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Unterhalt auch noch 17 Jahre nach der Scheidung? (Gelesen: 4.688 mal)
Darkrose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 02.03.2017 um 17:44:20
 
Erst einmal sind es bei mir jetzt fast 2,5 Monate .wo sie meinen Antag jetzt schon bearbeiten ..das das Amt eine gewisse Bearbeitungszeit brauch kann ich durch aus verstehen bin ja nicht die einzige ....aber so lange ...ich bin allein ich stelle mir immer wieder vor was wohl wäre wenn dies eine Fam. treffen würde ...und bevor sie das Scheidungsurteil sehen wollten haben sie schon schrieftlich zur Kenntnis genommen das ich schon seit 17 Jahren geschieden bin ...und allein dies spricht schon für sich sagt meine Anwältin... ....ich warte jetzt auf die Dinge die da noch kommen ...und ja dein Wort in Gottes Ohr ,hoffentlich bekomme ich bald bescheid ...lg
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 03.03.2017 um 11:03:47
 
Darkrose schrieb am 02.03.2017 um 17:44:20:
das ich schon seit 17 Jahren geschieden bin...und allein dies spricht schon für sich sagt meine Anwältin..

Na, wenn du dafür sogar eine Anwältin hast, dann soll die sich doch mit dem JC auseinandersetzen.
Dass jemand schon seit 17 Jahren geschieden ist, bedeutet aber nicht, dass er keinen Unterhalt erhält oder zahlt. Wie kommt man nur darauf?

Bist du hier vielleicht nicht sogar in einem ganz falschen Forum?
Hier werden doch Probleme von  Ausländern behandelt.

Hartz-4-Foren gibt es auf vielen anderen Plattformen.


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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 03.03.2017 um 11:15:29
 
Mein Papa muss sogar lebenslang Pension an die Mama abdrücken. So ist das nun mal... Außer Spesen nix gewesen (abgesehen von dem Prachexemplar an Kind natürlich  22disco hadbanger1  disco
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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