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Paar Fragen falls man staatenlos wird (Gelesen: 989 mal)
Suppenpfeffer
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Paar Fragen falls man staatenlos wird
27.02.2017 um 02:06:02
 
Aus Interesse hätte ich paar Fragen
Hinweis:
1. Man hat dies hier bereit schon, aber ist jetzt staatenlos.
2. Man hat zum Teil oder noch gar nicht

- darf man ALG 1/2 beziehen?
- wie sieht mit reisen aus z.b ins Ausland?
- wie sieht mit Job aus?
- was mit Krankenversicherungspflicht?
- was mit Runkfunkbeitrag?
- was mit Girokonto?
- Vertrag abschließen z.b Handy Verträge

Danke im Voraus  Smiley
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Paar Fragen falls man staatenlos wird
Antwort #1 - 27.02.2017 um 07:26:11
 
1  ja bei rechtmässigen Aufenthalt und entsprechenden Anspruch.
2. Ohne reisedokumente wie einen Reiseausweis für Staatenlose nicht möglich.
3. Kein Problem sofern der Aufenthalt rechtmässig ist und man die erforderliche Arbeitserlsubnis besitzt
4. Jeder dauerhaft in Deutschland rechtmässig aufhältige ist KV pflichtig
5. Jeder der eine Wohnung bewohnt  ( Meldepflicht) ist Rundfunkbeitrasgspflichtig
6 es gibt einen Anspruch für ein sogennantes basis oder jedermann Konto.  ob man ein normales Konto bekommt hängt eher von seiner Kreditwürdigkeit ab und nicht von der Staatenlosigkeit.
7. Das darf der Anbieter selbst entscheiden (Vertragsfreiheit) aber auch hier wird deine Kreditwürdigkeit und nicht die Staatenlosigkeit das ausschlaggebende sein.
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