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Einbürgerung nach §9, unklarheit der Zeiten? (Gelesen: 1.084 mal)
Seoman305
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Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach §9, unklarheit der Zeiten?
27.02.2017 um 13:03:01
 
Hallo i4a,

habe eine verwirrende (telefonische) Antwort der EBH bekommen.
LT. der Sachbearbeiterin würde meine Frau die Zeiten zur Einbürgerung Aufenthalt und Bestand der Ehe schon VOR Ablauf der 3 Jahre (06/14-06/17) Aufenthalt in DE mit AE §28 erfüllen, da die Ehe schon vorher bestand... (07/13) (kein vorheriger Aufenthalt in D)

Hab ich da was falsch verstanden im Text  Schockiert/Erstaunt
9.1.2.1 Allgemeine Anforderungen
Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren.

§9 - Einbürgerung nach meinem Verständnis 3 Jahre Aufenthalt in D , davon 2 Jahre verheiratet in D, oder?
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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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reinhard
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Beiträge: 15.157

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.02.2017 um 13:14:17
 
Ich halte eine Diskussion über halb verstandene Telefonate für aussichtslos.

Wir wissen nicht, wer am anderen Ende dran war, ob das wirklich ein Behördenmitarbeiter war. Und wir wissen nicht, was er oder sie wirklich gesagt hat.

Besser ist es, Telefonate nicht ernster zu nehmen als sie gemeint sind.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.02.2017 um 06:01:40
 
Seoman305 schrieb am 27.02.2017 um 13:03:01:
habe eine verwirrende (telefonische) Antwort der EBH bekommen


Sie macht einen Beratungstermin bei der EBH und bringt dazu alle Unterlagen mit. Dann gibt es auch eine verlässliche Auskunft. Das ganze ist kostenlos.
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