu noch keine Stellung bezogen hat.
Liebe Grüße