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Unterhalt auch noch 17 Jahre nach der Scheidung? (Gelesen: 4.647 mal)
Darkrose
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i4a rocks!


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26.02.2017 um 20:48:15
 
Hallo ich habe mich hier mal ein wenig ein gelesen ...meine Frage nun muss den ein Expartner auch noch nach 17 Jahren der Scheidung  Unterhalt zahlen ...
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Aras
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Antwort #1 - 26.02.2017 um 20:52:09
 
Kommt drauf an was im Einzelfall vorliegt. Ein einfaches ja oder nein kann nicht einfach gegeben werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Darkrose
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Antwort #2 - 26.02.2017 um 21:29:49
 
Auf was kommt es den an ? Ich finde es schon sehr merkwürdig das man nach so vielen Jahren noch auf Unterhalt klagen muss und auch extrem beschämend finde ich zumindest  Traurig
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okatomy
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Antwort #3 - 26.02.2017 um 21:43:14
 
Es kommt normalerweise auf den sogenannten ehebedingten Nachteil an.

Oft ist das die Frau die wegen Kindererziehung und Haushalt auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Dies wäre dann ein ehebedingter Nachteil.

Aber ohne Details zu deinem Fall und warum der Ex nach fast 2 Jahrzehnten angeblich unterhaltspflichtig sein soll kann man dir das nicht beantworten.
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Darkrose
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Antwort #4 - 27.02.2017 um 08:59:19
 
Hallo , ich musste anfang des Jahres leider ALGII beantragen .Und nach 2 Monaten fiel dem MA auf das ich vor meiner jetzigen Ehe schon einmal verheiratet war .nun soll ich den Namen ,Adresse und Scheidungsurteil einreichen ....mit der Bekründung auf überprüfung zwecks unterhaltsanspruch ....aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen .Und bin ich auch in der Ehe sowie danach voll berufstätig gewesen ...lg
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KaGe
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Antwort #5 - 27.02.2017 um 09:08:01
 
Bisher verlangt niemand, daß dein Ex-Mann dir Unterhalt zahlt.
Du sollst lediglich Nachweise zur Scheidung erbringen.
Weiter nichts.
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Darkrose
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Antwort #6 - 27.02.2017 um 12:12:17
 
naja verlangen nicht ..aber dies hätten sie gerne ....was mich aber eben am meisten daran stört ist das bei meinem Ex nachgefragt wird und er dann denkt ich bekomme mein Leben nicht auf die Reihe ...und ich finde auch das ihm dies ja auch nix an geht ,schon gar nicht nach so vielen Jahren ....
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okatomy
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Antwort #7 - 27.02.2017 um 12:24:22
 
Also wenn das so zutrifft macht sich die Behörde da mehr als lächerlich.. Unterhalt für die ExFrau nach 17 Jahren der Scheidung und wenn ich das richtig verstanden habe bist du aktuell auch wieder verheiratet.

Woher um himmels willen sollen da Unterhaltsansprüche gegen den Ex herkommen.
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Darkrose
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Antwort #8 - 27.02.2017 um 12:38:02
 
ja du hast es richtig gelesen ...von meinen noch Mann bekomme ich nix weil sein Verdienst zu gering ist .....und das ganze nach 2 Monaten bearbeitungs Zeit ohne jeglichen Bescheid ....es kommt immer was neues jetz halt das mit der Überprüfung meines Ex Mannes ....und mal im ernst da muss sich der Staat dann auch nicht wundern wenn keiner mehr heiratet ....wenn man angst haben muss egal welche Situation ist immer für einen ex -Partner auf kommen zu müssen und  das wohl möglich noch ein Lebenlang..
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Darkrose
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Antwort #9 - 27.02.2017 um 12:40:40
 
KaGe schrieb am 27.02.2017 um 09:08:01:
Bisher verlangt niemand, daß dein Ex-Mann dir Unterhalt zahlt.
Du sollst lediglich Nachweise zur Scheidung erbringen.
Weiter nichts.

eben doch sie möchten das scheidungsurteil wo vielleicht darraus hervor geht das ich Unterhaltsanspruch habe ....und im übrigen empfinde ich das nicht als nichts ....
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KaGe
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Antwort #10 - 27.02.2017 um 14:21:19
 
Ja, das JC will das Scheidungsurteil sehen.
Das JC verlangt aber nicht, daß dein alter Ex-Mann Unterhalt an dich zahlt oder du an ihn.
Verstehst du den Unterschied zwischen Unterlagen/Nachweise vorlegen UND bezahlen denn nicht?
Und woher weißt du, daß sie deinen Exmann auch gefragt haben?

