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Anspruchseinbürgerung P. 10, bald fertiger Mediziner (Gelesen: 859 mal)
rebex
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i4a rocks!


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hamburg
Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruchseinbürgerung P. 10, bald fertiger Mediziner
04.03.2017 um 13:34:36
 
Guten Tag liebe Forumsmitglieder, Smiley

Nach etlichen Selbstrecherchen und Termine bei den Behörden, würde ich mir trotzdem gerne einen Rat von "Gleichgesinnten" oder von "Experten" einholen.

Infos zu mir
-Seit 2002 in D-land
-Nicht-Eu-Bürger
-2011 Abitur gemacht
-Seit 2011 Medizinstudium in Hamburg, Aufenthaltserlaubnis nach P.16
-
Muss
09/2019 zum Wehrdienst ins Heimatland

Da ich meine Zukunft in D-land sehe, ist es mein Ziel den Wehrdienst zu umgehen. Da gibt es leider nur 2 Möglichkeiten.
Entweder die Einbürgerung oder die Niederlassungserlaubnis (Die Frage dazu poste ich in den anderen Thread).

Zum Thema Einbürgerung
-Ich könnte frühestens Oktober/November 2018 mit dem Studium durch sein und könnte als Arzt arbeiten. Allerdings würde ich gerne 6 Monate länger "Studieren"/"Frei nehmen", um meine Promotion fertig zu machen. Für die Einbürgerung brauche ich einen anderen Aufenthaltsstatus, da der 16-Titel nicht ausreicht.

Frage 1
. Muss ich einen Arbeitsvertrag vorlegen, damit ich den 18-Title/Blucard beantragen kann, oder reicht mein abgeschlossenes Studium aus. Weil wenn ich den 18-Titel nur mit dem Arbeitsvertrag bekomme und nicht weil ich die Promotion machen will, dann müsste ich die Promotion neben der Arbeit machen, was eine erhebliche Belastung wäre. Denn erste Priorität ist es für mich den 16-Title zu ändern.

Frage 2
. Da ich frühestens 11/18 mit dem Studium fertig wäre und arbeiten könnte, hätte ich nur knapp 8-10 Monate Zeit, bis ich wegen dem Wehrdienst eingezogen werde. Reicht die Zeit aus? Kann ich meine Situation beschreiben, damit es schneller geht oder sollte ich einen Anwalt nehmen. Bringt das was?

Die Zeitliche Komponente ist für mich wichtig für die weitere Planung, denn wenn ich jetzt merke, dass sowohl die Einbürgerung als auch der Niederlassungserlaubnis nicht klappt, würde sich mein Plan im Studium ändern und ich würde dieses Jahr nach meinem 2.Staatsexamen vor dem Praktischen Jahr den Wehrdienst antreten, da es die "bessere" Variante ist.

Welche Chancen/Risiken seht ihr in meinem Fall?

Ich bin über jede Info und Hilfe dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen! Zwinkernd
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rebex
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anspruchseinbürgerung P. 10, bald fertiger Mediziner
Antwort #1 - 04.03.2017 um 13:48:03
 
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