Gewöhn dich dran, daß das JC noch viele Monate irgendwelche Nachweise von dir als neue Kundin haben will.
Sie wissen bisher so gut wie nichts von dir... der Datenschutz ist schuld.
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grisu1000
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Antwort #11 - 28.02.2017 um 05:57:25
 
Darkrose schrieb am 27.02.2017 um 12:38:02:
....und das ganze nach 2 Monaten bearbeitungs Zeit ohne jeglichen Bescheid ..


Gehen dir die Geldmittel aus, beantrage eine Vorschuss vom Jobcenter, schrifftlich und das rechtzeitig.

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KaGe
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Antwort #12 - 28.02.2017 um 11:39:11
 
grisu1000 schrieb am 28.02.2017 um 05:57:25:
beantrage eine Vorschuss

Das wird ein sinnloses Unterfangen, aber erlaubt ist das Antragstellen ja.
Sie hat bisher noch keinen Bewilligungsbescheid, demzufolge erhält sie auch keinen Vorschuß.

Bei der Erstantragstellung erhält man eine lange Liste mit einzureichenden Unterlagen. Erst, wenn die zur Prüfung vorliegen, beschäftigt sich das JC mit dem Antrag auf Leistungen.

Da wir nicht wissen, was außer dem ollen Scheidungsurteil noch fehlt, können wir schlecht Mut machen.
grisu1000 schrieb am 28.02.2017 um 05:57:25:
schrifftlich und das rechtzeitig.

Wann wäre denn rechtzeitig?



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Darkrose
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterhalt auch noch 17 Jahre nach der Scheidung?
Antwort #13 - 01.03.2017 um 15:30:09
 
Also um dies hier mal einigen näher zu bringen ich habe verstanden das Sie mein Scheidungsurteil vor zuliegen haben wollen ...verstehe ich  nur zum teil , weil ich auch nicht nach der Scheidung die im übrigen 17 Jahre zurück liegt unterhalt  bekommen habe und somit auch jetzt keinen Anspruch darauf habe .weil beide voll berufstätig und keine gemeinsamen kinder ...(ANWALT) was mich an allem so ärgert ja mir gehen nach 2 Monaten mal so allmählich die Geldmittel aus ...Antragstellung -Unterlagen die dort drauf standen eingereicht ..dann verging erst einmal 1,5 Wochen bis ich bescheid bekam das meine Unterlagen nicht eingegangen wären ich hin denen das nachgewiesen das ich alles eingereicht habe ,dann einen Tag später telefonierte ich mit MA dieser sagte mir dann noch das er noch unterlagen benötigt wie z.b. Name meines noch Mannes ...den brachte ich dann wiederum einen Tag später dort hin als ich nach hause kam fand ich ein Schreiben wo er noch mehr Unterlagen wollte ...darauf ich wieder mit ihm telefonierte und ihn fragte ob dies nun alles sei weil ich aus finanziellen Mitteln nicht ständig vorbei kommen könne .AMt ist knapp 8 km weg von mir ..er darauf das wüsste er nicht weil er gerade keine Akten einsicht hätte ich brachte diese Unterlagen dann auch hin ...2 Wochen später rief ich erneut an ,da meinte er er hätte sich meine Unterlagen nicht angeschaut ...und dann eben wiederum eine Woche später das letzte mit dem Scheidungsurteil ,ich sollte noch nachweisen wo ich dann und dann gewesen bin ...nur ist es mir am WE erlaubt auch ohne Kenntnis der JC weg zu fahren ....versteht Ihr mich jetzt ich flippe hier bald aus ...ich empfinde das ganze als schikane .....
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Antwort #14 - 01.03.2017 um 21:44:20
 
- Die Mitarbeiter im JC können aber nicht wissen, was im Scheidungsurteil steht. Nur deswegen wollen sie es lesen.
- Sie wissen auch nicht, aus welchen Gründen es evtl. keine UH-Ansprüche gibt. Sie müssen einfach die Nachweise prüfen, mehr nicht.
- Jeder braucht für eine Scheidung einen Anwalt, das ist nun mal so.
- Ja, so läuft das mit den JC... ätzend langsam und unendlich viel Papier. 6 Wochen sind ganz üblich bei Neuanträgen, leider.

Nun haben sie wohl alles und hoffentlich bewilligen sie dir bald die Leistungen.
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